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   OLG Hamm, 17.02.2010 - III-2 Ws 32/10   

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https://dejure.org/2010,7415
OLG Hamm, 17.02.2010 - III-2 Ws 32/10 (https://dejure.org/2010,7415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2010 - III-2 Ws 32/10 (https://dejure.org/2010,7415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - III-2 Ws 32/10 (https://dejure.org/2010,7415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die günstige Täterprognose bei Sexualdelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die günstige Täterprognose bei Sexualdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafrestaussetzung zur Bewährung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Strafrestaussetzung // Kriminalitätsprognose

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 187
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10
    Soweit seitens der Verteidigung gerügt wird, es sei kein Sachverständigengutachten gemäß § 454 Abs. 2 StPO eingeholt worden, war die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10
    Auch kann insbesondere bei Affekttaten und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein.
  • OLG Hamburg, 20.04.1999 - 2a Ws 89/99
    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10
    Soweit seitens der Verteidigung gerügt wird, es sei kein Sachverständigengutachten gemäß § 454 Abs. 2 StPO eingeholt worden, war die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1999 - 2 Ws 19/99
    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10
    Soweit seitens der Verteidigung gerügt wird, es sei kein Sachverständigengutachten gemäß § 454 Abs. 2 StPO eingeholt worden, war die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758).
  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Zwar steht weder das Leugnen der Tat, noch eine unzureichende Tataufarbeitung einer günstigen Kriminalprognose grundsätzlich entgegen, da die Ursachen hierfür mannigfaltig sein können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 187; OLG Karlsruhe StV 2008, 314).

    damit beschäftigen muss, welche persönlichen Defizite zu seinem Versagen geführt haben (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 187; OLG Karlsruhe StV 2008, 314).

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