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   OLG Hamm, 16.10.2013 - I-20 U 67/13   

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https://dejure.org/2013,47540
OLG Hamm, 16.10.2013 - I-20 U 67/13 (https://dejure.org/2013,47540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2013 - I-20 U 67/13 (https://dejure.org/2013,47540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - I-20 U 67/13 (https://dejure.org/2013,47540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Abtretungsverbots für künftige Rentenleistungen aus einer Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 301 Abs. 1 S. 2; BGB § 301 Abs. 2
    Eine Klausel über ein Abtretungsverbot für künftige Rentenleistungen aus einer Direktversicherung ist wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 4
    Formularmäßige Vereinbarung eines Abtretungsverbots für künftige Rentenleistungen aus einer Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehemann kann als Sparkassenmitarbeiter Leistungen aus Direktversicherungsvertrag nicht an Ehefrau abtreten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ehemann kann als Sparkassenmitarbeiter Leistungen aus Direktversicherungsvertrag nicht an Ehefrau abtreten

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersvorsorge: Keine wirksame Abtretung an die Ehefrau bei der Direktversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 737
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2010 - VII ZB 87/09

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2013 - 20 U 67/13
    Zudem habe der BGH mit Beschluss vom 11.11.2010, Az. VII ZB 87/09, r+s 2011, 32 entschieden, dass Ansprüche aus Firmendirektversicherungen vor Eintritt des Versicherungsfalles pfändbar seien.

    Es soll verhindert werden, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (BGH, Urteil vom 11.11.2010, AZ. VII ZB 87/09, NJW-RR 2011, 283 Tz. 11).

    Denn das Gesetz sieht in §§ 399 BGB, 851 ZPO ausdrücklich vor, dass - wie hinsichtlich des Versicherten erfolgt - ein Abtretungsverbot vereinbart wird, eine Pfändung jedoch gleichwohl möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2010, Az. VII ZB 87/09, r+s 2011, 32, Tz. 7).

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZB 80/88

    Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich bei

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2013 - 20 U 67/13
    Demgemäß lässt der vom Arbeitgeber (= Versprechensempfänger) abgeschlossene Versicherungsvertrag keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer (= Dritter) und dem Versicherer (= Versprechender) entstehen (BGH, Beschluss vom 10.02.1993, Az. XII ZB 80/88, NJW-RR 1993, 770, 771).
  • BGH, 21.04.2004 - IV ZR 113/03

    Leistungspflichten des Reise- und des privaten Krankenversicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2013 - 20 U 67/13
    Daneben hat auch der Versicherer ein anerkennenswertes Interesse an der Vereinbarung von Abtretungsverboten, wenngleich die Wirksamkeit eines ausschließlich wegen dieser Interessen vereinbarten einschränkungslosen Abtretungsverbotes zweifelhaft sein kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21.04.2004, Az. IV ZR 113/03, zitiert nach juris, Tz. 29).
  • LG Münster, 31.01.2013 - 115 O 196/12

    Wirksamkeit eines bedingungsgemäß vereinbarten Abtretungsverbotes

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2013 - 20 U 67/13
    Die Klägerin beantragt, das am 31.01.2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster, Az. 115 O 196/12, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1.
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2019 - 5 U 75/18

    Wirksamkeit der Abtretung von nach Eintritt des Versicherungsfalles fällig

    Durch diese Verfügungsbeschränkungen, die unabhängig davon eingreifen, ob der ausgeschiedene Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BetrAVG unwiderruflich Begünstigter ist oder - wie hier - den Vertrag als Versicherungsnehmer übernommen hat (vgl. Rolfs, in: Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., § 2 Rn. 263; Höfer, in: Höfer, a.a.O., § 2 aF Rn. 218), soll im Rahmen des rechtlich Möglichen erreicht werden, die bestehende Anwartschaft im Interesse des Versorgungszwecks aufrecht zu erhalten, d.h. zu verhindern, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (BGH, Beschluss vom 11. November 2010 - VII ZB 87/09, VersR 2011, 371; Urteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974; OLG Hamm, VersR 2014, 737).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 KR 4214/13

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen

    Der im BetrAVG gesetzte Zweck zur Alterssicherung des Klägers würde jedoch ins Leere gehen, wenn der Kläger die Versicherung bereits vor dem Leistungsfall verwerten könnte, weshalb das Recht nur ihm gegenüber die Zweckbestimmung erfüllen kann und daher der Regelung des § 399 BGB unterfällt (vgl OLG Hamm, 16.10.2013, I-20 U 67/13, juris; Westermann, in Ermann BGB, § 399 Rdnr 9).
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