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   OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06   

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https://dejure.org/2006,16640
OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06 (https://dejure.org/2006,16640)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 Ss 67/06 (https://dejure.org/2006,16640)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2006 - 2 Ss 67/06 (https://dejure.org/2006,16640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StGB § 64; StPO § 267; StPO § 246a
    Unterbringung; Hang, Voraussetzungen, Anforderungen an die Darstellung im Urteil; Therapiewilligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Entziehungskur; Richterliche Feststellung der Therapierbarkeit eines Alkoholabhängigen Täters nach der bisherigen Entwicklung seiner Sucht

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StPO § 267; ; StPO § 246a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 267; StPO § 246a
    Unterbringung; Hang, Voraussetzungen, Anforderungen an die Darstellung im Urteil; Therapiewilligkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06
    Auch der Umstand, dass der Angeklagte bereits eine Therapie absolviert hat und rückfällig geworden ist, steht der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 132).

    Vielmehr kann gerade diese Erfahrung für den Angeklagten eine zusätzliche Motivation sein, die sich in der Behandlung und der Vorbereitung auf die Zeit nach der Therapie positiv auswirkt (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 132).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06
    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn - wie hier - nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 S.2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 2 Ss 330/05

    Unterbringung; Voraussetzungen; Erörterungen im Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06
    Eine Entziehungskur erscheint auch nicht deshalb aussichtslos, weil die Kammer festgestellt hat, der Angeklagte habe sich bislang nicht ernsthaft um die Durchführung einer Therapie bemüht (vgl. Senatsbeschluss vom 19.09.2005 - 2 Ss 330/05 -).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06
    Der Tatrichter hat dann festzustellen, ob der Täter nach der bisherigen Entwicklung seiner Sucht, nach seiner physischen und psychischen Struktur und gegebenenfalls trotz seiner kriminellen Prägung (noch) therapierbar ist (vgl. BVerfG, NJW 1995, 1077).
  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06
    Dieses Verfahrenserfordernis kann nicht etwa durch die in anderen Verfahren erworbene und andere Angeklagte betreffende eigene Sachkunde des Gerichts ersetzt werden (zu vgl. BGH NStZ-RR 2004, 204 f).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 4 Ss 316/03

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss 67/06
    Anlass für diese Überprüfung besteht jedoch nur dann, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind, sich eine Prüfung für den Tatrichter daher aufdrängen musste (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2003 - 4 Ss 316/03 -).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13

    Notwendige Feststellungen bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher

    Erforderlich ist danach eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Biographie des/der Angeklagten, eine Bewertung der Tat im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des/der Angeklagten sowie die Begründung der hiernach unter Berücksichtigung ihrer Eingriffsintensität erforderlichen Rechtsfolgen, wobei die Anforderungen an die Begründung tendenziell mit der Eingriffsintensität der angeordneten Rechtsfolge ansteigen (vgl. KG NStZ 2007, 223 m. w. N. und KG NStZ 2013, 291; StV 2011, 582; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2006 - 2 Ss 67/06 -).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 4 Ss 512/08

    Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Unterbringung in einer

    Anlass für eine entsprechende Überprüfung besteht auch nach der Neufassung des § 64 StGB (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008 3 Ss 548/07 ) dann, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind und sich eine entsprechende Prüfung für den Tatrichter daher aufdrängen musste (BGH, NStZ 1992, S. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 2 Ss 67/06 ).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 230/07

    Unterbringung; Erziehungsanstalt; Sachverständiger; Anhörung; Erforderlichkeit

    Ordnet ein Gericht - wie hier - die Unterbringung des Angeklagten gemäß § 64 StGB an, so wird aber häufig zwischen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und dem Strafausspruch ein untrennbarer Zusammenhang bestehen, weil nicht auszuschließen ist, dass im Falle der Anordnung der Unterbringung auf eine geringere Strafe erkannt worden wäre (OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 Ss 67/06 -).
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