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   OLG Hamm, 17.09.2007 - 24 U 69/05   

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https://dejure.org/2007,14507
OLG Hamm, 17.09.2007 - 24 U 69/05 (https://dejure.org/2007,14507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.2007 - 24 U 69/05 (https://dejure.org/2007,14507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 2007 - 24 U 69/05 (https://dejure.org/2007,14507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Vergütung von Architektenleistungen im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Marktzentrums; Nachträgliche Abänderung von getroffenen Honorarvereinbarungen; Korrigierbarkeit einer Honorarvereinbarung vor Beendigung der Architektentätigkeit; Keine ...

  • Judicialis

    HOAI § 4; ; HOAI § 4 Abs. 1; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; BGB § 242; ; ZPO § 302; ; ZPO § 304; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 4 Abs. 1; HOAI § 4 Abs. 4; BGB § 242
    Unzulässige Änderung der getroffenen Honorarvereinbarung vor Beendigung der Architektentätigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit nachträglich geschlossener Honorarvereinbarung über die Reduzierung der Vergütung des Architekten

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Architektenhonorar: Wann muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.1988 - VII ZR 239/86

    Abänderung einer wirksam getroffenen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 24 U 69/05
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW-RR 1988, 725 und NZV 2003, 386) sowie der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. Werner-Pastor Rdnr. 754 und die dortigen Nachweise; anderer Ansicht Koeble in Kniffka/Koeble, 12. Teil Rdnr. 268 und in Locher-Koeble-Frik § 4 Rdnr. 49, 54), dass eine nachträgliche Änderung einer einmal getroffenen Honorarvereinbarung nach Abschluss des Architektenvertrages vor der Beendigung der Architektentätigkeit nicht wirksam getroffen werden kann.
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 24 U 69/05
    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben allerdings nur dann einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich bereits in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 1997, 2329, 2331; NJW-RR 1997, 1448, 1449; Kniffka-Koeble, 12. Teil Rdnr. 276 ff.).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 14 U 42/02

    Honorarklage aufgrund einer Honorarteilungsvereinbarung zwischen Ingenieuren:

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 24 U 69/05
    Aus dem Motiv und der Zielrichtung des Verordnungsgebers, nämlich öffentliches Interesse an einer "gesunden Architektenschaft" ergebe sich, dass in den Fällen der Unterschreitung der Mindestsätze der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung in der Regel jedenfalls für erfahrene Auftraggeber wie z. B. Generalunternehmer nicht in Betracht komme (Werner, IBR 2003, 364).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 24 U 69/05
    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben allerdings nur dann einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich bereits in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 1997, 2329, 2331; NJW-RR 1997, 1448, 1449; Kniffka-Koeble, 12. Teil Rdnr. 276 ff.).
  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07

    Unterschreitung der Mindestsätze und Verjährung

    Insoweit übersieht er aber, dass die Voraussetzungen der Gewährung des Vertrauensschutzes kumulativ vorliegen müssen (vgl. Senat 24 U 69/05 (NJOZ 2007, 5287)) und der HOAI-Kundige diesen Vertrauensschutz nicht für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. Senat a.a.O.; OLG Köln NZBau 2007, 725).
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