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   OLG Hamm, 17.04.2012 - I-15 W 110/12   

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https://dejure.org/2012,10436
OLG Hamm, 17.04.2012 - I-15 W 110/12 (https://dejure.org/2012,10436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.04.2012 - I-15 W 110/12 (https://dejure.org/2012,10436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. April 2012 - I-15 W 110/12 (https://dejure.org/2012,10436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines grundbuchverfahrensrechtlichen Eintragungshindernisses einer Grundschuld bei Wiedergabe von Strichcodes im Bereich des Seitenrandes der notariellen Urkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18; DONot § 29 Abs. 4
    Befugnis des Grundbuchamts zur Versagung der Eintragung einer Grundschuld wegen der Wiedergabe von Strichcodes im Bereich des Seitenrandes der notariellen Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - D-46605
  • OLG Hamm, 17.04.2012 - I-15 W 110/12

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 193
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 4/79

    Maßnahmen nach § 111 Bundesnotarordnung (BNotO) als Verwaltungsakte - Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2012 - 15 W 110/12
    Die Dienstvorschrift ist jedoch eine bundeseinheitlich von den Justizverwaltungen der einzelnen Bundesländer vereinbarte und erlassene Verwaltungsvorschrift, deren Beachtung eine Amtspflicht des Notars ist (BGH NJW 1980, 1854 = DNotZ 1980, 181; ZNotP 2010, 38).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2012 - 15 W 110/12
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • BGH, 06.10.1960 - V ZR 142/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2012 - 15 W 110/12
    Denn selbst wenn der hier verwandte Vordruck nicht den Vorschriften der DONot entspräche, hätte ein Verstoß auf die Wirksamkeit der Beurkundung keinen Einfluss (BGH NJW 1960, 2336), führt also nicht zur Nichtigkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts.
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