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   OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16, 4 Ws 174/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20247
OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16, 4 Ws 174/16 (https://dejure.org/2016,20247)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2016 - 4 Ws 173/16, 4 Ws 174/16 (https://dejure.org/2016,20247)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 4 Ws 173/16, 4 Ws 174/16 (https://dejure.org/2016,20247)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Nachholung, schriftliche Anhörung durch das Beschwerdegericht, Unschuldsvermutung, Bewährungswiderruf, Beschleunigungsgebot

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nachholung einer schriftlichen Anhörung durch das Beschwerdegericht, Unschuldsvermutung, Bewährungswiderruf, Beschleunigungsgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachholen des rechtlichen Gehörs durch schriftliche Anhörung im Beschwerdeverfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Nachverurteilung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 308; StPO § 309; StGB § 56f; EMRK Art. 6
    Nachholung einer schriftlichen Anhörung durch das Beschwerdegericht; Unschuldsvermutung; Bewährungswiderruf; Beschleunigungsgebot

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Nachholen des rechtlichen Gehörs durch schriftliche Anhörung im Beschwerdeverfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährungswiderruf bei nicht rechtskräftiger Verurteilung

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährungswiderruf: Dafür braucht es keine Rechtskraft

Verfahrensgang

  • LG Münster - 18 StVK 808/09
  • OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16, 4 Ws 174/16
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
    Es entspricht (jedenfalls in den letzten Jahren) ständiger Rechtsprechung der Mehrzahl der Strafsenate des hiesigen Oberlandesgerichts, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) schon dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes Geständnis abgelegt hat (OLG Hamm, Beschl. v. 14.06.2016 - 4 Ws 156/16; OLG Hamm, Beschl. v. 01.04.2014 - 3 Ws 67/14 - juris; OLG Hamm NStZ 2013, 174; OLG Hamm, Beschl. v. 30.04.2012 - 3 Ws 101/12 - juris; anders allerdings noch: OLG Hamm, Beschl. v. 03.02.2010 - 2 Ws 24-25/10 - juris).
  • BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ladung zum Haftantritt zur

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
    Eine funktionstüchtige Strafrechtspflege erfordert die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs innerhalb eines so bemessenen Zeitraums, dass die Rechtsgemeinschaft die Strafe noch als Reaktion auf geschehenes Unrecht wahrnehmen kann (BVerfG, Beschl. v. 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 -juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 1 Ws 36/14

    Widerruf der Reststrafenaussetzung zur Bewährung aufgrund neuer Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
    Ein Widerruf kann grds. auch erfolgen, wenn die neue Tat lediglich mit einer Geldstrafe geahndet wurde (vgl. z. B. OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2008 - 3 Ws 484/08 - juris) oder eine verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde (vgl. z. B. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 206).
  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 3 Ws 101/12

    Widerruf, Strafaussetzung, Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
    Es entspricht (jedenfalls in den letzten Jahren) ständiger Rechtsprechung der Mehrzahl der Strafsenate des hiesigen Oberlandesgerichts, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) schon dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes Geständnis abgelegt hat (OLG Hamm, Beschl. v. 14.06.2016 - 4 Ws 156/16; OLG Hamm, Beschl. v. 01.04.2014 - 3 Ws 67/14 - juris; OLG Hamm NStZ 2013, 174; OLG Hamm, Beschl. v. 30.04.2012 - 3 Ws 101/12 - juris; anders allerdings noch: OLG Hamm, Beschl. v. 03.02.2010 - 2 Ws 24-25/10 - juris).
  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 3 Ws 67/14

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer noch

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
    Es entspricht (jedenfalls in den letzten Jahren) ständiger Rechtsprechung der Mehrzahl der Strafsenate des hiesigen Oberlandesgerichts, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) schon dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes Geständnis abgelegt hat (OLG Hamm, Beschl. v. 14.06.2016 - 4 Ws 156/16; OLG Hamm, Beschl. v. 01.04.2014 - 3 Ws 67/14 - juris; OLG Hamm NStZ 2013, 174; OLG Hamm, Beschl. v. 30.04.2012 - 3 Ws 101/12 - juris; anders allerdings noch: OLG Hamm, Beschl. v. 03.02.2010 - 2 Ws 24-25/10 - juris).
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08

    Widerruf; Geldstrafe; Diebstahl geringwertiger Sachen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
    Ein Widerruf kann grds. auch erfolgen, wenn die neue Tat lediglich mit einer Geldstrafe geahndet wurde (vgl. z. B. OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2008 - 3 Ws 484/08 - juris) oder eine verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde (vgl. z. B. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 206).
  • KG, 18.08.2015 - 5 Ws 103/15

