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   OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98   

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https://dejure.org/1999,4139
OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98 (https://dejure.org/1999,4139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.1999 - 27 U 279/98 (https://dejure.org/1999,4139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 1999 - 27 U 279/98 (https://dejure.org/1999,4139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer Ersatzpflicht hinsichtlich materieller und immaterieller Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalles; Pflicht zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands zum rechten Fahrbahnrand; Schuldhafter Verstoß gegen Pflichten im Straßenverkehr; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 17
    1/3 Mitverschulden wegen unvorsichtigen Verhaltens des Fahrers eines auf der Standspur der Autobahn liegengebliebenen Pkw L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem Standstreifen der Bundesautobahn wegen einer Panne angehaltenen Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 422 (Ls.)
  • VersR 2000, 643 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 29.03.1994 - 27 U 219/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung NZV 1994, 394 ausgeführt hat, handelt derjenige fahrlässig, der sich nicht alsbald um die eigene Sicherheit kümmert, wenn er mit seinem Fahrzeug auf der Standspur zum Stehen gekommen ist.

    Zur Überzeugung des Senates ist der Verursachungsanteil des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten wie der des Klägers, so daß deshalb eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten angemessen ist (ebenso Senat NZV 1994, 394, 395; OLG Karlsruhe VersR 1992, 67, 68).

  • OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 210/97

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem überholenden LKW;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Auf ein Verschulden der Beklagten zu 2) kommt es nicht an (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 409).
  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Der Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB ist nicht angetreten, wobei an einen Beweis einer ausreichenden Auswahl und Überwachung eines angestellten Kraftfahrers im Interesse der Vekehrssicherheit ohnehin strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH NZV 1997, 391, 397).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1991 - 10 U 211/90

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen auf der Standspur der Autobahn

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Zur Überzeugung des Senates ist der Verursachungsanteil des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten wie der des Klägers, so daß deshalb eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Beklagten angemessen ist (ebenso Senat NZV 1994, 394, 395; OLG Karlsruhe VersR 1992, 67, 68).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Auch wenn nunmehr eine Bezifferung möglich sein sollte, so ist jedoch ein Feststellungskläger in zweiter Instanz nicht gezwungen, zu einer bezifferten Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich wird (BGH NJW 1978, 210; Zöller/Greger § 256 ZPO Rdn. 7 c).
  • OLG Braunschweig, 18.03.1994 - 5 U 69/93

    Haftungsverteilung bei Aufprallen eines bei winterlichen Straßenverhältnissen ins

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 279/98
    Soweit der Kläger mit seiner Berufung unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Braunschweig zfs 1994, 197 meint, daß zwischen dem Liegenbleiben seines Fahrzeugs und dem Schaden des auffahrenden Verkehrsteilnehmers kein rechtlicher Zusammenhang (Rechtswidrigkeitszusammenhang) bestehe, was auf den vorliegenden Fall zu übertragen sei, kann der Senat dem nicht folgen.
  • AG Schmallenberg, 15.07.2011 - 6 OWi 2/11

    Befahrbare Grünstreifen als Seitenstreifen

    So gibt es zum Beispiel neben dem Seitenstreifen, Standstreifen (vgl. OLG Braunschweig NJW 1995, 268 ) Autobahn-Standstreifen (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 422 ), Mehrzweckstreifen (vgl. OLG Köln NZV 1992, 415 ), Fahrstreifen (vgl. BayObLG NJW 1986, 2718 ), Sperrstreifen (vgl. OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 16.07.1999 - 2 U 196/98), Parkstreifen (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.03,2004) und die berühmten Zebrastreifen, bei welchen es sich allerdings um ein Vorschriftzeichen nach § 41 Abs. 1 Anlage 2 Nr. 293 handelt.
  • LG Darmstadt, 17.07.2023 - 3 O 304/21

    Mitverschulden des Fahrers eines Pannenfahrzeuges bei unterlassener

    Sowohl der Aufenthalt auf der Fahrerseite im Bereich der geöffneten Tür als auch die fehlende Beobachtung des Verkehrs durch das Hineinbeugen in das Fahrzeug führen zu einer Beurteilung des Verhaltens des Erblassers als fahrlässig und vorwerfbar (OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1999, 27 U 279/98, BeckRS 1999, 4179).

    Dabei wurde angenommen, dass der schwere Fahrfehler des Beklagten zu 1) doppelt so hoch zu bewerten ist wie der Verstoß des Erblassers gegen das Verbot der Eigensicherung (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 16.03.1999, 27 U 279/98, a.a.O.).

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