Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StGB § 64
Unterbringung; Anforderungen an die Urteilsgründe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung in einer Entziehungsanstalt; Anhörung eines Sachverständigen zum Hang und zur Gefährlichkeitsprognose im Falle der Unterbringung des Angeklagten in Entziehungsanstalt; Aussichtslosigkeit einer Entziehungskur
- Judicialis
StGB § 64
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Unterbringung; Anforderungen an die Urteilsgründe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/05
Auch der Umstand, dass der Angeklagte bereits eine Therapie absolviert hat und rückfällig geworden ist, steht der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 132).Vielmehr kann gerade diese Erfahrung für den Angeklagten eine zusätzliche Motivation sein, die sich in der Behandlung und der Vorbereitung auf die Zeit nach der Therapie positiv auswirkt (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 132).
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/05
Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn - wie hier - nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 S.2 StPO; BGHSt 37, 5). - BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03
Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/05
Dieses Verfahrenserfordernis kann nicht etwa durch die in anderen Verfahren erworbene und andere Angeklagte betreffende eigene Sachkunde des Gerichts ersetzt werden (zu vgl. BGH NStZ-RR 2004, 204 f).
- OLG Hamm, 13.05.2003 - 4 Ss 316/03
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/05
Anlass für diese Überprüfung besteht jedoch nur dann, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind, sich eine Prüfung für den Tatrichter daher aufdrängen musste (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2003 - 4 Ss 316/03 -). - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/05
Der Tatrichter hat dann festzustellen, ob der Täter nach der bisherigen Entwicklung seiner Sucht, nach seiner physischen und psychischen Struktur und gegebenenfalls trotz seiner kriminellen Prägung (noch) therapierbar ist (vgl. BVerfG, NJW 1995, 1077). - OLG Hamm, 19.09.2005 - 2 Ss 330/05
Unterbringung; Voraussetzungen; Erörterungen im Urteil
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/05
Eine Entziehungskur erscheint auch nicht deshalb aussichtslos, weil die Kammer festgestellt hat, der Angeklagte habe sich bislang nicht ernsthaft um die Durchführung einer Therapie bemüht (vgl. Senatsbeschluss vom 19.09.2005 - 2 Ss 330/05 -).