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   OLG Hamm, 15.11.2011 - I-2 U 65/11   

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OLG Hamm, 15.11.2011 - I-2 U 65/11 (https://dejure.org/2011,27176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2011 - I-2 U 65/11 (https://dejure.org/2011,27176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2011 - I-2 U 65/11 (https://dejure.org/2011,27176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Übertragungsfehler und Unrichtigkeiten sowie Berichtigung des Tatbestandes

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301 ; ZPO § 33 ; ZPO § 148
    Zulässigkeit der Verfahrenstrennung von Klage und Widerklage im Rahmen der Rückabwicklung eines Praxisübergabevertrages

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Gründe zur Rückabwicklung eines Praxisübergabevertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1743
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91

    Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    (1) Soweit das Landgericht dies verneint hat, weil nach der Entscheidung des BGH vom 01.03.2007 zu § 49 b Abs. 4 BRAO (ZIP 2007, 683 ff) zweifelhaft erscheine, ob die bisherige Rechtsprechung des BGH (BGHZ 116, 268 ff; NJW 2001, 2462 ff) zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung von Patienten/Mandanten im Zuge der Veräußerung von Praxen/Kanzleien nach wie vor Bestand habe, jedenfalls aber weder die vor Vertragsschluss erfolgte Übergabe der sog. ABC-Liste noch die nach Unterzeichnung erfolgte Übergabe der Anlage Nr. 8 zum PÜV als Umgehungsgeschäfte zu werten seien, kann dem nicht gefolgt werden.

    Wie der BGH aber bereits 1991 entschieden hat (BGH,11.12.1991, VIII ZR 4/91) kann die Zustimmung weder durch konkludentes Verhalten erteilt werden noch kann aus einem Schweigen des Mandanten auf ein entsprechendes Anschreiben auf eine konkludente Einwilligung des Mandanten gefolgert werden (vgl. auch OLG Düsseldorf, 20.03.1995, StO 4/94, INF 1995, 702).

    Vorliegend haben - anders als in der Grundsatzentscheidung des BGH (BGHZ 116, 268 ff), in der die Höhe des Kaufpreises für eine Praxis ausschließlich nach dem Umsatz der vorangegangenen drei Jahre bemessen wurde, mithin nicht nach der Zahl der Patienten oder der Art der bei ihnen erbrachten oder in Zukunft zu erbringenden ärztlichen Leistungen, wie sie sich aus der Patientenkartei ergeben, - die Regelungen in § 7 und § 8 des PÜV und die Anzahl der zu übernehmenden Mandate unmittelbaren Einfluss auf die Bemessung des Kaufpreises.

  • LG Wuppertal, 09.06.2011 - 5 O 16/11

    Fehlende Berechtigung zum Führen der grünen Umweltplakette als Sachmangel bzw.

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    Das entsprechend vorstehenden Ausführungen abgetrennte, nunmehr unter dem Aktenzeichen 5 O 16/11 LG Essen geführte Verfahren über die einstige Widerklage ist anschließend unter dem 06.04.2011 (Bl. 1047 d.A.) nach § 148 ZPO ausgesetzt worden.

    Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es für das Landgericht geboten sein dürfte zu prüfen, die Verfahren 5 O 55/10 und 5 O 16/11 gem. § 147 ZPO wieder zu verbinden.

  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05

    Rückabwicklung der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    Insoweit sei der Beklagte zur Rückzahlung des Kaufpreises, die Klägerin aber weder zur Rückgabe der gekauften Steuerberaterpraxis in natura - nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2847 ff) stehe einer solchen, ungeachtet dessen, dass vorliegend die Praxis zum 01.10.2007 aufgegeben worden sei, die einige Jahre nach Übergabe entstandene Mandantenbindung entgegen - noch zum Wertersatz verpflichtet.

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2847 ff) im Regelfall Veränderungen in der Zusammensetzung der Vermögenswerte, die im Rahmen eines gewöhnlichen Betriebsablaufs erfolgen, wie etwa durch die Erneuerung oder Ergänzung von Gegenständen des Inventars, einen Wechsel oder eine Veränderung der Praxisräume, Änderungen im Personalbestand sowie dadurch, dass einerseits Mandanten abwandern und andererseits neue hinzugewonnen werden, die Identität nicht berühren, so gilt doch etwas anderes, wenn nach längerem Zeitablauf, den der BGH mit etwa 3- 5 Jahren veranschlagt, der Erwerber der Praxis aufgrund seiner persönlichen Tätigkeit den übernommenen Mandatenstamm in einen eigenen umgewandelt hat, so dass aufgrund der besonderen Mandantenbindung mit einem Rückfall des Mandantenstamms nicht mehr gerechnet werden kann.

  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 18 U 137/08

    Zulässigkeit eines Teilurteils über die Klage ohne Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    § 145 II ZPO steht der Abtrennung nicht entgegen; zur Verhinderung eines unzulässigen Teilurteils hat eine Abtrennung auch zu erfolgen, wenn Klage und Widerklage in rechtlichem Zusammenhang im Sinne von § 33 ZPO stehen, vgl. OLG Hamm v. 19.3.2009 - 18 U 137/08".

    Der Senat vermag insoweit - entgegen den Ausführungen im Trennungsbeschluss vom 02.02.2011 - in der Entscheidung des 18. Zivilsenats des OLG Hamm v. 19.3.2009 - 18 U 137/08 weder eine Rechtfertigung für die Abtrennung zu erkennen noch hält er unter Berücksichtigung dieser Entscheidung eine andere Wertung für geboten.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1995 - StO 4/94
    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    Wie der BGH aber bereits 1991 entschieden hat (BGH,11.12.1991, VIII ZR 4/91) kann die Zustimmung weder durch konkludentes Verhalten erteilt werden noch kann aus einem Schweigen des Mandanten auf ein entsprechendes Anschreiben auf eine konkludente Einwilligung des Mandanten gefolgert werden (vgl. auch OLG Düsseldorf, 20.03.1995, StO 4/94, INF 1995, 702).
  • BGH, 13.06.2001 - VIII ZR 176/00

    Verkauf einer Rechtsanwaltskanzlei mit Begründung einer Außensozietät

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    (1) Soweit das Landgericht dies verneint hat, weil nach der Entscheidung des BGH vom 01.03.2007 zu § 49 b Abs. 4 BRAO (ZIP 2007, 683 ff) zweifelhaft erscheine, ob die bisherige Rechtsprechung des BGH (BGHZ 116, 268 ff; NJW 2001, 2462 ff) zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung von Patienten/Mandanten im Zuge der Veräußerung von Praxen/Kanzleien nach wie vor Bestand habe, jedenfalls aber weder die vor Vertragsschluss erfolgte Übergabe der sog. ABC-Liste noch die nach Unterzeichnung erfolgte Übergabe der Anlage Nr. 8 zum PÜV als Umgehungsgeschäfte zu werten seien, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08

    Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    Für dieses wäre es nämlich - wie u.a. in der Entscheidung des BGH (NJW 2011, 2572 ff ausgeführt - erforderlich gewesen, "auf die Umsatzentwicklung mehrerer Jahre abzustellen, das schlechteste und das beste Ergebnis außer Betracht zu lassen und eine Korrektur wegen personengebundener Mandate vorzunehmen, bevor sodann unter Berücksichtigung branchenüblicher Wertmaßstäbe wie Nachhaltigkeit der Mandantenstruktur, Personalsständen und Ertragskraft, der Prozentsatz zu bestimmen wäre, der - multipliziert mit dem Umsatz - den ideellen Praxiswert ergäbe". Demgegenüber beruht der Kaufpreis nach den vorgenannten Unterlagen, die auf den Umsatz laut ABC-Analyse 2004 (K 2), den nachhaltig erzielbaren Planumsatz 2005 (B 4) sowie die Honorarplanung 2005 (K 6) verweisen, und den in diesen angeführten Zahlen tatsächlich auf einer Umsatzbetrachtung, die alle Mandanten des Beklagten mit sämtlichen Umsätzen einbezieht.
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 189/05

