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   OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94   

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https://dejure.org/1995,4713
OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94 (https://dejure.org/1995,4713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.1995 - 1 VAs 105/94 (https://dejure.org/1995,4713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 1 VAs 105/94 (https://dejure.org/1995,4713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall sowie tateinheitlich der Verletzung der Berichtspflicht eines Abschlußprüfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; RiStBV Nr. 185

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 26.02.1985 - 2 VAs 22/84
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94
    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).

    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an unbeteiligte Dritte ist im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG zwar grundsätzlich statthaft (OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; Celle NJW 1992, 252 ; Karlsruhe NStZ 1994, 50 ).

    Ist dieses hingegen wie vorliegend der Fall, so würde eine gerichtliche Nachprüfung unzulässigerweise eine ausschließlich der Staatsanwaltschaft übertragene Aufgabe tangieren (OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94
    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an unbeteiligte Dritte ist im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG zwar grundsätzlich statthaft (OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; Celle NJW 1992, 252 ; Karlsruhe NStZ 1994, 50 ).
  • OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87

    Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94
    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94
    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an unbeteiligte Dritte ist im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG zwar grundsätzlich statthaft (OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; Celle NJW 1992, 252 ; Karlsruhe NStZ 1994, 50 ).
  • OLG Koblenz, 22.02.1985 - 2 VAs 21/84
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94
    Ist dieses hingegen wie vorliegend der Fall, so würde eine gerichtliche Nachprüfung unzulässigerweise eine ausschließlich der Staatsanwaltschaft übertragene Aufgabe tangieren (OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).
  • OLG Hamm, 20.12.1990 - 1 VAs 54/90
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (NStZ 1993, 351 f) in seinem Beschluß vom 20.12.1990, 1 VAs 54/90, NStZ 1991, 352 (353) die Auffassung, daß die staatsanwaltschaftliche Entschließung über die Gewährung von Akteneinsicht an Verletzte analog 406 e IV 2 StPO für den Beschuldigten anfechtbar ist.
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (NStZ 1993, 351 f) in seinem Beschluß vom 20.12.1990, 1 VAs 54/90, NStZ 1991, 352 (353) die Auffassung, daß die staatsanwaltschaftliche Entschließung über die Gewährung von Akteneinsicht an Verletzte analog 406 e IV 2 StPO für den Beschuldigten anfechtbar ist.
  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Das Akteneinsichtsgesuch wurde im Hinblick auf das Verfahren 1 VAs 105/94, mit dem die Rechtmäßigkeit der Überlassung von Beweismitteln an den Konkursverwalter zur Erstellung eines Gutachtens überprüft werden sollte, zurückgestellt.

    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (Senatsbeschluß vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).

    Nur die eigentliche Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft unterliegt einer gerichtlichen Nachprüfung im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht (BVerfG NStZ 1984, 228 ; Senatsbeschlüsse vom 15.03.1965, 1 VAs 25/65, NJW 1965, 1241; 06.01.1984, 1 VAs 12/84, NStZ 1984, 280 ; 16.02.1995, 1 VAs 105/94).

    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an Dritte ist im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG deshalb statthaft, sofern die Akteneinsicht in keinen Zusammenhang mit der Führung und Ausgestaltung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu bringen ist (Senatsbeschlüsse vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; 23.02.1995, 1 VAs 154/94; OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).

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