Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl. 21/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10124
OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl. 21/16 (https://dejure.org/2017,10124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2017 - 2 Ausl. 21/16 (https://dejure.org/2017,10124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 2 Ausl. 21/16 (https://dejure.org/2017,10124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung eines Verfolgten an die Demokratische Volksrepublik Algerien wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu dem sogenannten Islamischen Staat

  • rechtsportal.de

    IRG § 73
    Auslieferung eines Verfolgten an die Demokratische Volksrepublik Algerien wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu dem sogenannten Islamischen Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Aus dem Umstand, dass das deutsche Strafrecht in § 211 Abs. 1 StGB als Strafe für einen Mord die lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, ergibt sich, dass die lebenslange Freiheitsstrafe für schwersten Rechtsgutverletzungen mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens grundsätzlich vereinbar ist (vgl. BVerfGE 45, 187; 64, 261).

    Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzuges gehört es jedoch auch, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder die Freiheit zu erlangen (vgl. BVerfGE 45, 187; 113, 154).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 50, 205; 75, 1).

    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1; 108, 129).

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Als unerträglich hart oder unmenschlich kann die den Verfolgten in Algerien drohende lebenslange Freiheitsstrafe angesichts der Schwere der ihm zu Last gelegten Straftaten nicht angesehen werden (vgl. BVerfG Beschluss vom 6. Juli 2005, BverfGE 113, 154).

    Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzuges gehört es jedoch auch, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder die Freiheit zu erlangen (vgl. BVerfGE 45, 187; 113, 154).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Aus dem Umstand, dass das deutsche Strafrecht in § 211 Abs. 1 StGB als Strafe für einen Mord die lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, ergibt sich, dass die lebenslange Freiheitsstrafe für schwersten Rechtsgutverletzungen mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens grundsätzlich vereinbar ist (vgl. BVerfGE 45, 187; 64, 261).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfG NJW 1975, 1; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351; OLG Hamm, Strafverteidiger 2008, 648; OLG Düsseldorf, NJW 1990, 1429).
  • BGH, 02.07.2014 - AK 16/14

    Terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Die Tat ist sowohl nach Art. 87 bis 6 P1 des algerischen Strafgesetzbuches als auch gem. §§ 129 a, b StGB strafbar (vgl. wegen der Einordnung des sogenannten Islamischen Staates, früher: Islamischen Staat im Irak und inGroßsyrien, als ausländische terroristische Vereinigung BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - AK 16/14 -, juris).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1; 108, 129).
  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Es gebietet damit zugleich, insbesondere im Rechtshilfeverkehr, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und Anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerGE, a.a.O.; Beschluss vom 20.11.14, WM 2015, 65), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 Ausl 95/11

    Rumänische Staatsangehörige darf nicht zum Zwecke der Strafvollstreckung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Ein Verstoß gegen grundrechtsgleiche und rechtsstaatliche Garantien kann wegen der grundsätzlichen, im vertraglichen Bereich bestehenden Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Auslieferung und der Achtung und dem Respekt vor fremden Rechtsordnungen nur beschränkt auf eine Verletzung ihres Kernbereiches zu einem Auslieferungshindernis führen, wobei hierfür maßgeblich ist, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung verstoßen würden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. September 2013, 2 Ausl. 95/11, juris und vom 14. Juli 2016, III-2 Ausl. 93/16).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 4 Ausl (A) 231/89
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfG NJW 1975, 1; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351; OLG Hamm, Strafverteidiger 2008, 648; OLG Düsseldorf, NJW 1990, 1429).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

  • OLG Hamm, 14.07.2016 - 2 Ausl 93/16
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 4 Ausl 504/99

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Frankreich bei langer dortiger Verfahrensdauer

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

    Auch das Oberlandesgericht Hamm hat die Auslieferung eines wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gesuchten Algeriers aufgrund der Erteilung von Zusicherungen für zulässig erklärt (Beschluss vom 16. Februar 2017 - III - 2 Ausl. 21/16 OLG Hamm).
  • BVerwG, 31.05.2017 - 1 VR 4.17

    Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden

    Auch das Oberlandesgericht Hamm hat die Auslieferung eines wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gesuchten Algeriers aufgrund der Erteilung von Zusicherungen für zulässig erklärt (Beschluss vom 16. Februar 2017 - III - 2 Ausl. 21/16 OLG Hamm).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht