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   OLG Hamm, 17.04.2018 - I-9 U 161/17   

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https://dejure.org/2018,16048
OLG Hamm, 17.04.2018 - I-9 U 161/17 (https://dejure.org/2018,16048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.04.2018 - I-9 U 161/17 (https://dejure.org/2018,16048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. April 2018 - I-9 U 161/17 (https://dejure.org/2018,16048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Insolvenzverschleppung, Darlegungslast, negatives Interesse, entgangener Gewinn, Schätzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit bei persönlicher Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit bei persönlicher Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gläubiger für Tatbestand einer haftungsbegründenden Insolvenzverschleppung darlegungs- und beweisbelastet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Kommt der Anspruchsteller diesen Anforderungen nach, ist es Sache des beklagten Geschäftsführer, im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast im Einzelnen vorzutragen, welche stillen Reserven oder sonstigen für eine Überschuldungsbilanz maßgeblichen Werte in der Handelsbilanz nicht abgebildet sind (BGH NZG 2009, 750; ZinsO 2012, 732).

    Bei frei handelbaren Waren, z.B. Baustoffen (BGH U.v. 27.04.2009 - II ZR 253/07 -, juris), ist plausibel, dass die Ware anderweitig zu den bekannten Marktpreisen hätte abgesetzt werden können, wenn nicht der Markt ausnahmsweise für diese Ware aus anderen Gründen - mangelnde Nachfrage oder bestehendes Überangebot - blockiert ist.

  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Eine Schätzung entgangenen Gewinns scheidet aus, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (vgl. BGH, U.v. 24.06.2009, VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404, Rn.62; OLG Köln, Urteil vom 14.05.2010 - 19 U 120/09 -, juris).
  • OLG Köln, 14.05.2010 - 19 U 120/09

    Abweisung der Klage wegen Schäden an Pflanzen eines Gartenbaubetriebes durch

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Eine Schätzung entgangenen Gewinns scheidet aus, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (vgl. BGH, U.v. 24.06.2009, VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404, Rn.62; OLG Köln, Urteil vom 14.05.2010 - 19 U 120/09 -, juris).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZR 102/11

    Insolvenzanfechtung: Nachweis der Überschuldung durch Vorlage der Handelsbilanz;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Kommt der Anspruchsteller diesen Anforderungen nach, ist es Sache des beklagten Geschäftsführer, im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast im Einzelnen vorzutragen, welche stillen Reserven oder sonstigen für eine Überschuldungsbilanz maßgeblichen Werte in der Handelsbilanz nicht abgebildet sind (BGH NZG 2009, 750; ZinsO 2012, 732).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 24 U 204/12

    Geltendmachung von Honoraransprüchen einer Anwaltssozietät durch einen einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns gemäß § 252 BGB kann einem Neugläubiger darüber hinaus dann zustehen, wenn ihm wegen des Vertragsschlusses mit der insolventen Gesellschaft ein Gewinn entgangen ist, den er ohne diesen anderweitig hätte erzielen können (BGHZ 171, 46; OLG Düsseldorf B. v. 06.03.2013 - 24 U 204/12 - ,juris).
  • BGH, 21.10.2014 - II ZR 113/13

    Schutzgesetzverletzung durch Verletzung der Insolvenzantragspflicht: Haftung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Die Vorschrift stellt ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 64 GmbHG nach allgemeiner Auffassung ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Gesellschaftsgläubiger dar (BGHZ 126, 181 TZ 22 für das GmbHG und BGH U. v. 21.10.2014 - II ZR 113/13 -, juris für die InsO).
  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 130/10

    Haftung des Geschäftsführers einer Bau-GmbH wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Da der Schutzzweck der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht unter anderem darin besteht, insolvenzreife Gesellschaften mit beschränktem Haftungsfonds vom Geschäftsverkehr fernzuhalten, damit durch das Auftreten solcher Gebilde nicht Gläubiger geschädigt oder gefährdet werden, sind nur solche Schäden ersatzfähig, die mit der Insolvenzreife der Gesellschaft in einem inneren Zusammenhang stehen (BGH, U.v. 25.07.2005 - II ZR 390/03, juris; BGH MDR 2012, 1179).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Dabei schafft § 252 S. 2 BGB für den Geschädigten eine Beweiserleichterung in dem Sinn, dass die bloße Wahrscheinlichkeit der Gewinnerwartung anstelle des positiven Nachweises genügt (BGH, U.v. 28.02.1996 - XII ZR 186/94, juris).
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns gemäß § 252 BGB kann einem Neugläubiger darüber hinaus dann zustehen, wenn ihm wegen des Vertragsschlusses mit der insolventen Gesellschaft ein Gewinn entgangen ist, den er ohne diesen anderweitig hätte erzielen können (BGHZ 171, 46; OLG Düsseldorf B. v. 06.03.2013 - 24 U 204/12 - ,juris).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.2018 - 9 U 161/17
    Die Vorschrift stellt ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 64 GmbHG nach allgemeiner Auffassung ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Gesellschaftsgläubiger dar (BGHZ 126, 181 TZ 22 für das GmbHG und BGH U. v. 21.10.2014 - II ZR 113/13 -, juris für die InsO).
  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

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