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   OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19   

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https://dejure.org/2020,31008
OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19 (https://dejure.org/2020,31008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2020 - 11 U 108/19 (https://dejure.org/2020,31008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 11 U 108/19 (https://dejure.org/2020,31008)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 07.03.2001 - 9 U 218/00

    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung; Verkehrssicherungspflicht ;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19
    Von gleichem Gewicht ist das Maß der Ablenkung der Fußgänger, also die Frage, ob der Fußgänger seine Aufmerksamkeit nahezu eingeschränkt der Gehwegfläche widmen kann oder ob diese durch äußere Umstände abgelenkt wird (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Celle, Urteil vom 07.03.2011, 9 U 218/00 - Rz. 6 zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 9 U 114/14

    Pflaumenkirmes in Kamen - Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19
    Dabei wird die Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahren und von den Benutzern hinzunehmenden Erschwernissen ganz maßgeblich durch die sich im Rahmen des Vernünftigen haltenden Sicherheitserwartungen des Verkehrs bestimmt, die sich wesentlich an dem äußeren Erscheinungsbild der Verkehrsfläche und deren Verkehrsbedeutung orientieren (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2015, I-9 U 114/14 - Rz. 18 m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19
    Der Niveauunterschied muss sich in einer Größenordnung bewegen, bei der - extrem hohe Niveauunterschiede ausgenommen - eine solche Kante bei normaler Sorgfalt, die bei einem Begehen ebener Flächen nicht gezielt auf jeden Schritt gerichtet ist und auch nicht gerichtet sein braucht, häufig überhaupt nicht oder nicht als für die Gehsicherheit gefährliche Unebenheit erkannt wird (OLG Hamm, Urteil vom 18.07.1986, 9 U 328/85 = VersR 1988, 467).
  • OLG Köln, 16.07.2014 - 11 U 44/13

    Umfang des Schadensersatzes bei einem unrichtigen Bodengutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19
    Dabei bewirkt ein Höhenversatz von bis zu etwa 3 cm in normalen Fußgängerbereichen ohne Ablenkungsmöglichkeit im Regelfall noch keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht (Senatsbeschluss vom 22.01.2014 in 11 U 44/13; Senatsbeschluss vom 21.11.2014 in I-11 U 112/14; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2. Auflage, Rdnr. 541).
  • BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06

    Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19
    Wenn er Unebenheiten in der Pflasterung übersieht, ist ihm daraus allein der Vorwurf einer "besonderen" Unaufmerksamkeit nicht zu machen (BGH, Urteil vom 10.05.2007, III ZR 115/06, NJW 2007, 3211 - Rz. 9 bei Juris).
  • OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 43/04

    Kommune muss für "Stolperfalle" auf Marktplatz Schadensersatz leisten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19
    Vielmehr ist in diesen Fällen auf die jeweilige vernünftige Erwartungshaltung der Verkehrsteilnehmer in der konkreten Örtlichkeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei dem Gesamteindruck, den die Verkehrsfläche dem Benutzer bietet und aus dem dieser seine Erwartungshaltung vernünftigerweise zu einem wesentlichen Teil herleitet, sowie der Verkehrsbedeutung wesentliche Bedeutung zukommt (OLG Hamm, Urteil vom 25.50.2004, 9 U 43/04, NJW-RR 2005, 255, 256).
  • OLG Zweibrücken, 26.01.2022 - 1 U 209/20

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Geschäftsbetreibers: Höhe des

    Das entspricht der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2020, Az. 11 U 108/19; OLG Koblenz, Urteil vom 26.07.2018, Az. 1 U 149/18; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.10.2014, Az. 4 U 168/13; jeweils Juris).
  • OLG Hamm, 01.03.2023 - 11 U 73/22

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Senats vom 17.06.2020, I-11 U 108/19, und vom 24.03.2013, I-9 U 114/14, rechtfertigen insoweit keine abweichende Beurteilung.

    Der Niveauunterschied muss sich in einer Größenordnung bewegen, bei der - extrem hohe Niveauunterschiede ausgenommen - eine solche Kante bei normaler Sorgfalt, die bei einem Begehen ebener Flächen nicht gezielt auf jeden Schritt gerichtet ist und auch nicht gerichtet zu sein braucht, häufig überhaupt nicht oder nicht als für die Gehsicherheit gefährliche Unebenheit erkannt wird (Senatsurteil vom 17.06.2020, I-11 U 108/19 - Rz. 6 juris).

  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 23/22

    Schadensersatz wegen vermeintlicher Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Kein Vertrauen in die Ebenheit des Untergrundes kann es dagegen im Bereich des Bordsteines geben, da dieser naturgemäß einen Höhenversatz zur Fahrbahn aufweist und deshalb sein Betreten besondere Aufmerksamkeit erfordert, um Unfälle und Schäden zu vermeiden (OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 2022 - 11 U 147/21 -, Rdnr. 18 bei juris; Urteil vom 23. Februar 2022 - 11 U 157/21 -, Rdnr. 8 f bei juris; Urteil vom 17. Juni 2020 - I-11 U 108/19 -, Rdnr. 9 bei juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 26. November 2015 - 4 U 110/14 -, NZV 2016, 325, Rdnr. 55 bei juris; OLG Koblenz, Urteil vom 22. Juli 1998 - 1 U 765/96 -, OLGR Koblenz 1999, 33 = MDR 1999, 421, Rdnr. 4 bei juris).
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