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OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14 |
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Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im gewerblichen Bereich; Bestimmung des Streitwerts für nichtvermögensrechtliche Ansprüche bei einer Unterlassungsklage
Verfahrensgang
- LG Hagen, 14.10.2014 - 4 O 411/13
- OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
Die Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im gewerblichen Bereich ist dementsprechend am Interesse des Empfängers, durch entsprechende Werbung in Zukunft nicht belästigt zu werden, zu orientieren (BGH BeckRS 2004, 12785; OLG Hamm MMR 2005, 378; WRP 2013, 931).Dem ist mit einem Streitwert von jedenfalls 3.000,00 EUR angemessen Rechnung zu tragen (vgl. hierzu u.a. BGH BeckRS 2004, 12785).
Die Belästigung durch unerwünschte E-Mails wiegt in der Regel weniger schwer als beispielsweise eine solche durch unerwünschte Telefaxschreiben (hierzu OLG Hamm BeckRS 2004, 12785; WRP 2013, 931).
- OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13
Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
Die Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im gewerblichen Bereich ist dementsprechend am Interesse des Empfängers, durch entsprechende Werbung in Zukunft nicht belästigt zu werden, zu orientieren (BGH BeckRS 2004, 12785; OLG Hamm MMR 2005, 378; WRP 2013, 931).Die Belästigung durch unerwünschte E-Mails wiegt in der Regel weniger schwer als beispielsweise eine solche durch unerwünschte Telefaxschreiben (hierzu OLG Hamm BeckRS 2004, 12785; WRP 2013, 931).
- OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der …
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
Denn das Interesse des gewerblichen Empfängers darf nicht zu gering erachtet werden - und unterscheidet sich insoweit gegebenenfalls von dem des privaten Adressaten (hierzu OLG Hamm NJW-RR 2014, 613).
- OLG Hamm, 06.02.2012 - 4 W 4/12
Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung unerwünschter Mail- und …
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
Es kann unter den gegebenen Umständen - so das Landgericht völlig zutreffend - auch nicht davon ausgegangen werden, dass gleichlautende E-Mails von der Beklagten an eine Vielzahl von Empfängern versandt wurden (vgl. zu derlei Fällen Senat NJOZ 2012, 1502; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820). - OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Streitwert bei Fax-Spamming
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
Die Streitwertfestsetzung für ein Verfahren wegen unerwünschter E-Mail-Werbung im gewerblichen Bereich ist dementsprechend am Interesse des Empfängers, durch entsprechende Werbung in Zukunft nicht belästigt zu werden, zu orientieren (BGH BeckRS 2004, 12785; OLG Hamm MMR 2005, 378; WRP 2013, 931). - OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2015 - 4 W 125/14
Es kann unter den gegebenen Umständen - so das Landgericht völlig zutreffend - auch nicht davon ausgegangen werden, dass gleichlautende E-Mails von der Beklagten an eine Vielzahl von Empfängern versandt wurden (vgl. zu derlei Fällen Senat NJOZ 2012, 1502; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820).