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   OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17   

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https://dejure.org/2017,48927
OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17 (https://dejure.org/2017,48927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2017 - 3 Ws 288/17 (https://dejure.org/2017,48927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2017 - 3 Ws 288/17 (https://dejure.org/2017,48927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßregel; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Verhältnismäßigkeit; Führungsaufsicht; Weisungen

  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erledigterklärung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Unverhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 94
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17
    Es muss deshalb eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" für zukünftige Delinquenz bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 -, beck-online; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - III-4 Ws 408/16 -, juris).
  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17
    Es muss deshalb eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" für zukünftige Delinquenz bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 -, beck-online; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - III-4 Ws 408/16 -, juris).
  • OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17

    Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel nur bei konkreten Anhaltspunkten für

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17
    Nach inzwischen mehr als siebzehnjähriger Dauer des Maßregelvollzugs stünden eine weitere Fortdauer und im Falle eines Bewährungswiderrufs Vollstreckung außer Verhältnis zur Schwere der Anlasstat, zum Maß der vom Verurteilten ausgehenden Gefahr und zum Gewicht der bedrohten Rechtsgüter (vgl. BVerfG, a. a. O.; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13 -, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2008 - 1 Ws 488/08 -, juris).
  • OLG Hamm, 07.02.2017 - 4 Ws 272/16

    Maßregelvollzug muss sich auf Unterbringungsrecht einstellen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17
    Die Gesetzesmaterialien zeigen an keiner Stelle auf, dass der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeitsprüfung insoweit allein auf die Kriterien der Sechs- bzw. Zehnjahresprüfung beschränken wollte (OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16 -, juris).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17
    Es muss deshalb eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" für zukünftige Delinquenz bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 -, beck-online; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - III-4 Ws 408/16 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17
    Nach inzwischen mehr als siebzehnjähriger Dauer des Maßregelvollzugs stünden eine weitere Fortdauer und im Falle eines Bewährungswiderrufs Vollstreckung außer Verhältnis zur Schwere der Anlasstat, zum Maß der vom Verurteilten ausgehenden Gefahr und zum Gewicht der bedrohten Rechtsgüter (vgl. BVerfG, a. a. O.; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13 -, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2008 - 1 Ws 488/08 -, juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17
    Damit erfordert das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen auch weiterhin, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, juris; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, juris).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17
    Damit erfordert das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen auch weiterhin, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, juris; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2008 - 1 Ws 488/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17
    Nach inzwischen mehr als siebzehnjähriger Dauer des Maßregelvollzugs stünden eine weitere Fortdauer und im Falle eines Bewährungswiderrufs Vollstreckung außer Verhältnis zur Schwere der Anlasstat, zum Maß der vom Verurteilten ausgehenden Gefahr und zum Gewicht der bedrohten Rechtsgüter (vgl. BVerfG, a. a. O.; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III-2 Ws 576-577/13 -, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2008 - 1 Ws 488/08 -, juris).
  • OLG Dresden, 17.05.2019 - 2 Ws 115/19
    Grundsätzlich können auch im Rahmen der Führungsaufsicht zu treffende Anordnungen geeignet sein, ein Setting herzustellen, unter dem nicht mit weiteren erheblichen Straftaten im Sinne des § 67d Abs. 6 S. 2 StGB zu rechnen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017, III-3 Ws 288/17; juris).

    Grundsätzlich können im Rahmen der Führungsaufsicht zu treffende Anordnungen geeignet sein, ein Setting herzustellen, unter dem nicht mit weiteren erheblichen Straftaten im Sinne des § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB zu rechnen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris).

    Nach dem hieraus abzuleitenden Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen, das neben der nach § 67d Abs. 6 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 StGB normierten "Regelungsverhältnismäßigkeit" Geltung findet (OLG Hamm, Beschluss vom16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris), ist die Maßregel nur solange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 - und Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, jeweils juris).

  • OLG Brandenburg, 18.04.2019 - 1 Ws 53/19

    Fortdauer der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    aa) Die allgemeine Regelung in § 67d Abs. 6 Satz 1, 2. Alt. StGB ist nicht durch die Schaffung der Regelunverhältnismäßigkeit nach sechs bzw. zehn Jahren gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 StGB obsolet geworden (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2018, 1 Ws 141/18; Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2018, 1 Ws 159/18; ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017, Az.: III-3 Ws 288/17 zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 1 Ws 141/18

    Unterbringung eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Täters

    Die allgemeine Regelung in § 67d Abs. 6 Satz 1, 2. Alt. StGB ist nicht durch die Schaffung der Regelunverhältnismäßigkeit nach sechs bzw. zehn Jahren gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 StGB obsolet geworden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017, Az.: III-3 Ws 288/17; juris).
  • OLG Hamm, 20.12.2017 - 3 Ws 396/17

    Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug nach 33 Jahren Dauer und fehlender

    Die Gesetzesmaterialien zeigen an keiner Stelle auf, dass der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeitsprüfung insoweit allein auf die Kriterien der Sechs- bzw. Zehnjahresprüfung beschränken wollte (OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16, juris; Senat, Beschluss vom 16. November 2017 - III-3 Ws 288/17).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20

    Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer

    Sollte die Strafvollstreckungskammer die in § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB genannten Voraussetzungen für die Fortdauer der Unterbringung über zehn Jahre hinaus bejahen, wird sie eine allgemeine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 67d Abs. 6 S. 1 Alt. 2 StGB durchzuführen haben (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2019 - 1 Ws 53/19, juris Rn. 12 f.; OLG Hamm - III-3 Ws 288/17, juris Rn. 51; KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17, juris Rn. 34 ff.).
  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 3 Ws 471/17

    Fortdauer der geschlossenen Unterbringung nach Taten gegen Mitpatienten in der

    Die Gesetzesmaterialien zeigen an keiner Stelle auf, dass der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeitsprüfung insoweit allein auf die Kriterien der Sechs- bzw. Zehnjahresprüfung beschränken wollte (OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16, juris; Senat, Beschluss vom 16. November 2017 - III-3 Ws 288/17).
  • KG, 26.09.2018 - 5 Ws 148/18

    Anforderungen an Widerruf der Aussetzung der bereits langjährig vollzogenen

    Auch im Hinblick auf die Prüfung, ob Maßnahmen der Aufsicht und Hilfe (§§ 68a, 68b StGB) geeignet wären, die Rückfallgefahr auf ein vertretbares Maß herabzusetzen - mit der Folge, dass die weitere Vollstreckung der Maßregel trotz fortbestehender Gefährlichkeit unverhältnismäßig wäre (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017 - 3 Ws 288/17 -, juris Rdnrn. 50 ff.; Senat, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 5 Ws 21/18 - jeweils m.w.N.), jedenfalls aber von einem Widerruf abgesehen werden könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juni 2018, a.a.O., juris Rdnr. 10; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris Rdnr. 38) - genügt die Sachaufklärung der Strafvollstreckungskammer den Anforderungen bislang nicht.
  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Aussetzung der Maßregel zur Bewährung;

    Nachw. [zur einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO]; ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 -, juris Rdnr. 9, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 -, juris Rdnr. 10, und 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, juris Rdnr. 9 [jeweils zur Anordnung nach § 63 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris Rdnr. 41; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris Rdnr. 27; jeweils m. w. Nachw.).
  • LG Paderborn, 19.03.2020 - 12 StVK 189/19
    Insoweit ist umfassend zwischen dem Freiheitsrecht des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Maß der von dem Verurteilten ausgehenden Gefahr sowie dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter abzuwägen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.11.2017, Az.: III-3 Ws 288/17 zitiert nach juris).
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