Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.01.2011 - II-8 UF 249/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist; fehlende Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 234 ZPO, 17, 39 FamFG
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist; fehlende Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 31.08.2010 - 59 F 105/10
- OLG Hamm, 17.01.2011 - II-8 UF 249/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.02.1996 - XII ZB 107/94
Behebung des Hindernisses an der Einhaltung einer Frist; Irrtum des …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 249/10
Das ist bereits dann der Fall, wenn die Versäumung der Frist hätte erkannt werden müssen, also der Irrtum darüber nicht mehr unverschuldet war (BGH, NJW-RR 1990, 379, 380; FamRZ 1996, 934, 935).Damit begann auch die Frist für die Wiedereinsetzung nach § 234 Abs. 2 ZPO zu laufen (BGH, FamRZ 1996, 934, 935).".
- BGH, 25.10.2005 - V ZB 111/05
Pflichten des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Überprüfung und Berechnung …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 249/10
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHReport 2006, 255), von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung hat, muss der Rechtsanwalt den Lauf der Rechtsmittelfrist bei Anfertigung der Rechtsmittelschrif eigenverantwortlich prüfen. - BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02
Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 249/10
Die Anwältin hatte bei der Anfertigung der Begründungsschrift selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob die von ihrer Angestellten eingetragene Frist richtig berechnet worden war (BGH, NJW-RR 1991, 827, 828; NJW 1997, 1311; NJW 2003, 437 - st. Rspr. des BGH).
- BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91
Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 249/10
Die Anwältin hatte bei der Anfertigung der Begründungsschrift selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob die von ihrer Angestellten eingetragene Frist richtig berechnet worden war (BGH, NJW-RR 1991, 827, 828; NJW 1997, 1311; NJW 2003, 437 - st. Rspr. des BGH). - BGH, 14.01.1997 - VI ZB 24/96
Pflicht des Prozeßbevollmächtigten zur Prüfung des Fristablaufs
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 249/10
Die Anwältin hatte bei der Anfertigung der Begründungsschrift selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob die von ihrer Angestellten eingetragene Frist richtig berechnet worden war (BGH, NJW-RR 1991, 827, 828; NJW 1997, 1311; NJW 2003, 437 - st. Rspr. des BGH). - BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 249/10
Das ist bereits dann der Fall, wenn die Versäumung der Frist hätte erkannt werden müssen, also der Irrtum darüber nicht mehr unverschuldet war (BGH, NJW-RR 1990, 379, 380; FamRZ 1996, 934, 935).
- OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11
Umfang der Prüfung der Identität einer ausländischen Staatsbürgerin bei …
Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10). - OLG Hamm, 26.04.2013 - 15 W 16/13
Rechtsfolgen einer inhaltlich offensichtlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung
Außerdem hebt § 17 Abs. 2 FamFG das Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis nicht auf (…Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 17, Rn. 37; OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2011, 8 UF 249/10, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 2011).