Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund anwaltlicher Pflichtverletzung; Möglichkeit der Verurteilung eines Rechtsanwalts zur Zahlung von Schadensersatz bei uneinbringlicher, auf Grund pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwaltes verjährter Forderung gegen einen ...
- Judicialis
EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 3; ; EGBGB Art. ... 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 12; ; EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 123; ; ZPO § 256; ; ZPO § 264; ; ZPO § 287; ; ZPO § 525; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; BGB § 195; ; BGB § 197; ; BGB § 198; ; BGB § 199 n. F.; ; BGB § 201 a. F.; ; BGB § 217; ; BGB § 251 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 609 a. F.; ; BRAO § 51 b; ; BRAO § 51 b, 1. Alt.; ; BRAO § 51 b, 2. Alt.
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltsregress: Hilfsantrag gegen Rechtsanwalt möglich bei pfichtwidriger Verjährung uneinbringlicher Forderungen für seine Verurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 09.02.2006 - 18 O 272/05
- LG Essen, 17.10.2006 - 18 O 272/05
- OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
- OLG Hamm, 30.11.2006 - 28 U 68/06
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (38)
- OLG Hamm, 09.05.1995 - 28 U 47/94
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Das Verjährenlassen des Darlehensrückzahlungsanspruchs und die Nichterlangung eines Vollstreckungstitels gegen ihren Bruder haben nicht zu einer in Geld messbaren Vermögenseinbuße geführt (vgl. BGH NJW 1986, 246, 248; NJW-RR 2006, 923, 924; Senat NJW-RR 1996, 505, 506).Vor diesem Hintergrund muss vielmehr die Möglichkeit eines Schadenseintritts für die Bejahung des Feststellungsinteresses ausreichen (vgl. so auch Senat NJW-RR 1996, 505, 506;… Fahrendorf, in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille Rn. 836; NJW 1991, 2707, 2708;… v. Gerlach a. a. O. [für Spätschadensfälle]).
Insoweit ist nicht ersichtlich, dass auf Seiten des Bruders ein irreversibler Vermögensverlust eingetreten ist (zu diesem nach st. Rspr. des Senats maßgeblichen Gesichtspunkt s. OLG Hamm vom 09.05.1995, Az.: 28 U 47/94 = NJW-RR 1996, 505, 506 = OLG-Rep.
Es genügt daher, dass ein irreversibler Vermögensverfall des früheren Schuldners, bei dem die Erwartung begründet wäre, dieser werde auf Dauer vermögenslos und unpfändbar bleiben, nicht festzustellen ist (vgl. nur Senat NJW-RR 1996, 505, 506).
Die Verpflichtung zum Schadenersatz beginnt mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft eines hypothetischen Urteils gegen den Bruder der Klägerin (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 505, 506), der bei Klageerhebung in 2002 für Ende 2003 anzunehmen ist.
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Aufgrund der behaupteten Pflichtverletzung des Beklagten zu 4. liegt ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 ZPO vor, das Grundlage für einen künftigen Schadenersatzanspruch sein kann (BGH NJW 1993, 648, 653 m. w. N.; NJW-RR 1993, 706).Ein Feststellungsinteresse ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge der Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich ist (BGH NJW 1993, 648, 653; NJW 1996, 1062, 1063; NJW 2000, 725, 728 sowie nunmehr BGH NJW 2006, 830, 833).
Hierfür wird als Grund die Schutzbedürftigkeit des Schädigers angeführt, dem nicht ein Rechtsstreit über gedachte Fragen aufgezwungen werden solle, von denen ungewiss sei, ob sie jemals praktische Bedeutung erlangen könnten (BGH NJW 1993, 648, 654).
Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob die Begründetheit des Feststellungsantrags generell die an § 287 ZPO zu messende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts voraussetzt, wie dies wohl überwiegend vertreten wird (vgl. BGH NJW 1993, 648, 653; NJW 2001, 2707, 2808; NJW-RR 2006, 923, 926), oder nicht.
- BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01
Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung; …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Das Verjährenlassen des Darlehensrückzahlungsanspruchs und die Nichterlangung eines Vollstreckungstitels gegen ihren Bruder haben nicht zu einer in Geld messbaren Vermögenseinbuße geführt (vgl. BGH NJW 1986, 246, 248; NJW-RR 2006, 923, 924; Senat NJW-RR 1996, 505, 506).Eine Ausnahme vom Erfordernis der Wahrscheinlichkeit wird jedoch zugelassen, wenn die für den Anspruch geltende Verjährungsfrist unabhängig von der Entstehung eines Schadens zu laufen beginnt; hieraus folgt ohne weiteres ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Klärung der Haftungsfrage (BGH NJW 2005, 3275, 3276; NJW-RR 2006, 923, 924).
Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob die Begründetheit des Feststellungsantrags generell die an § 287 ZPO zu messende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts voraussetzt, wie dies wohl überwiegend vertreten wird (vgl. BGH NJW 1993, 648, 653; NJW 2001, 2707, 2808; NJW-RR 2006, 923, 926), oder nicht.
- BGH, 18.03.2004 - IX ZR 255/00
Schadensbegriff bei Anwaltshaftung
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Die Klägerin hätte nämlich aus einem solchen Titel vom Zeitpunkt der Erlangung an bis in die absehbare Zukunft die Vollstreckung nicht erfolgreich betreiben können, also bei pflichtgemäßer Beratung und sachgerechtem Vorgehen der Beklagten keine Leistungen erhalten (vgl. BGH NJW 2004, 1521, 1522;… Senat a. a. O.).Wenn auch ein ersatzfähiger Nachteil der Klägerin durch den "Verlust" der Darlehensrückzahlungsforderung gegenwärtig nicht vorliegt, so ist doch die hilfsweise erhobene Feststellungsklage zulässig und (teilweise) begründet, da - anders als in BGH NJW 2004, 1521, 1522 - die "verlorene" Forderung nicht endgültig wertlos ist.
- BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84
Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Das Verjährenlassen des Darlehensrückzahlungsanspruchs und die Nichterlangung eines Vollstreckungstitels gegen ihren Bruder haben nicht zu einer in Geld messbaren Vermögenseinbuße geführt (vgl. BGH NJW 1986, 246, 248; NJW-RR 2006, 923, 924; Senat NJW-RR 1996, 505, 506).Sollte eine Beitreibung im Wege der Zwangsvollstreckung nicht möglich sein, hätte die verjährte Forderung gegen den Bruder keinen Geldwert, und die unterbliebene Titulierung hätte nicht zu einer Vermögensminderung bei der Klägerin geführt (BGH NJW 1986, 246, 247, vgl. auch Fahrendorf, in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille Rn. 834).
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Ein Feststellungsinteresse ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge der Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich ist (BGH NJW 1993, 648, 653; NJW 1996, 1062, 1063; NJW 2000, 725, 728 sowie nunmehr BGH NJW 2006, 830, 833).Nach einer neueren Entscheidung des BGH reicht für die Annahme der Wahrscheinlichkeit der Schadensentstehung wohl schon eine Primärverletzung im Sinne einer Beeinträchtigung geschützter Vermögensinteressen, d. h. eine haftungsbegründende Kausalität (BGH NJW 2006, 830, 833 sowie 834).
- BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84
Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Maßgeblich für die Anspruchsentstehung ist, ob ein Schaden infolge der anwaltlichen Pflichtverletzung eingetreten ist (BGH NJW 1985, 2250, 2252;… Fahrendorf, in: Rinsche/ Fahrendorf/Terbille Rn. 1007).Anhaltspunkte für eine Sekundärhinweispflicht, die dem Anwalt die Berufung auf die Einrede der Verjährung gegenüber dem Regressanspruch verwehrt (BGH NJW 1985, 2250, 2252;… Fahrendorf, in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille Rn. 1064), gibt es nicht.
- BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99
Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Nach der "Risiko-Schaden-Formel" liegt ein Schaden vor, wenn bei wertender Betrachtung über eine bloße Vermögensgefährdung hinaus die Pflichtverletzung des Anwalts zu einer objektiven Verschlechterung der Vermögenslage des Betroffenen geführt hat (BGH NJW 2000, 1263, 1264; NJW 2002, 1421, 1424;… Fahrendorf, in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille Rn. 1010).Zwar wird bei Eintritt der Verjährung eines Anspruchs regelmäßig ein Schaden und damit die Entstehung eines Regressanspruchs angenommen (BGH NJW 2000, 1263, 1264; NJW 2002, 1421, 1424;… Fahrendorf, in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille Rn. 1010, 1034).
- BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00
Anpassung des Erbbauzinses
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Nach der "Risiko-Schaden-Formel" liegt ein Schaden vor, wenn bei wertender Betrachtung über eine bloße Vermögensgefährdung hinaus die Pflichtverletzung des Anwalts zu einer objektiven Verschlechterung der Vermögenslage des Betroffenen geführt hat (BGH NJW 2000, 1263, 1264; NJW 2002, 1421, 1424;… Fahrendorf, in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille Rn. 1010).Zwar wird bei Eintritt der Verjährung eines Anspruchs regelmäßig ein Schaden und damit die Entstehung eines Regressanspruchs angenommen (BGH NJW 2000, 1263, 1264; NJW 2002, 1421, 1424;… Fahrendorf, in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille Rn. 1010, 1034).
- BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93
Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Dazu hat der Anwalt seinem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche rechtliche und auch wirtschaftliche Risiken aufzuklären, damit der Auftraggeber eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH NJW 1998, 900; NJW 1995, 449 ff; NJW 1993, 1320; NJW 1994, 1211, 1212).Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Auftraggeber in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden kann (BGH NJW-RR 2000, 791 ff; NJW 1996, 2648, 2649; NJW 1995, 449, 450; NJW 1992, 159; NJW 1991, 2079; NJW-RR 1990, 1241; NJW 1988, 2113; NJW 1988, 563, 566; BGHZ 89, 178, 182 = NJW 1984, 791, 793; BGHZ 97, 372, 376 = NJW 1986, 2043).
- BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
- BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96
Schadensersatzpflicht des Patentanwalts
- BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89
Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …
- BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86
Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den …
- BGH, 27.11.1997 - IX ZR 141/96
Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
- BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94
Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages
- BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00
Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen …
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden …
- BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95
Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
- BGH, 07.02.1995 - X ZR 32/93
Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anwaltsberatung
- BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
- BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86
Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied …
- BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01
Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur …
- BGH, 02.12.1999 - IX ZR 415/98
Auftrag an einen Rechtsanwalt, eine Kapitalerhöhung einer GmbH vorzubereiten, als …
- OLG Hamm, 01.12.1987 - 28 U 52/87
- BGH, 18.02.1993 - IX ZR 48/92
Zulässigkeit der Erweiterung einer Klage um einen Feststellungsantrag im …
- BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85
Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer …
- BGH, 05.11.1987 - IX ZR 86/86
Haftungsausfüllende Kausalität bei der Anwaltshaftung
- BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93
Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …
- BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
- BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02
Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer …
- BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86
Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des …
- BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91
Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages
- BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90
Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung - …
- BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81
Anwaltsberatung
- OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 57/08
Anwaltshaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen; Einzelauftrag zur …
Da das Mandat bereits vor dem 15.12.2004 (Zeitpunkt des Außerkrafttretens des § 51 b BRAGO) beendet war, richtet sich die Verjährung nach der Übergangsregelung der Art. 229 §§ 6 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 1 Satz 1 EGBGB auch nach diesem Zeitpunkt nach altem Recht (…vgl. Zugehör in: Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl. 2006, Rn. 1264 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2006 - Az.: 28 U 68/06 - juris-Ausdruck Rn. 56). - OLG Hamm, 27.03.2008 - 28 U 88/07
Zur Beweislast des Klägers beim durch das Beklagtenverhalten erschwerten Nachweis …
Ein Feststellungsantrag ist daher schon dann begründet, wenn ein irreversibler Vermögensverfall des früheren Schuldners, bei dem die Erwartung begründet wäre, dieser werde auf Dauer vermögenslos und unpfändbar bleiben, nicht festzustellen ist (siehe dazu Senat in NJW-RR 1996, 505 [506]; Urt. vom 17. Oktober 2006 - 28 U 68/06 in BeckRS 2007, 09756). - OLG Hamm, 24.02.2011 - 28 U 125/10
Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung
In einem solchen Fall kommt die Verurteilung des Rechtsanwalts auf Zahlung von Schadensersatz nicht in Betracht (st. Rspr., BGH…, Urteil vom 1. März 2007 - IX ZR 261/03, BGHZ 171, 261, Rn. 35 f.; Senatsurteil vom 17. Oktober 2006 - 28 U 68/06, BeckRS 2007, 09756;… zum vermögenslosen Gegner siehe auch Fahrendorf, aaO, Rn. 882 ff., jew. m.w.N.). - LG Hamburg, 06.02.2009 - 317 S 106/07
Wohnungsverwaltung: Haftung des Wohnungsverwalters bei Uneinbringlichkeit der …
Ist eine Forderung ohnehin uneinbringlich, so liegt im Verhältnis zum Regresspflichtigen kein Schaden vor (BGH NJW 1986, 246; OLG Hamm, Urt. v. 17.10.2006 - 28 U 68/06).