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   OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05   

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OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05 (https://dejure.org/2006,6660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2006 - 28 U 173/05 (https://dejure.org/2006,6660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 28 U 173/05 (https://dejure.org/2006,6660)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des wirksamen Zustandekommens eines Treuhandvertrages; Zulässiger Vertragsgegenstand eines Treuhandvertrages; Möglichkeit des konkludenten Abschlusses eines Treuhandvertrages; Auslegungsregeln für die Bestimmung des Inhalts eines Treuhandvertrages; ...

  • Judicialis

    ZPO § 313 a I 1; ; ZPO § ... 540 II; ; ZPO § 544; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BNotO § 19 I; ; BNotO §§ 20 ff.; ; BNotO § 23; ; BNotO § 24 II 2; ; StGB § 263; ; StGB § 266; ; StGB § 823 II; ; BGB § 255; ; BGB § 280 I; ; BGB § 286 I; ; BGB § 288 I; ; BGB § 426; ; BGB § 667; ; BGB § 667 1. Alt.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines Treuhandverhältnisses - Verletzung eines konkludent abgeschlossen Treuhandvertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 1 O 192/05
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05
    Eine Treuhand kann fernerhin mehrseitig, insbesondere doppelseitig sein, wobei an den konkludenten Abschluss eines Treuhandvertrages neben der ausschließlichen Interessenwahrnehmung der Interessen aus einem bestehenden Mandat besondere Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 2004, 3630; Senat, Urt. v. 01.12.2005, Az. 28 U 29/05; Fahrendorf, a.a.O., Rn. 1688, jew. m.w.N.).

    Eine andere Beurteilung ist, anders als die Beklagte meint, nicht gerechtfertigt auf der Grundlage der Entscheidung des BGH in NJW 2004, 3630.

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 445/98

    Haftung des Anwaltsnotars; Begriff des unerlaubten Bankgeschäfts

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05
    Nach § 24 II 2 BNotO ist sodann im Zweifel anzunehmen, dass der Anwaltsnotar als Rechtsanwalt tätig geworden ist (vgl. dazu BGH NJW-RR 2001, 1639, 1640; Fahrendorf, in: Rinsche u.a., Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl. 2005, Rn. 1692).
  • BGH, 14.03.1966 - VII ZR 7/64

    Verfehlungen bei der Liquidation eines Unternehmens - Rechenschaftsablegung über

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05
    Ansonsten ist der Inhalt nach dem ausdrücklich Vereinbarten oder einer Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu bestimmen (vgl. BGH NJW 1966, 1116; OLG Hamm AnwBl. 1987, 42, 43; Fahrendorf, a.a.O., Rn. 1681; Vollkommer/Heinemann, 2. Aufl. 2003, Rn. 113, Fn. 511).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05
    Die Rechtsbeziehungen richten sich grundsätzlich nach dem Recht des Auftrags (§§ 662 ff.), beispielsweise nach § 667 BGB (BGH NJW 2002, 2459, 2460 = BB 2002, 1446, 1447).
  • OLG Bremen, 15.07.1999 - 2 U 150/98

    Höhe der Sicherheit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2006 - 28 U 173/05
    Auch soweit die Überweisungen als solche in diesem Fall nicht auf eine erwartete Treuhand hinweisen (vg. dazu OLG Bremen OLGR 2000, 64, zur Notarhaftung), hätte die Beklagte die Kläger, wenn dies nicht gewollt war, darauf hinweisen müssen, dass sie nur eine Treuhandfunktion für die Fa. D übernommen hatte und sich allein hierauf beschränken wollte, was das Geschäftssystem aber ersichtlich gefährdet hätte, weil die Kunden oder ein wesentlicher Teil davon dann möglicherweise abgesprungen wären und der nach außen getragene Sinn des Anderkontos zerplatzt wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 959/05

    Forderungen eines Auszubildenden als Vermögen im ausbildungsförderungsrechtlichen

    1980, Einleitung zu §§ 104 - 185, Rdnr. 58 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16.2.2006 - 28 U 173/05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 1083/05

    Rücknahme des Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und

    vgl. zum Ganzen Dilcher, in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Erstes Buch Allgemeiner Teil, §§ 90 - 240, 12. Auflage 1980, Einleitung zu §§ 104 - 185, Rdnr. 58 ff.; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16. Februar 2006 - 28 U 173/05 -, juris.
  • KG, 09.08.2021 - 4 Ws 60/21

    Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer; Finanztransfergeschäft;

    Nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen (§ 133, 157 BGB) ist maßgeblich, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste, wobei im Wege einer Gesamtwürdigung aller entscheidungserheblichen Umstände das Gesamtverhalten des Erklärenden einschließlich aller bei Vertragsschluss vorliegenden Begleitumstände sowie die beiderseitige Interessenlage zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 2012, 3366; NJW 2009, 840; NJW 2004, 3630; OLG Hamm, Urteil vom 16. Februar 2006 - 28 U 173/05 -, juris; Busche in Münchener Kommentar zum BGB aaO, § 133 Rdn 12 mwN, Rdn 48; Singer in Staudinger, § 133 Rdn 18, 52).
  • LG Bonn, 10.05.2017 - 16 O 8/16

    Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz u.

    Andernfalls hätte direkt an die Beklagte zu 1 geleistet werden müssen, wobei die ungesicherte Vorkasse offen zutage getreten wäre und dies bei der Klägerin möglicherweise Vorbehalte gegen die Geschäftsabwicklung ausgelöst hatte (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2006 - 28 U 173/05, BeckRS 2006, 03679).
  • LG Detmold, 20.03.2006 - 1 O 452/05

    Rechtliche Ausgestaltung einer konkludenten Begründung eines

    Im übrigen wird auf das Urteil des OLG I vom 16.Februar 2006 - Aktenzeichen 28 U 173/05 - verwiesen.
  • LG Düsseldorf, 28.09.2007 - 11 O 242/06
    Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz auch gemäß § 4 Ziffer 5 der Versicherungsbedingungen wegen einer wissentlichen Pflichtverletzung durch Frau XXXXXXXXX ausgeschlossen: Das Gericht ist insoweit an die Feststellungen im Haftpflichtprozess bezüglich der hiesigen Kläger vor dem Landgericht Detmold mit dem Aktenzeichen 1 O 192/05, 28 U 173/05 OLG Hamm gebunden, als eine Pflichtverletzung durch das OLG-Urteil bzw. durch das Landgericht-Urteil festgestellt wurde: Diese liegt darin, dass Frau XXXXXXXX im Rahmen des zumindest konkludent abgeschlossenen doppelten Treuhandverhältnisses auch gegenüber den Klägern im hiesigen Verfahren verpflichtet war, vor einer Weiterleitung der geleisteten Anzahlung sicht die Lieferung des bestellten Pkw seitens der XXXX GmbH bestätigen zu lassen.
  • LG Detmold, 24.07.2006 - 1 O 165/06

    Treuhandvertrag Notar Rechtsanwalt

    Im übrigen wird auf das Urteil des OLG Hamm vom 16.Februar 2006 - Aktenzeichen 28 U 173/05 - verwiesen.
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