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OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00 |
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- BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90
Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
Auch eine solche Auslegung der Ausnahmevorschrift des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO ist, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, verfassungskonform, denn die Unschuldsvermutung schließt nicht aus, in einer das Strafverfahren ohne förmlichen Schuldspruch beendenden Entscheidung einen verbleibenden Tatverdacht festzustellen und zu bewerten und dies bei der Entscheidung über die kostenrechtlichen Folgen zu berücksichtigen; Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben, können darum auch in einer das Verfahren abschließenden Entscheidung an einen verbleibenden Tatverdacht geknüpft werden (vgl. BVerfG, NStE Nr. 9 zu § 467 StPO = NJW 1992, 1612, 1613). - OLG München, 01.08.1988 - 2 Ws 237/88
Freistellung; Angeklagter; Verfahrenshindernis; Hauptverhandlung; …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
Demgegenüber können nach einer weiteren in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, die auch der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 18.01.2000 - 5 Ws 6/00 - vertreten hat und an der er festhält, im Rahmen der gemäß § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO zu treffenden Ermessensentscheidung Verdachtsmomente, die nach dem letzten Verfahrensstand einen zumindest hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten fortbestehen lassen, einer Auslagenerstattung entgegen stehen (vgl. OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38; OLG Frankfurt, NJW 1980, 2031; LG Darmstadt; MDR 1988, 885;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16). - BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
Da eine Beweisaufnahme allein zur Klärung der für die Kosten- und Auslagenentscheidung maßgeblichen Fragen unzulässig ist (vgl. BVerfG, NJW 1991, 29), könnte von der Möglichkeit, von einer Auslagenerstattung gemäß § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO abzusehen, nur in den äußerst seltenen Fällen Gebrauch gemacht werden, in denen nach Eröffnung des Hauptverfahrens die Hauptverhandlung bereits bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden ist und dann ein Verfahrenshindernis (z.B. die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten) festgestellt wird.
- KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93
Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen; …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
Nach dieser Auffassung muss bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit von einer Verurteilung des Angeschuldigten auszugehen sein; bleiben Zweifel an der Schuld des Angeschuldigten, so soll es bei der Regelung des § 467 Abs. 1 StPO sein Bewenden haben (vgl. OLG Hamm, 3. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 127; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NJW 1986, 734; KG, NJW 1994, 600 = NStE Nr. 11 zu § 467 StPO; OLG Köln, NStE Nr. 7 zu § 467 StPO; OLG München, NStE Nr. 2 zu § 467 StPO; OLG Zweibrücken, NStE Nr. 1 zu § 467 StPO; BayObLG, … - OLG Hamm, 12.08.1985 - 2 Ws 118/85
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
Nach dieser Auffassung muss bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit von einer Verurteilung des Angeschuldigten auszugehen sein; bleiben Zweifel an der Schuld des Angeschuldigten, so soll es bei der Regelung des § 467 Abs. 1 StPO sein Bewenden haben (vgl. OLG Hamm, 3. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 127; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NJW 1986, 734; KG, NJW 1994, 600 = NStE Nr. 11 zu § 467 StPO; OLG Köln, NStE Nr. 7 zu § 467 StPO; OLG München, NStE Nr. 2 zu § 467 StPO; OLG Zweibrücken, NStE Nr. 1 zu § 467 StPO; BayObLG, … - OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 2 Ws 90/80
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
Demgegenüber können nach einer weiteren in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, die auch der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 18.01.2000 - 5 Ws 6/00 - vertreten hat und an der er festhält, im Rahmen der gemäß § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO zu treffenden Ermessensentscheidung Verdachtsmomente, die nach dem letzten Verfahrensstand einen zumindest hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten fortbestehen lassen, einer Auslagenerstattung entgegen stehen (vgl. OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38; OLG Frankfurt, NJW 1980, 2031; LG Darmstadt; MDR 1988, 885;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16). - OLG Karlsruhe, 12.05.1980 - 3 Ws 93/80
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
Demgegenüber können nach einer weiteren in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, die auch der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 18.01.2000 - 5 Ws 6/00 - vertreten hat und an der er festhält, im Rahmen der gemäß § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO zu treffenden Ermessensentscheidung Verdachtsmomente, die nach dem letzten Verfahrensstand einen zumindest hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten fortbestehen lassen, einer Auslagenerstattung entgegen stehen (vgl. OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38; OLG Frankfurt, NJW 1980, 2031; LG Darmstadt; MDR 1988, 885;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16). - OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96
Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis, …
Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
Nach dieser Auffassung muss bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit von einer Verurteilung des Angeschuldigten auszugehen sein; bleiben Zweifel an der Schuld des Angeschuldigten, so soll es bei der Regelung des § 467 Abs. 1 StPO sein Bewenden haben (vgl. OLG Hamm, 3. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 127; OLG Hamm, 2. Strafsenat, NJW 1986, 734; KG, NJW 1994, 600 = NStE Nr. 11 zu § 467 StPO; OLG Köln, NStE Nr. 7 zu § 467 StPO; OLG München, NStE Nr. 2 zu § 467 StPO; OLG Zweibrücken, NStE Nr. 1 zu § 467 StPO; BayObLG, …
- OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00
Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten
Demgegenüber können nach einer weiteren in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, die auch der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 18.01.2000 - 5 Ws 6/00 - vertreten hat und an der er festhält, im Rahmen der gemäß § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO zu treffenden Ermessensentscheidung Verdachtsmomente, die nach dem letzten Verfahrensstand einen zumindest hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten fortbestehen lassen, einer Auslagenerstattung entgegen stehen (vgl. OLG München, NStZ 1989, 134; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38; OLG Frankfurt, NJW 1980, 2031; LG Darmstadt; MDR 1988, 885;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16).