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   OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99   

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OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99 (https://dejure.org/2000,3834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2000 - 35 U 77/99 (https://dejure.org/2000,3834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 35 U 77/99 (https://dejure.org/2000,3834)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsvertreter; Generalagentur; Kündigung; Ausgleichsanspruch; Schadensersatz

  • Judicialis

    HGB § 89 b; ; HGB § 89 b IV; ; HGB § 92; ; HGB § 87 c; ; HGB § 88; ; HGB § 87 c II; ; HGB § 87 c; ; AGBG § 9; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 263; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 242; ; BGB § 284 ff

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 87 c; HGB § 89 b; BGB § 242
    Versicherungsvertreter hat in der Regel keinen Auskunftsanspruch gegen den Versicherer hinsichtlich Ausgleichsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 92; BGB § 242
    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs eines Versicherungsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Nürnberger -, Anspruch des VV auf Auskunft zur Vorbereitung des AA, Anspruch auf Buchauszug, Vertragsdaten, Bestandsdaten, Grundsätze zur Errechnung der Höhe des AA, Unabdingbarkeitsgrundsatz, Verzug bei unbezifferter Zahlungsaufforderung, unbezifferte Aufforderung zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1154
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    Allerdings entspricht es anerkannter Auffassung (vgl. nur Küstern/v. Manteuffel, Bd. 2, 6. Aufl. Rz. 1541 unter Hinweis auf BGH BB 1960, 796; BGH MDR 1996, 696; BGH NJW 1982, 235 f; OLG Hamm -18. Zs.-, OLGR 1993, 8 f), dass dem Handels- wie auch dem Versicherungsvertreter nach § 92 HGB zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB ein sich aus § 242 BGB ergebender Anspruch auf Auskunft zustehen kann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH MDR 1996, 696 unter Hinweis auf BGHZ 95, 285, 287; stdg. Rspr.).

    Die zu erstellende Prognose ist im Schätzwege vorzunehmen, wobei es -so der Bundesgerichtshof (MDR 1996, 696)- erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Versicherungsvertreter darlegt, in welchem Umfang Verlängerungen und Summenerhöhungen während der Dauer seiner Vertretertätigkeit vorgekommen sind.

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    Allerdings entspricht es anerkannter Auffassung (vgl. nur Küstern/v. Manteuffel, Bd. 2, 6. Aufl. Rz. 1541 unter Hinweis auf BGH BB 1960, 796; BGH MDR 1996, 696; BGH NJW 1982, 235 f; OLG Hamm -18. Zs.-, OLGR 1993, 8 f), dass dem Handels- wie auch dem Versicherungsvertreter nach § 92 HGB zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB ein sich aus § 242 BGB ergebender Anspruch auf Auskunft zustehen kann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH MDR 1996, 696 unter Hinweis auf BGHZ 95, 285, 287; stdg. Rspr.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1982, 235), der der Senat folgt, kann der Handelsvertreter auch im Rahmen des Ausgleichsanspruchs keine Auskunft über bereits verjährte Provisonsansprüche verlangen.

  • OLG Hamm, 09.11.1992 - 18 U 112/91

    Wechseln von der Leistungs- zur Stufenklage in der Berufungsinstanz; Erteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    Allerdings entspricht es anerkannter Auffassung (vgl. nur Küstern/v. Manteuffel, Bd. 2, 6. Aufl. Rz. 1541 unter Hinweis auf BGH BB 1960, 796; BGH MDR 1996, 696; BGH NJW 1982, 235 f; OLG Hamm -18. Zs.-, OLGR 1993, 8 f), dass dem Handels- wie auch dem Versicherungsvertreter nach § 92 HGB zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB ein sich aus § 242 BGB ergebender Anspruch auf Auskunft zustehen kann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH MDR 1996, 696 unter Hinweis auf BGHZ 95, 285, 287; stdg. Rspr.).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit müsse es ihm versagt bleiben, über § 89 b HGB eine Auskunft für verjährte Provisionsansprüche zu verlangen (so auch OLG Hamm, OLGR 1993, 8 f).

  • BGH, 06.07.1972 - VII ZR 75/71

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Bausparkassenvertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1961, 1059 = BGHZ 34, 310; NJW 1972, 1664 = BGHZ 59, 125) dient der Anspruch aus § 89 b HGB dem Ausgleich von Provisionsverlusten des Versicherungsvertreters aus Verträgen, die zwar nach Beendigung seines Vertreterverhältnisses abgeschlossen worden sind, jedoch (noch) in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit von dem Vertreter vermittelten Verträgen stehen, insbesondere eine Verlängerung öder Summenerhöhung solcher Verträge zum Inhalt haben.
  • LG Dortmund, 25.08.1999 - 10 O 95/99

