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   OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 144/00   

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https://dejure.org/2000,26905
OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 144/00 (https://dejure.org/2000,26905)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2000 - 4 Ws 144/00 (https://dejure.org/2000,26905)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 4 Ws 144/00 (https://dejure.org/2000,26905)
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  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, falsche Rechtsmittelbelehrung, Wochenfrist, Kostenfestsetzung, Nebenkläger, Gebühren, Mittelgebühr

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 26.05.1998 - 2 Ws 168/98

    Wahlverteidigerhöchstgebühr, Bemessungskriterien

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 144/00
    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 12 Anm. 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (StV 1998, 612 sowie Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99 -) und vom erkennenden Senat geteilt wird, ist eine die als billig erscheinende Gebühr um zumindest 20% übersteigende Gebührenfestsetzung als unverbindlich anzusehen.
  • OLG Hamm, 07.07.1999 - 2 Ws 179/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenhöhe und Erstattungsanspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2000 - 4 Ws 144/00
    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 12 Anm. 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (StV 1998, 612 sowie Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99 -) und vom erkennenden Senat geteilt wird, ist eine die als billig erscheinende Gebühr um zumindest 20% übersteigende Gebührenfestsetzung als unverbindlich anzusehen.
  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 4 Ws 480/00

    Kostenbeschwerde; Höhe der Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr durch

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 12 Anmerkung 9), die auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. StV 1998, 612 sowie durch Beschluss vom 7. Juli 1999 - 2 Ws 179/99) und vom erkennenden Senat (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Mai 2000 in 4 Ws 144/00) geteilt wird, ist ein die als billig erscheinende Gebühr um mindestens 20 % übersteigender Gebührenansatz als unverbindlich anzusehen.
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