Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.02.2011 - I-4 U 174/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Keine Werbe-Einwilligung in AGB - Zur Unwirksamkeit einer Klausel betreffend die Einwilligung in die Nutzung von Kontaktdaten bzw. Kundendaten für Werbung per Post, E-Mail und Fax sowie Telefon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Formularmäßige Einwilligung in Nutzung der Kontaktdaten für die Zusendung von Werbung per Post, E-Mail, Telefax oder Telefon
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der besonderen Hervorhebung der Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten i.S. von § 4a Abs. 1 S. 1 und 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Unwirksame Einwilligung von Werbetelefonaten, Werbefaxen und Werbemails durch AGB; §§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB
- adresshandel-und-recht.de
Einwilligungs-Klausel in Kontaktaufnahme muss unabhängig von Vertragserklärung hervorgehoben vorliegen
- info-it-recht.de
Unwirksame AGB-Klausel zur Einwilligung in den Erhalt von Werbung per Post, E-Mail , Fax und Telefon
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der besonderen Hervorhebung der Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten i.S. von § 4a Abs. 1 S. 1 und 4 BDSG
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbeeinwilligung in AGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 7 Abs. 2 UWG; 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Einwilligung in die Zusendung von Werbung kann nicht per AGB fingiert werden - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Einwilligung in Werbung mittels AGB
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Einwilligung in Werbung mittels AGB
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Formularmäßige Erklärung des Nutzers bzw. Kunden in AGB, zukünftig Werbung erhalten zu wollen, ist wettbewerbswidrig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unzulässige Einwilligungserklärung in Werbezusendungen in AGB
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine Werbe-Einwilligung in AGB
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige Einwilligungserklärung in Werbezusendungen in AGB
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einwilligung für Telefon-, Fax- und Mail-Werbung mittels AGB rechtswidrig
- kpw-law.de (Kurzinformation)
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Onlinehändler aufgepasst: Einwilligung per AGB für Werbung ist häufig unwirksam!
- boetticher.de , S. 1 (Kurzinformation)
Risiko untergeschobene Datenschutz-Einwilligungserklärungen
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Unwirksame vorformulierte Einwilligung in Werbung per Post, E-Mail, Fax und Telefon in AGB
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Online-Marketing: Opt-in für Newsletter in AGB ist rechtswidrig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Ja, ich will? Einwilligung des Kunden in Zusendung von Werbung kann nicht durch AGBs fingiert werden
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Einwilligung des Kunden in Zusendung von Werbung kann nicht durch AGB fingiert werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wirksamkeit der Einwilligung per AGB für Werbung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Onlinehändler aufgepasst: Einwilligung per AGB für Werbung ist häufig unwirksam!
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.06.2010 - 8 O 480/09
- OLG Hamm, 17.02.2011 - I-4 U 174/10
Papierfundstellen
- MMR 2011, 539
- MIR 2011, Dok. 044
- K&R 2011, 411
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2011 - 4 U 174/10
Hierzu hat der BGH in seiner bereits zitierten "Pay Back" - Entscheidung (NJW 2008, 3055) ausgeführt:. - EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden …
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2011 - 4 U 174/10
Wie der EuGH (14.01.2010 - "Plus Warenhandelsgesellschaft"; GRUR 2010, 244) klargestellt habe, führe die durch die Richtlinie bezweckte Vollharmonisierung dazu, dass es den Mitgliedstaaten nicht erlaubt sei, das Verbraucherschutzniveau der Richtlinie durch weitergehende Beschränkungen zu übertreffen.