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OLG Hamm, 15.12.2009 - II-7 UF 122/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundlagen zur Verwerfung einer Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 1; ZPO § 517
Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Menden, 30.04.2009 - 10 F 323/07
- OLG Hamm, 15.12.2009 - II-7 UF 122/09
- BGH, 06.10.2010 - XII ZB 22/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Menden, 30.04.2009 - 10 F 323/07
Vertraglicher Ausschluss des Trennungsunterhalts für die Zukunft ist unwirksam; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2009 - 7 UF 122/09
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.04.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (10 F 323/07) wird als unzulässig verworfen.
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 7 UF 202/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Parallel zu diesem Verfahren war vor dem Senat das Verfahren zum Trennungsunterhalt 7 UF 122/09 anhängig.Vorliegend hat der Antragsteller zur Begründung seines Wiedereinsetzungsantrages ausgeführt, seine Mitarbeiterin M habe am 06.10.2009, nachdem sie die Schriftsätze in den Parallelverfahren 7 UF 122/09 in den Postbriefkasten eingeworfen habe, die Verfahren miteinander verwechselt und im vorliegenden Verfahren die eingetragenen Vor- und Hauptfristen zur Begründung der Berufung im Computer gelöscht.