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   OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95   

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OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95 (https://dejure.org/1995,2964)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.1995 - 1 VAs 85/95 (https://dejure.org/1995,2964)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 1 VAs 85/95 (https://dejure.org/1995,2964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 11
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 16.02.1995 - 1 VAs 105/94

    Ermittlung wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall sowie

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Das Akteneinsichtsgesuch wurde im Hinblick auf das Verfahren 1 VAs 105/94, mit dem die Rechtmäßigkeit der Überlassung von Beweismitteln an den Konkursverwalter zur Erstellung eines Gutachtens überprüft werden sollte, zurückgestellt.

    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (Senatsbeschluß vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).

    Nur die eigentliche Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft unterliegt einer gerichtlichen Nachprüfung im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht (BVerfG NStZ 1984, 228 ; Senatsbeschlüsse vom 15.03.1965, 1 VAs 25/65, NJW 1965, 1241; 06.01.1984, 1 VAs 12/84, NStZ 1984, 280 ; 16.02.1995, 1 VAs 105/94).

    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an Dritte ist im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG deshalb statthaft, sofern die Akteneinsicht in keinen Zusammenhang mit der Führung und Ausgestaltung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu bringen ist (Senatsbeschlüsse vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; 23.02.1995, 1 VAs 154/94; OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).

  • OLG Koblenz, 26.02.1985 - 2 VAs 22/84
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (Senatsbeschluß vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).

    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an Dritte ist im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG deshalb statthaft, sofern die Akteneinsicht in keinen Zusammenhang mit der Führung und Ausgestaltung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu bringen ist (Senatsbeschlüsse vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; 23.02.1995, 1 VAs 154/94; OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 201/84

    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch den Konkursverwalter; Verkürzung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Diese Ansprüche können bereits deshalb vom Konkursverwalter kraft seines Amtes geltend gemacht werden, da hierdurch die Masse betroffen ist und er zugunsten der Gesamtheit der Konkursgläubiger tätig wird (BGH NJW 1986, 1174 (1175)).
  • VG Gelsenkirchen, 27.02.1991 - 4 K 867/90

    Auskunft; Auskunftsverlangen; Schüler; Schule; Schadensersatz; Datenschutz,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Deshalb hat ein Geheimhaltungsinteresse, das sich wie vorliegend primär darauf beschränkt, von potentiellen Schadensersatzansprüchen verschont zu bleiben, zurückzutreten (vgl. auch VG Gelsenkirchen, NJW 1991, 3298 f.).
  • OLG Hamm, 22.12.1992 - 1 VAs 55/92
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Die Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an Dritte ist ein Justizverwaltungsakt und damit eine Verwaltungsaufgabe i.S.d. § 2 I 2 DSG NW (Senatsbeschluß vom 22.12.1992, 1 VAs 55/92).
  • OLG Bremen, 23.01.1989 - VAs 12/88
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Nur so könnten gravierende Nachteile für das Gemeinwohl vermieden werden, die der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünden, als der bisherige Zustand (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50 (51); MDR 1993, 1229 (1230); OLG Celle NJW 1992, 253 (254); OLG Bremen NStZ 1989, 276 (277)).
  • OLG Hamm, 06.01.1984 - 1 VAs 12/84
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Nur die eigentliche Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft unterliegt einer gerichtlichen Nachprüfung im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht (BVerfG NStZ 1984, 228 ; Senatsbeschlüsse vom 15.03.1965, 1 VAs 25/65, NJW 1965, 1241; 06.01.1984, 1 VAs 12/84, NStZ 1984, 280 ; 16.02.1995, 1 VAs 105/94).
  • OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87

    Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Sie geht weder auf die Konkursmasse noch auf den Konkursverwalter über, denn dieses ist weder in der Konkursordnung noch in der Strafprozeßordnung vorgesehen (Senatsbeschluß vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; OLG Koblenz NStZ 1988, 89 (90); NJW 1985, 2038 ).
  • OLG Koblenz, 22.02.1985 - 2 VAs 21/84
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gewährten Akteneinsicht an Dritte ist im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG deshalb statthaft, sofern die Akteneinsicht in keinen Zusammenhang mit der Führung und Ausgestaltung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu bringen ist (Senatsbeschlüsse vom 16.02.1995, 1 VAs 105/94; 23.02.1995, 1 VAs 154/94; OLG Koblenz NJW 1985, 2038 ; NStZ 1985, 426 ).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Nur so könnten gravierende Nachteile für das Gemeinwohl vermieden werden, die der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünden, als der bisherige Zustand (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50 (51); MDR 1993, 1229 (1230); OLG Celle NJW 1992, 253 (254); OLG Bremen NStZ 1989, 276 (277)).
  • OLG Hamm, 20.12.1990 - 1 VAs 54/90
  • OLG Hamm, 11.11.1985 - 1 VAs 106/85

    Akteneinsicht für Dritte; Gesetzliche Grundlage; Übergangszeit; Gegenwärtige

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • OLG Celle, 28.05.1991 - 1 VAs 1/91
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93

    Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage

  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14

    Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters im Strafrecht

    Dabei kann dahinstehen, ob der Insolvenzverwalter als Verletzter im Sinne von § 406e Abs. 1 StPO anzusehen ist (zutreffend ablehnend: OLG Frankfurt, NJW 1996, 1484; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 11; OLG Jena, NStZ 2012, 350; offen gelassen von: LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 -, juris), denn unter keinem Gesichtspunkt kann ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Akten und Beweismittel festgestellt werden.
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 1 VAs 34/96

    Akteneinsicht durch den Konkursverwalter bei einem Ermittlungsverfahren wegen des

    Der Senat hatte das Akteneinsichtsgesuch des Konkursverwalters in dem Ursprungsverfahren ... u. a. (StA Bielefeld 6 Js 415/92) bereits mit Beschluß vom 16.05.1995 1 VAs 85/95) für rechtmäßig erachtet und den gegen das Akteneinsichtsgesuch gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Betroffenen ... zurückgewiesen.

    Die Subsidiaritätsklausel des § 23 Abs. 3 EGGVG steht ihm nicht entgegen, weil die durch das Opferschutzgesetz 1986 geschaffenen Beteiligungsrechte gemäß §§ 406 d ff. StPO vorliegend nicht durchgreifen (vgl. Senatsbeschluß vom 16.05.1995 - 1 VAs 85/95).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 16.05.1995 - 1 VAs 85/95 - die Ansicht vertreten, daß der nordrhein-westfälische Gesetzgeber im Hinblick auf Artikel 74 Nr. 1 GG nicht gehindert war, eine Regelung über die Gewährung von Akteneinsicht zu treffen.

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Jedenfalls hat das Landgericht mit zutreffenden Erwägungen seine Zuständigkeit nach § 406 e StPO verneint, weil der Konkursverwalter bzw. die Gemeinschuldner nicht Verletzte, sondern Dritte im Sinns dieser Vorschrift sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11 ff, OLG Koblenz NStZ 1988, 89 ).

    Die Rechtmäßigkeit dieser staatsanwaltschaftlichen Maßnahme ist im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG überprüfbar (vgl. OLG Hamburg NStZ 1996, 44; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11).

    Nach Auffassung des OLG Hamm (NStZ-RR 1996, 11 ff.) läßt sich die Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Gewährung von Akteneinsicht an Dritte unter dem Gesichtspunkt der Übermittlung von Daten an Dritte aus der entsprechenden landesgesetzlichen Regelung in § 16 Abs. 1 c NWDSG ableiten.

  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06

    Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen

    a) Bei der - wie vorliegend - durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Verfahrens gewährten Akteneinsicht an eine Behörde, die nicht Verfahrensbeteiligte ist, handelt es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit (vgl. BGHSt 46, 261; AG Verden, JurBüro 1987, 571; AG Osnabrück NdsRpfl 1990, 156; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11), sodass für die Geltendmachung einer Aktenversendungsauslage grundsätzlich nicht das GKG, sondern nach § 1 JKGBbg die JVKostO unter Verweis auf die KostO herangezogen werden müsste (vgl. AG Duisburg, DOK 1972, 533; AG Bonn, JVBl 1972, 118; AG Osnabrück, NdsRpfl 1990, 156).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06

    Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des durch die Straftat Verletzten bei

    Die Verletzteneigenschaft ist vielmehr an die juristische Person der Schuldnerin gebunden und geht weder auf die Insolvenzmasse noch auf den Insolvenzverwalter über (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 Ws 466+507/06; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11, OLG Koblenz NJW 1988, 3275).
  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Während auch in neuerer Zeit andere Oberlandesgerichte weiterhin eine Akteneinsicht an Dritte nach den Maßstäben der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV auch ohne gesetzliche Grundlage gewährten (OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.11.95 - 2 VAs 21/95 -, NStZ 1996, 151 [LS]; OLG Hamburg Beschl. v. 19.01.95 - 1 Ws 12/95 -, CR 1996, 303), ließ das OLG Hamm (Beschl. v. 16.05.95 - 1 VAs 85/95 -, NStZ-RR 1996, 11 ff.) entgegen seiner früheren Entscheidung (s.o.) dahingestellt, ob dieser Ansicht weiter zu folgen ist, und leitete die Befugnis der StA zur Gewährung von Akteneinsicht aus der landesgesetzlichen Regelung des § 16 I c des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - NWDSG -) her.

    Zwar ist davon auszugehen, daß mit § 13 NDSG eine dem (vom OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11 ff. zugrundegelegten) § 16 I c NWDSG entsprechende Regelung vorliegt.

  • OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 333/07

    Ansetzbarkeit einer Aktenversendungspauschale bei Aktenversendung auf Antrag in

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  • BVerfG, 31.01.2006 - 2 BvQ 7/06
    Bei der Gewährung oder Ablehnung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss eines Strafverfahrens handelt es sich um einen Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Karlsruhe, NJ 1996, S. 265; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, S. 11 ), um dessen Erlass der Beschwerdeführer vorliegend nachgesucht hat und der bislang nicht erlassen wurde.
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