    - Nürnberger -, AA des VV, Grundsätze zur Errechnung der Höhe des AA,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    35 U 77/99 OLG Hamm 10 O 95/99 LG Dortmund.
  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    Grundlage der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB ist dabei eine Prognose über die nach Vertragsbeendigung zu erwartenden Unternehmervorteile und Provisionsverluste (§ 89 b I 1 Nr. 1 und 2 HGB), die auf der Grundlage der vom Handelsvertreter darzulegenden Entwicklung seiner bis zum Vertragsende erzielten Provisionseinkünfte aufzustellen ist (BGH MDR 1996 unter Hinweis auf BGH MDR 1961, 495; MDR 1971, 292; BGH VersR 1963, 556 unter 11 5).
  • OLG Stuttgart, 01.06.1999 - 12 U 239/98
    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    Gegen diesen Urteilsausspruch und die hierin liegende Beschwer richtet sich die Berufung des Klägers (vgl. auch OLG Stuttgart, MDR 1999, 1342).
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    Allerdings entspricht es anerkannter Auffassung (vgl. nur Küstern/v. Manteuffel, Bd. 2, 6. Aufl. Rz. 1541 unter Hinweis auf BGH BB 1960, 796; BGH MDR 1996, 696; BGH NJW 1982, 235 f; OLG Hamm -18. Zs.-, OLGR 1993, 8 f), dass dem Handels- wie auch dem Versicherungsvertreter nach § 92 HGB zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB ein sich aus § 242 BGB ergebender Anspruch auf Auskunft zustehen kann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH MDR 1996, 696 unter Hinweis auf BGHZ 95, 285, 287; stdg. Rspr.).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    Voraussetzung ist jedoch, dass der Berufungsführer mit der geänderten Klage zumindest teilweise die ursprüngliche Beschwer angreift (BGH MDR 1996, 1066 = NJW-RR 1996, 765; BGH NJW-RR 1996, 1276).
  • OLG Hamm, 12.12.1997 - 35 U 25/97

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges, Buchauszug, Verjährung,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99
    Es ist anerkannt, dass ein Buchauszug nach § 87 c II HGB nicht mehr verlangt werden kann, soweit Provisionsansprüche endgültig abgerechnet öder wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können (Senat, Urt. vom 12.12.1997 -35 U 25/97- OLGR 1998, 48, 49).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

  • BGH, 21.03.1963 - VII ZR 95/61

    - Uelzener -, AA des VV, Ausschluss des AA bei einvernehmlicher

  • BGH, 23.02.1961 - VII ZR 237/59

    Ausgleichsanspruch des Bausparkassenvertreters

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

  • BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60

    - GdF Wüstenrot 2 -, Ausschluss der Aufrechnung, stillschweigender Verzicht,

  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 18 U 106/15

    Anspruch auf einen Buchauszug nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages;

    Ein Auskunftsanspruch zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs kann dem Versicherungsvertreter gemäß § 242 BGB zustehen, wenn dieser in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH, Urteil vom 03. April 1996 - VIII ZR 54/95 -, Rn. 13, juris; OLG München, Urteil vom 14. September 2011 - 7 U 1348/11 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 2000 - 35 U 77/99 -, Rn. 20, juris).

    Soweit zur Bezifferung der Unternehmervorteile eine Zukunftsprognose erforderlich ist und etwa die Stornoquote und die durchschnittliche Vertragsdauer abzuschätzen sind, mag der Kläger auch auf statistische Materialien und/oder Erfahrungswerte zurückgreifen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 2000 - 35 U 77/99 -, juris).

  • OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02

    Zur Frage der Einbeziehung sog. Folgeprovisionen in den einem

    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 15.12.2000 - 35 U 77/99 OLG Hamm -, VersR 2001, 1154) ausgeführt hat, erleichtern die Grundsätze dem Versicherungsvertreter lediglich die Darlegung seiner Provisionsverluste, ohne ihn zu binden.
  • LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16

    Versicherungsvermittler, Abgrenzung Handelsvertreter/Makler, Buchauszug

    Deshalb besteht ein Anspruch auf einen Buchauszug dann nicht mehr, wenn über Provisionsansprüche endgültig abgerechnet worden ist oder über solche eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist (OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2000, AZ: 35 U 77/99 = BeckRS 2000 30150686).
  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 18 W 31/05

    Anforderungen an die Substantiierung des Ausgleichsanspruchs eines

    der Vereinbarung vom 30.12.1982 vorgesehen - darauf verwiesen werden könnte, seiner Berechnung die "vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V. und den Versicherungsvermittler-Verbänden erarbeiteten Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs (§ 89 b HGB)" zugrunde zu legen (vgl. dazu Baumbach/Hopt, a.a.O., § 89 b Rdnr. 96), und ob sich danach für den vorliegenden Fall jedenfalls brauchbare Anhaltspunkte für die Berechnung eines Ausgleichsanspruchs ergeben könnten, wobei allerdings die "Grundsätze" dem Versicherungsvertreter jedenfalls die Darlegung seiner Provisionsverluste erleichtern dürften (vgl. OLG Hamm, VersR 2001, 1154).
  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 18 W 31/06
    der Vereinbarung vom 30.12.1982 vorgesehen - darauf verwiesen werden könnte, seiner Berechnung die "vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V. und den Versicherungsvermittler-Verbänden erarbeiteten Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs (§ 89 b HGB)" zugrunde zu legen (vgl. dazu Baumbach/Hopt, a.a.O., § 89 b Rdnr. 96), und ob sich danach für den vorliegenden Fall jedenfalls brauchbare Anhaltspunkte für die Berechnung eines Ausgleichsanspruchs ergeben könnten, wobei allerdings die "Grundsätze" dem Versicherungsvertreter jedenfalls die Darlegung seiner Provisionsverluste erleichtern dürften (vgl. OLG Hamm, VersR 2001, 1154).
  • LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
    Zwar kann dem Handelsvertreter und auch dem Versicherungsvertreter nach § 92 HGB zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs ein sich aus § 242 BGB ergebender Anspruch auf Auskunft zustehen, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbarer Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH MDR 1996, 696; OLG Hamm Urteil vom 15.12.2000, 35 U 77/99).
  • LG Düsseldorf, 19.07.2005 - 32 O 217/04

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich ; Vorliegen eines Urkundenprozesses ;

    Diese Grundsätze erleichtern dem Versicherungsvertreter die Darlegung seiner Provisionsverluste, binden ihn aber nicht (OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2000 - 35 U 77/99 -).
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