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   OLG Hamm, 17.10.2008 - II-10 UF 162/07   

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https://dejure.org/2008,35575
OLG Hamm, 17.10.2008 - II-10 UF 162/07 (https://dejure.org/2008,35575)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2008 - II-10 UF 162/07 (https://dejure.org/2008,35575)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - II-10 UF 162/07 (https://dejure.org/2008,35575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Wertes einer Steuerberaterpraxis im modifizierten Umsatzwertverfahren oder im Ertragswertverfahren; Bemessung des subjektiven Unternehmerlohns in Ermangelung einer anderen Basis als Sache des sachverständig beratenen Tatrichters

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07
    Sie sachverhaltsspezifisch auszuwählen und anzuwenden, ist Sache des - sachverständig beratenen - Tatrichters (BGH FamRZ 2008, 761 (762); FamRZ 1991, 43).

    Deshalb muss, um den good will zugewinnrechtlich zutreffend zu ermitteln, vom zunächst festgestellten Ausgangswert der Unternehmerlohn abgezogen werden (BGH FamRZ 2008, 761 (762 f.).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 1991, 43 (48); 2008, 761 (764), dass insoweit eine latente (fiktive) Steuerlast wertmindernd zu berücksichtigen ist, und zwar unabhängig davon, ob eine Veräußerung tatsächlich beabsichtigt ist, weil dies eine Konsequenz der Bewertungsmethode ist.

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07
    Sie sachverhaltsspezifisch auszuwählen und anzuwenden, ist Sache des - sachverständig beratenen - Tatrichters (BGH FamRZ 2008, 761 (762); FamRZ 1991, 43).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 1991, 43 (48); 2008, 761 (764), dass insoweit eine latente (fiktive) Steuerlast wertmindernd zu berücksichtigen ist, und zwar unabhängig davon, ob eine Veräußerung tatsächlich beabsichtigt ist, weil dies eine Konsequenz der Bewertungsmethode ist.

  • FG Baden-Württemberg, 05.11.2002 - 1 K 235/01

    Steuerbegünstigung des Gewinns aus einer Praxisveräußerung bei Fortführung der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07
    FG Baden-Württemberg Urt. v. 5.11.2002, 1 K 235/01, Bl. 324 ff. d.A.).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 7 UF 98/07

    Berücksichtigung der sog. latenten Steuerlast bei einer Bewertung einer Praxis im

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07
    Grundsätzlich geht der Senat davon aus, dass bei einer Veräußerung der reguläre, also volle, Steuersatz anfällt (so offenbar auch OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 516 f.).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97

    Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07
    Zwar hat im Hinblick darauf der Bundesgerichtshof (FamRZ 1999, 361 (365) im Einzelfall die Pauschalierung zum halben Steuersatz letztlich mit Erwägungen der Zweckmäßigkeit und Praktikabilität aus Rechtsgründen nicht beanstandet und dazu ausgeführt, dass der Zugewinnausgleich eine Vermögensbewertung, bezogen auf den gesetzlich festgelegten Stichtag erfordere, was einen Zeitpunkt bedeute, zu dem in der Regel nicht bekannt sei, wann und zu welchem Wert der Vermögensgegenstand tatsächlich veräußert oder übertragen werde.
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 69/85

    Bewertung eines GmbH-Anteils beim Zugewinnausgleich unter Lebenden

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07
    Die Ausnahme der Privilegierung bedarf zureichender Begründung, wobei offen bleibende Umstände zu Lasten des Klägers gehen, der als Anspruchsteller beim Zugewinnausgleich für die Endvermögen beider Parteien darlegungs- und beweisbelastet ist (BGH NJW 1987, 321; Palandt-Brudermüller, BGB, 67. A., § 1375 Rz. 32 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.06.1997 - 12 UF 223/95
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07
    Aus diesem Grunde sind die fiktiv anfallenden Steuern gerade auch bei der Wertbemessung nach der modifizierten Ertragswertmethode zu berücksichtigen (OLG Hamm FamRZ 1998, 235 (237).
  • BFH, 10.06.1999 - IV R 11/99

    Praxisveräußerung; Einstellung der Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07
    Die Privilegierung durch den ermäßigten Steuersatz setzt nach der beim Endstichtag am 8.9.2003 geltenden finanzrechtlichen Lage nach § 18 III i.V.m. § 16 II-IV, § 34 I, II Nr. 1 EStG unumstritten voraus, dass die Beklagte erstens einen Verkauf erst nach dem 55. Lebensjahr vornähme und zweitens darüber hinaus nicht binnen kurzer Zeit (etwa drei Jahre) die Arbeit als Steuerberaterin in nicht nur geringfügigem Umfang in derselben Region wieder aufnähme (BFH Urt. v. 10.6.1999, IV R 11/99, juris-Dok.;.
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