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf bei glaubhaftem Geständnis des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
    Hat das Widerrufsgericht hingegen auf der Grundlage der (nicht rechtskräftigen) Aburteilung der neuen Tat oder des Geständnisses des Verurteilten keine Zweifel hinsichtlich der Schuldfrage (vgl. zu entsprechenden Konstellationen: KG Berlin, Beschl. v. 18.08.2015 - 5 Ws 103/15 - juris), so ist ein weiteres Zuwarten nicht angezeigt, denn dies würde gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen.
  • OLG Hamm, 17.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 323/12

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen wegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
    Es entspricht (jedenfalls in den letzten Jahren) ständiger Rechtsprechung der Mehrzahl der Strafsenate des hiesigen Oberlandesgerichts, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) schon dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes Geständnis abgelegt hat (OLG Hamm, Beschl. v. 14.06.2016 - 4 Ws 156/16; OLG Hamm, Beschl. v. 01.04.2014 - 3 Ws 67/14 - juris; OLG Hamm NStZ 2013, 174; OLG Hamm, Beschl. v. 30.04.2012 - 3 Ws 101/12 - juris; anders allerdings noch: OLG Hamm, Beschl. v. 03.02.2010 - 2 Ws 24-25/10 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
    Der Widerruf kann ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung daher auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 Ws 118/17 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 Ws 174/16 -, juris Rn. 4 ff.; OLG Dresden StV 2008, 313; OLG Stuttgart NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; vgl. auch die bisherige Rspr. des Senats: Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung] sowie vom 31. Juli 2012 - Ws 146/12 und vom 17. März 2015 - Ws 16/15 - [jeweils für ein Geständnis bei richterlicher Vernehmung]; noch a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, 575).
  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen

    Insoweit kann letztlich offenbleiben, ob die Frage einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bzw. die Anordnung des Vollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 5 StGB oder die Frage, in welchem Umfang die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die daneben erkannte Strafe anzurechnen ist (vgl. OLG Rostock Beschluss vom 16.01.2017 - 20 1 Ws 735/17 - Seite 4 Ws 173/16 Rn. 35; OLG Hamm Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, 4 Ws 306/16 jeweils bei juris bzw. zur Frage eines notwendigen Entscheidungsverbundes hinsichtlich der Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung und den Widerruf einer Aussetzung des Maßregelvollzugs vgl. OLG Rostock Beschluss vom 03.02.2012 - I Ws 395/11 = BeckRS 2012, 04671; KG Berlin Beschluss vom 11.01.2008 - 2 Ws 772/07 bei juris; OLG Hamburg NStZ-RR 2007, 250) Bestandteil des Prüfungsverfahrens nach § 67e StGB ist.
  • OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22

    Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten

    Dies kann auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden, wenn es nicht von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht bis zur Widerrufsentscheidung seinerseits widerrufen ist; dies verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK (Senat, Beschl. 4 Ws 49/21 v. 15.03.2021; 4 Ws 478/19 v. 18.07.2019; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 139 u. 140/18 v. 09.04.2018; 1 Ws 643/14 v. 17.12.2014; OLG Hamburg, Beschl. 1 Ws 118/17 v. 17.10.2017 - juris; OLG Hamm, Beschl. 4 Ws 174/16 v. 16.06.2016 - Rn. 4 ff. n. juris; Fischer, StGB, 69. Aufl. § 56f Rn. 7a mwN.; zu den Grenzen einer solchen Feststellung vgl. EGMR, Urt. 2130/10 v. 12.11.2015 - NJW 2016, 3645).
  • OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungverfahren, Schwierigkeit der Sachlage

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Strafsenate des hiesigen Oberlandesgerichts, dass ein Widerruf nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) schon dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes Geständnis abgelegt hat (vgl. nur Senatsbeschluss vom 16.06.2016, Az. III-4 Ws 173/16 m.w.N.).
  • LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17

    Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen eines Bewährungswiderrufs wegen

    Vielmehr verstieße es gegen das auch im Vollstreckungsverfahren geltende Beschleunigungsgebot mit dem Widerruf zuzuwarten, obschon die Schuldfrage auf Grundlage der - wenn auch nicht rechtskräftigen - Aburteilung der neuen Taten zweifelsfrei geklärt ist (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2016 - III-4 Ws 173/16 -, juris).
  • LG Münster, 21.05.2021 - 18 StVK 282/19
    Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm hat jedenfalls in den letzten Jahren anerkannt, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung des Artikel 6 EMRK schon dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte entweder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes Geständnis abgelegt hat oder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist (vgl. die Nachweise bei OLG Hamm, Beschl.v.16.06.2016 -III-4 Ws 173/16-, juris).
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