Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.06.2008 - 4 Ss 224/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
§ 56 StGB; § 21 StVG; § 46 StGB
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, überlange Verfahrensdauer - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines sachlich-rechtlichen Mangels als Revisionsgrund durch Unterlassung einer Begründung der angenommenen Strafe bei Vorliegen einer überlangen Verfahrensdauer
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46; StGB § 56; StVG § 21
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch; vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis; überlange Verfahrensdauer; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Vollstreckungslösung; keine Ausführungen zur Kompensation; Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung; einschlägige ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münster - 5 Ns 12/07
- OLG Hamm, 17.06.2008 - 4 Ss 224/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2008 - 4 Ss 224/08
welcher konkret bezifferter Teil der verhängten Strafe als verbüßt gilt (vgl. Großer Senat des BGH vom 17. Januar 2008, 1 GSSt 1/07, StV 2008, 133). - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2008 - 4 Ss 224/08
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Strafzumessung ist allerdings dann möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGH, Großer Senat für Strafsachen, BGHSt 34, 345, 349).
- OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16
Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr; …
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Strafzumessung ist allerdings dann möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038 und Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 329/14, BeckRS 2014, 17110; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 4 Ss 224/08, juris, Rdnr. 8). - OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 43/10
Berufungsbeschränkung, Teilrechtskraft, neue Hauptverhandlung, Beschwer des …
Das Revisionsgericht hat angesichts des dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung zustehenden Ermessensspielraums die Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allenfalls zu prüfen, ob der Tatrichter Rechtsbegriffe oder anerkannte Strafzwecke verkannt hat oder ob Ermessenfehler vorliegen (KG Berlin, Beschl. v. 01.09.2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08); OLG Hamm, Beschl. v. 17.06.2008 - 4 Ss 224/08).