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   OLG Hamm, 17.06.2013 - 31 U 49/13   

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https://dejure.org/2013,44893
OLG Hamm, 17.06.2013 - 31 U 49/13 (https://dejure.org/2013,44893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2013 - 31 U 49/13 (https://dejure.org/2013,44893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 31 U 49/13 (https://dejure.org/2013,44893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Rechtsprechung über die Aufklärungs- und Beratungspflichten im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages auf den Abschluss eines Zins-swap-Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Anwendbarkeit der Rechtsprechung über die Aufklärungs- und Beratungspflichten im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages auf den Abschluss eines Zins-swap-Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2013 - 31 U 49/13
    Nach dieser Rechtsprechung ist in den Fällen, in denen ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, regelmäßig davon auszugehen, dass das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen wird (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93, Juris Rz. 13).
  • OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 9 U 87/12

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Widerlegung des Vorsatzes bei

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2013 - 31 U 49/13
    Denn allein ein objektiver Beratungsfehler begründet keine Vermutung eines vorsätzlichen Verhaltens (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2011, 23 U 69/10; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2012, 9 U 87/12, WM 2013, 377 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2011 - 23 U 69/10

    Zu den Voraussetzungen der Verjährung nach § 37a WpHG

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2013 - 31 U 49/13
    Denn allein ein objektiver Beratungsfehler begründet keine Vermutung eines vorsätzlichen Verhaltens (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2011, 23 U 69/10; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2012, 9 U 87/12, WM 2013, 377 f.).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2013 - 31 U 49/13
    Zwar trifft es zu, dass die Klägerin gemäß § 280 I 2 BGB darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass ihre Mitarbeiter den Beklagten nicht vorsätzlich falsch beraten haben (BGH, XI ZR 586/07, Urteil vom 12.05.2009, Juris Rz. 17).
  • OLG München, 06.07.2016 - 7 U 3913/14

    Unbegründeter Schadensersatzanspruch bezüglich der Rückabwicklung von

    Die bloße Behauptung objektiver Beratungsfehler genügt dem nicht; denn hieraus ergibt sich nicht schlüssig, dass der Fehler vorsätzlich begangen wurde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.6.2013 - 31 U 49/13, zitiert nach juris, dort Rz. 36).
  • LG Bonn, 09.04.2015 - 2 O 11/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Zinsen aus einem

    Im Jahre 2007 bestand hierüber noch keine Diskussion, aus der die Klägerin eine Pflicht hätte herleiten können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2013 - 31 U 49/13; OLG München, Urteil vom 27.08.2014 - 7 U 1701/13, beides sind Entscheidungen zum Verschweigen eines negativen Marktwertes).
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