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   OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14   

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https://dejure.org/2015,74247
OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14 (https://dejure.org/2015,74247)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2015 - 4 W 125/14 (https://dejure.org/2015,74247)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 4 W 125/14 (https://dejure.org/2015,74247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im gewerblichen Bereich; Bestimmung des Streitwerts für nichtvermögensrechtliche Ansprüche bei einer Unterlassungsklage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
    Die Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im gewerblichen Bereich ist dementsprechend am Interesse des Empfängers, durch entsprechende Werbung in Zukunft nicht belästigt zu werden, zu orientieren (BGH BeckRS 2004, 12785; OLG Hamm MMR 2005, 378; WRP 2013, 931).

    Dem ist mit einem Streitwert von jedenfalls 3.000,00 EUR angemessen Rechnung zu tragen (vgl. hierzu u.a. BGH BeckRS 2004, 12785).

    Die Belästigung durch unerwünschte E-Mails wiegt in der Regel weniger schwer als beispielsweise eine solche durch unerwünschte Telefaxschreiben (hierzu OLG Hamm BeckRS 2004, 12785; WRP 2013, 931).

  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13

    Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
    Die Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im gewerblichen Bereich ist dementsprechend am Interesse des Empfängers, durch entsprechende Werbung in Zukunft nicht belästigt zu werden, zu orientieren (BGH BeckRS 2004, 12785; OLG Hamm MMR 2005, 378; WRP 2013, 931).

    Die Belästigung durch unerwünschte E-Mails wiegt in der Regel weniger schwer als beispielsweise eine solche durch unerwünschte Telefaxschreiben (hierzu OLG Hamm BeckRS 2004, 12785; WRP 2013, 931).

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
    Denn das Interesse des gewerblichen Empfängers darf nicht zu gering erachtet werden - und unterscheidet sich insoweit gegebenenfalls von dem des privaten Adressaten (hierzu OLG Hamm NJW-RR 2014, 613).
  • OLG Hamm, 06.02.2012 - 4 W 4/12

    Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung unerwünschter Mail- und

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
    Es kann unter den gegebenen Umständen - so das Landgericht völlig zutreffend - auch nicht davon ausgegangen werden, dass gleichlautende E-Mails von der Beklagten an eine Vielzahl von Empfängern versandt wurden (vgl. zu derlei Fällen Senat NJOZ 2012, 1502; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05

    Streitwert bei Fax-Spamming

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
    Die Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im gewerblichen Bereich ist dementsprechend am Interesse des Empfängers, durch entsprechende Werbung in Zukunft nicht belästigt zu werden, zu orientieren (BGH BeckRS 2004, 12785; OLG Hamm MMR 2005, 378; WRP 2013, 931).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
    Es kann unter den gegebenen Umständen - so das Landgericht völlig zutreffend - auch nicht davon ausgegangen werden, dass gleichlautende E-Mails von der Beklagten an eine Vielzahl von Empfängern versandt wurden (vgl. zu derlei Fällen Senat NJOZ 2012, 1502; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820).
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