Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.09.2013 - I-26 U 88/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der ärztlichen Pflichten hinsichtlich der Früherkennung eines Mammakarzinoms i.R. einer Vorsorgeuntersuchung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftung des Frauenarztes bei verspäteter Diagnose von Brustkrebs entfällt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Pflichten des Arztes hinsichtlich der Früherkennung eines Mammakarzinoms - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Schadensersatzbegehren wegen einer Krebserkrankung
- lto.de (Kurzinformation)
Arzthaftung - Kein Schadensersatz wegen spät erkannten Brustkrebses
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Brustkrebs: Nur bei Risikopatientinnen ist eine Mammografie indiziert
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Frauenarzt hat schwerwiegende Brustkrebserkrankung einer 40 Jährigen nicht zu spät erkannt und behandelt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterlassen einer weiteren Befunderhebung bei einer Vorsorgeuntersuchung führt nicht stets zu einer Haftung des Arztes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassen einer weiteren Befunderhebung bei einer Vorsorgeuntersuchung führt nicht stets zu einer Haftung des Arztes
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Unauffälliger Befund ist kein Behandlungsfehler
- haerlein.de (Kurzinformation)
Brustkrebserkrankung nicht zu spät erkannt - Schadensersatzklage gegen Frauenarzt abgewiesen
- haufe.de (Kurzinformation)
Arzt haftet nicht automatisch für Fehldiagnose im Rahmen einer Krebsvorsorge
- anwalt.de (Kurzinformation)
Brustkrebs: Arzthaftung für fehlende Vorsorgeuntersuchungen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Behandlungsfehler trotz spätem Brustkrebsbefund?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Frauenärzte müssen nicht immer Mammografie empfehlen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Frauenarzt haftet nicht wegen zu spät erkannter Brustkrebserkrankung bei zuvor unauffälligen Tast- und Sonografiebefunden - Schwerwiegende Brustkrebserkrankung einer 40 Jährigen wurde nicht zu spät erkannt und behandelt
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 15.02.2012 - 5 O 29/10
- OLG Hamm, 17.09.2013 - I-26 U 88/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2013 - 26 U 88/12
Die Wertung einer objektiv unrichtigen Diagnose als Behandlungsfehler setzt danach die vorwerfbare Fehlinterpretation der erhobenen Befunde voraus (BGH, NJW 2003, 2827). - BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung …
Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2013 - 26 U 88/12
Im Übrigen kann nach der Rechtsprechung des BGH zur Abgrenzung von Diagnose- und Befunderhebungsfehlern (NJW 2011, 1671) dem Beklagten nicht zum Vorwurf gemacht werden, aufgrund der von ihm erhobenen Befunde und deren Bewertung keine Mammografie veranlasst zu haben. - OLG Hamm, 12.08.2013 - 3 U 57/13
Brustkrebs zu spät erkannt - Frauenarzt haftet
Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2013 - 26 U 88/12
b) Ohne Erfolg verweist die Klägerin schließlich auf das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 12.08.2013 (3 U 57/13), in dem einer ebenfalls an Brustkrebs erkrankten Frau ein Schmerzensgeld mit der Begründung zugesprochen hatte, der beklagte Frauenarzt habe bei ihr zu spät ein Mammographiescreening veranlasst.
- OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17
Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als …
Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19). - OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13
Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang …
Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19).