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   OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99   

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https://dejure.org/1999,3388
OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99 (https://dejure.org/1999,3388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.1999 - 18 U 38/99 (https://dejure.org/1999,3388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 1999 - 18 U 38/99 (https://dejure.org/1999,3388)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 3 Ziff. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; BGB § 779

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 6; HGB § 346
    Grundsätze zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben gelten auch für kaufmännisch tätigen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regeln über die Wirkung des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.03.1966 - VIII ZR 44/64

    Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel in einem Bestätigungsschreiben -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Es stellt sich also hier nicht das Problem der sich kreuzenden inhaltlich widersprechenden Bestätigungsschreiben, so daß ein Widerspruch nicht erforderlich war (BGH NJW 1966, 1070; BGH BB 1961, 954).
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59

    Fernsprechbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Es stellt sich also hier nicht das Problem der sich kreuzenden inhaltlich widersprechenden Bestätigungsschreiben, so daß ein Widerspruch nicht erforderlich war (BGH NJW 1966, 1070; BGH BB 1961, 954).
  • BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79

    Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Dabei ist es freilich unerheblich, ob die Begründung schlüssig oder rechtlich haltbar ist (vgl. BGH NJW 1981, 1453).
  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Für ein Nachgeben i.S.v. § 779 BGB reicht es aus, wenn sich die Parteien ohne längere Auseinandersetzung und/oder gegenseitiges Feilschen auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme einigen (BGHZ 39, 60).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 28/78

    Fälligkeit des Vergütungsanspruch nach Abnahme des Werks - Hemmung oder

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Für die im Vergleich selbst eingegangenen Leistungspflichten schafft aber der Vergleich eine neue Rechtsgrundlage, die für diese Leistungspflicht ein Zurückgreifen auf den alten Vertrag nicht mehr erlaubt (vgl. BGH WM 1979, 205).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Er läßt das ursprüngliche Rechtsverhältnis in der Regel weiterbestehen (BGH NJW-RR 1987, 1426).
  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60
    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Ein Widerspruch mehr als eine Woche nach Empfang der Bestätigung ist meist zu spät (BGH NJW 1962, 246).
  • BGH, 20.03.1974 - VIII ZR 234/72

    Zu den Voraussetzungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens und zur

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Einen derartigen Ausnahmetatbestand hat der Empfänger des Bestätigungsschreibens zu beweisen (vgl. BGH NJW 1974, 991; Baumbach-Hopt, § 346 Rdnr. 27).
  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 5/87

    Angriff gegen tatsächliche Feststellungen in der Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Die Berufungsschrift muß erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art und warum das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und welche Gründe er diesem entgegensetzt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 507).
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 178/71

    Darlegungs- und Beweislast des wegen Produkthaftpflicht in Anspruch genommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99
    Der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens kann aber nach der jüngeren Rechtsprechung (BGHZ 40, 41; OLG Bamberg BB 1973, 1372) auch ein Nichtkaufmann sein, der ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnimmt und von dem erwartet werden kann, daß er nach kaufmännischer Weise verfährt, also dem Bestätigungsschreiben - wenn nötig - widerspricht.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 264/99

    Umfang der Zulassung der Revision

    Die Klausel findet über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus Verwendung (vgl. das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Oktober 1999 - 18 U 38/99), so daß ihre Auslegung durch das Berufungsgericht uneingeschränkter revisionsgerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. BGHZ 22, 109, 112; 47, 217, 220; 98, 256, 258).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2001 - 35 O 152/00
    Kunden jedoch über einen bestimmten Satz der Beförderungskosten geeinigt und im übrigen auch die Versendung der Pakete zusammen mit Gütern anderer Versender als Sammelladung besorgt, richtet sich die Haftung der Beklagten gleichwohl nach dem HGB-Frachtrecht bzw. nach ihren AGB und den darin ergänzend in Bezug genommenen ADSp ( vgl. dazu OLG Düsseldorf Urteil V. 22.10.1998 - 18 U 6/98 - Urteil vom 21.10.1999 - 18 U 38/99 -).
  • AG Hanau, 22.05.2019 - 39 C 287/18

    Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind auf Rechtsanwälte

    Weiter muss das bestätigte Geschäft zu den kaufmännischen bzw. Berufsgeschäften des Bestätigungsempfängers gehören (OLG Hamm, Urteil v. 15.11.1999, Az. 18 U 38/99, juris; Hopt, in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 38. Aufl. 2018, § 346 Rn. 18, beck-online).
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