Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.03.2004 - 20 U 222/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1501
OLG Hamm, 17.03.2004 - 20 U 222/03 (https://dejure.org/2004,1501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2004 - 20 U 222/03 (https://dejure.org/2004,1501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2004 - 20 U 222/03 (https://dejure.org/2004,1501)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Impressum muss Telefonnummer enthalten

  • webshoprecht.de

    Bei ausschließlichem Vertrieb über das Internet muss eine Telefonnummer nicht angegeben werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Impressum muss keine Telefonnummer enthalten

  • stroemer.de

    Telefonnummer im Webimpressum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen der Angabe einer Telefonnummer durch einen Versicherer auf der Internetseite als Verletzung von § 6 S. 1 Nr. 2 Teledienstegesetz (TDG); Festlegung des Erfordernisses telefonischer Erreichbarkeit in § 6 S. 1 Nr. 2 TDG

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    TDG § 6
    Internetversicherer muss bei der Vertragsanbahnung nicht telefonisch erreichbar sein

  • linksandlaw.info

    Impressum - Telefonnummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer keine Pflichtangabe?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Web-Impressum Telefon-Nummer keine Pflicht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ist die Angabe einer Telefonnummer und einer Faxnummer im Website-Impressum notwendig?

  • beck.de (Leitsatz)

    Fehlende Telefonnummer eines Internetanbieters vestößt nicht gegen Verbraucherschutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Web-Impressum Telefon-Nummer keine Pflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TDG § 6 S. 1 Nr. 2
    Anforderungen an eine Internet-Werbung eines Versicherers

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 6 Satz 1 Nr. 2 TDG
    Das Web-Impressum muss keine Telefonnummer enthalten, soweit eine Anfrage per Anfragemasken oder per E-Mail in engem zeitlichem Zusammenhang beantwortet werden kann.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1045
  • VersR 2004, 1542
  • MMR 2004, 549
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 13.02.2004 - 6 U 109/03

    Zu den Kontaktangaben im Impressum

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2004 - 20 U 222/03
    Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen, weil dies die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung schon im Hinblick auf das Urteil des OLG Köln vom 13. Februar 2004 (Az. 6 U 109/03) gebietet.
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2004 - 20 U 222/03
    Da § 6 TDG zur Durchführung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr erlassen wurde, hat der Senat diese Auslegung unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraumes, den das deutsche Recht einräumt, im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie vorzunehmen (BGH, Urt. v. 9.4.2002 - Az. XI ZR 91/99 - NJW 2002, S. 1881, 1882).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2004 - 20 U 222/03
    Die subjektiven Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen sind dem objektiven Gesetzesinhalt hingegen nicht gleichzusetzen (BVerfG, Urt. v. 16.2.1983, Az. 2 BvE 1, 2, 3, 4/83; BVerfGE 62, 1, 45; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., Einleitung Rz. 50).
  • OLG München, 11.09.2003 - 29 U 2681/03

    Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung in einem Internet-Portal - Verstoß

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2004 - 20 U 222/03
    Entscheidend dabei ist die Frage, ob § 6 S. 1 Nr. 2 TDG, dessen Eigenschaft als Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UKlaG nicht zweifelhaft ist (OLG München, Urt. v. 11.9.2003 - Az. 29 U 2681/03 - OLGR 2003, S. 385), tatsächlich die Ermöglichung telefonischer Kontaktaufnahme - also durch Angabe einer Telefonnummer und - ggf. was der Kläger aber nicht ausdrücklich beantragt, die Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit in einem gegebenenfalls noch näher zu konkretisierenden Umfang - verlangt.
  • OLG Bremen, 01.04.2003 - 3 U 2/00

    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadenersatz;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2004 - 20 U 222/03
    Entscheidend dabei ist die Frage, ob § 6 S. 1 Nr. 2 TDG, dessen Eigenschaft als Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UKlaG nicht zweifelhaft ist (OLG München, Urt. v. 11.9.2003 - Az. 29 U 2681/03 - OLGR 2003, S. 385), tatsächlich die Ermöglichung telefonischer Kontaktaufnahme - also durch Angabe einer Telefonnummer und - ggf. was der Kläger aber nicht ausdrücklich beantragt, die Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit in einem gegebenenfalls noch näher zu konkretisierenden Umfang - verlangt.
  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 190/04

    Internet-Versicherung

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Hamm NJW-RR 2004, 1045).
  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05

    Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum

    Die Funktion des TDG, die Gegebenheiten eines bestimmten Markts festzulegen und gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen, ergibt sich auch aus § 1 TDG, wonach der Zweck dieses Gesetzes darin besteht, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Internet zu schaffen (vgl. OLG Hamburg, MMR 2003, 105, 106 m.w.N.; OLG Hamm, MMR 2004, 549; Landgericht Berlin, MMR 2003, 202, 203; Köhler a.a.O. § 4 UWG, Rdnr. 11.169 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.06.2008 - 12 O 63/08

    Wettbewerbsverstoß:  Pflicht eines Teledienstanbieters zur Anbieterkennzeichnung

    Das Vertrauen des Verbrauchers in die Zuverlässigkeit des elektronischen Geschäftsverkehrs soll dadurch gefördert werden, dass er mit dem Diensteanbieter selbst in Kontakt treten kann, um alsbald Informationen von ihm zu erhalten (OLG Hamm NJW-RR 2004, 1045).
  • LG Leipzig, 03.03.2008 - 4 HKO 597/08

    Angabe einer Telefonnummer im Impressum neben der E-Mail-Adresse

    Auch wenn man dies indes bejaht, sprechen nach Ansicht der Kammer erhebliche Bedenken gegen die Annahme, dass dies (zwingend) durch die Angabe einer Telefonnummer geschehen müsse (siehe dazu die Erwägungen bei BGH a.a.O. und ablehnend OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1045, Micklitz a.a.O. m.w.N.; OLG Oldenburg OLGR Oldenburg 2006, 844; OLG Köln JurPC 259/2004).
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