    Abtretbarkeit einer Anwaltsgebührenforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    (1) Soweit das Landgericht dies verneint hat, weil nach der Entscheidung des BGH vom 01.03.2007 zu § 49 b Abs. 4 BRAO (ZIP 2007, 683 ff) zweifelhaft erscheine, ob die bisherige Rechtsprechung des BGH (BGHZ 116, 268 ff; NJW 2001, 2462 ff) zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung von Patienten/Mandanten im Zuge der Veräußerung von Praxen/Kanzleien nach wie vor Bestand habe, jedenfalls aber weder die vor Vertragsschluss erfolgte Übergabe der sog. ABC-Liste noch die nach Unterzeichnung erfolgte Übergabe der Anlage Nr. 8 zum PÜV als Umgehungsgeschäfte zu werten seien, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    Zum anderen hat der BGH in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1995 (NJW 1995, 3120 ff) und 2011 (MDR 2011, 935 f) nicht nur hervorgehoben, dass weder der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch die Praktikabilität eines bestimmten Vorgehens den Erlass eines prozessordnungswidrigen Teilurteils zu rechtfertigen vermag.
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2011 - 2 U 65/11
    Zum anderen hat der BGH in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1995 (NJW 1995, 3120 ff) und 2011 (MDR 2011, 935 f) nicht nur hervorgehoben, dass weder der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch die Praktikabilität eines bestimmten Vorgehens den Erlass eines prozessordnungswidrigen Teilurteils zu rechtfertigen vermag.
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    aa) Allerdings soll nach Auffassung des OLG Hamm (NJW 2012, 1743 ff., juris Tz. 137 ff.; so offenbar auch: LAG Hamm, LAGReport 2005, 219 ff., juris Tz. 58 f.), wenn zwischen dem abgetrennten und dem durch Endurteil entschiedenen Teil die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht, jedenfalls dann, wenn das Prozedere der Abtrennung gemäß § 145 ZPO vom Gericht aus prozesstaktischen Gründen bewusst gewählt wurde, um den Erlass eines der Aufhebung nach 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 ZPO unterliegenden unzulässigen Teilurteils zu vermeiden, ein derartiges (verdecktes) Teilurteil vorliegen.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 13 U 66/13

    Nichtigkeit eines Praxisübertragungsvertrags aufgrund der Verpflichtung des

    Eine erweiternde Auslegung bzw. Anwendung auf Praxisverkäufe im Allgemeinen verbietet sich in Anbetracht dessen, dass das grundgesetzlich verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mandanten nach Art. 2 GG unter dem Schrankenvorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung steht, so dass eine Offenbarungsbefugnis als Ausnahme durch ein Gesetz geregelt werden müsste (vgl. OLG Hamm NJW 2012, 1743).

    Das hat zur Folge, dass der verkaufswillige Inhaber die bestehenden Mandatsverhältnisse ohne die vorherige Zustimmung des einzelnen betroffenen Mandanten gegenüber dem Kaufinteressenten nicht offenbaren darf (vgl. OLG Hamm NJW 2012, 1743).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2013 - 13 U 4/13

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Übergabevertrages bzgl. einer

    Das hat zur Folge, dass der verkaufswillige Inhaber die bestehenden Mandatsverhältnisse ohne die vorherige Zustimmung des einzelnen betroffenen Mandanten gegenüber dem oder den Kaufinteressenten nicht offenbaren darf (OLG Hamm, NJW 2012, 1743).
  • LG Mönchengladbach, 02.06.2015 - 3 O 309/14

    Rückkehr in die 1. Stufe Stufenklage

    Andererseits sind auch die mit der rechtsgrundlos erlangten Praxis erzielten Gewinne als Nutzungen herauszugeben, soweit nicht der Gewinn ausschließlich auf den persönlichen Leistungen oder Fähigkeiten desjenigen beruht, der die gewinnbringenden Einnahmen erzielt hat (OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2011, Az. I-2 U 65/11, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19

    Unzulässigkeit eines Teilurteils - Kündigungsschutzklage

    Denn ob eine solche Prozesstrennung zur Vermeidung eines unzulässigen Teilurteils oder gar zu dessen Heilung zulässig ist, ist schon im Grundsatz streitig (Toussaint, FD-ZVR 2012, 334281; aA OLG Hamm 15. November 2011 - I-2 U 65/11 - NJW 2012, 1743).
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