Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.10.2011 - I-5 U 84/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8184
OLG Hamm, 17.10.2011 - I-5 U 84/11 (https://dejure.org/2011,8184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2011 - I-5 U 84/11 (https://dejure.org/2011,8184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - I-5 U 84/11 (https://dejure.org/2011,8184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 454/89

    Unzulässige Widerklage

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    Daher liegt keine Widerklage, sondern eine - sachlich bedeutungslose - rein äußerliche Einkleidung eines Klageabweisungsantrages in Form einer Widerklage vor, wenn nur die bloße Abweisung des Klageantrags ohne eine weitergehende Entscheidung begehrt wird (vgl. BAG NZA 1990, 987 f. und Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 33 ZPO, Rdn. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 29.01.1989 - 24 S 466/88
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    Das in einem früheren Verfahrensabschnitt erklärte Anerkenntnis bleibt auch in einem späteren Verfahrensabschnitt wirksam, unabhängig davon, ob ein Anerkenntnis-Urteil erlassen oder weiter streitig verhandelt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 1717 ff.; BGH NJW 1989, 1935; BGH NJW 1981, 2143 ff. = BGHZ 80, 389 ff.; Zöller, a.a.O., Rdn. 3 a).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    Das in einem früheren Verfahrensabschnitt erklärte Anerkenntnis bleibt auch in einem späteren Verfahrensabschnitt wirksam, unabhängig davon, ob ein Anerkenntnis-Urteil erlassen oder weiter streitig verhandelt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 1717 ff.; BGH NJW 1989, 1935; BGH NJW 1981, 2143 ff. = BGHZ 80, 389 ff.; Zöller, a.a.O., Rdn. 3 a).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    Ein Anerkenntnis kann zwar widerrufen werden, wenn es durch ein Verhalten veranlasst worden ist, dass einen Restitutionsgrund im Sinne des § 580 ZPO abgäbe oder wenn ein Abänderungsgrund im Sinne von § 323 ZPO vorliegt (vgl. BGH NJW 1993, 1718; BGHZ 80, 394; BGH FamRZ 2002, 88 und Zöller a.a.O., vor §§ 306, 307, Rdn. 6).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2005 - 13 U 99/05

    Urkundenprozess: Bindung an die schriftsätzliche Ankündigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    Dadurch hätten sich die Chancen des Beklagten, die Kostenlast auf die Klägerin abwälzen zu können, verschlechtert (vgl. OLGR Stuttgart 2005, 894).
  • BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91

    Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    Das in einem früheren Verfahrensabschnitt erklärte Anerkenntnis bleibt auch in einem späteren Verfahrensabschnitt wirksam, unabhängig davon, ob ein Anerkenntnis-Urteil erlassen oder weiter streitig verhandelt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 1717 ff.; BGH NJW 1989, 1935; BGH NJW 1981, 2143 ff. = BGHZ 80, 389 ff.; Zöller, a.a.O., Rdn. 3 a).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 2.78

    Einsturz - Gebäude - Instandsetzungsarbeiten - Außergewöhnliches Ereignis

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    Das in einem früheren Verfahrensabschnitt erklärte Anerkenntnis bleibt auch in einem späteren Verfahrensabschnitt wirksam, unabhängig davon, ob ein Anerkenntnis-Urteil erlassen oder weiter streitig verhandelt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 1717 ff.; BGH NJW 1989, 1935; BGH NJW 1981, 2143 ff. = BGHZ 80, 389 ff.; Zöller, a.a.O., Rdn. 3 a).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 9 U 132/05

    Wegerecht: Duldung einer Torschließanlage durch den Wegeberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen die Absperrung nur zu einer als geringfügig anzusehenden Erschwerung der Rechtsausübung führt und andererseits die Ausgestaltung des Tores auf die berechtigten Interessen des Wegeberechtigten ausreichend Rücksicht nimmt, d.h. das Tor von dem berechtigten Personenkreis jederzeit geöffnet werden kann und auch die Benutzung durch Besucher gewährleistet ist (vgl. OLGR Düsseldorf 2003, 133 f. und OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1678 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 20/02

    Errichtung eines Zaunes mit abschliessbaren Toren ist mit Wegerecht vereinbar

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen die Absperrung nur zu einer als geringfügig anzusehenden Erschwerung der Rechtsausübung führt und andererseits die Ausgestaltung des Tores auf die berechtigten Interessen des Wegeberechtigten ausreichend Rücksicht nimmt, d.h. das Tor von dem berechtigten Personenkreis jederzeit geöffnet werden kann und auch die Benutzung durch Besucher gewährleistet ist (vgl. OLGR Düsseldorf 2003, 133 f. und OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1678 f.).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.1973 - 5 U 177/72
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
    kann ein Anerkenntnis auch zurückgenommen werden, wenn und soweit es durch einen Schreibfehler oder ein klares offensichtliches Versehen entsprechend § 319 ZPO veranlasst worden ist (so OLG Karlsruhe MDR 1974, 588).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2023 - 13 UF 24/23

    Verpflichtung eines Kindsvaters zur Zahlung von aufgelaufenem bereits fällig

    Darauf, dass das Amtsgericht keinen dem Teilanerkenntnis entsprechenden Teilanerkenntnisbeschluss gefasst hat, kommt es nicht an (vgl. BGH NJW 2002, 436 (438); 1993, 1717 (1718); RGZ 90, 186 (190); OLG Hamm BeckRS 2012, 2858; BeckOK ZPO/Elzer, 50. Ed. 1.9.2023, ZPO § 307 Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht