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   OLG Hamm, 18.02.1983 - 20 U 174/82   

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https://dejure.org/1983,13061
OLG Hamm, 18.02.1983 - 20 U 174/82 (https://dejure.org/1983,13061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1983 - 20 U 174/82 (https://dejure.org/1983,13061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1983 - 20 U 174/82 (https://dejure.org/1983,13061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Verwendung von Vertragsbestimmungen über den Verkauf fabrikneuer Möbel bei Verträgen mit Nichtkaufleuten; Vereinbarung eines Rücktrittsrechts für den Fall des Fehlens oder nach Vertragsschluss eintretenden Wegfalls der Kreditwürdigkeit der Käufer; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 13; AGBG § ... 10 Nr. 3; AGBG § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1; AGBG § 11 Nr. 4; AGBG § 5 a und 5 b; AGBG § 3; BGB § 326; BGB § 284; BGB § 286; BGB § 288; BGB § 289; BGB § 321; BGB § 254; ZPO § 38; ZPO § 40; ZPO § 689

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

    Formularmäßige Pauschalierung des Schadens

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1983 - 20 U 174/82
    Zwar verlangt der Wortlaut des § 11 Nr. 5 AGBG nicht, daß der Verwender dem anderen Vertragsteil das Recht zum Gegenbeweis ausdrücklich vorbehalten muß (BGH WM 82, 907).

    Damit unterscheidet sich die beanstandete Klausel von der im ganzen weniger bestimmten, durch den BGH (WM 82, 907 ff.) für wirksam gehaltenen Klausel: "Im zweiten Fall kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern.".

    Die Klausel ähnelt insoweit der vom BGH (WM 82, 907) gebilligten Fassung (s.o.).

  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 335/79

    Anwendung einer durch Urteil verbotenen Bestimmung aus Allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1983 - 20 U 174/82
    Auch wer sich auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, ist jedoch im Sinne von § 13 AGBG deren "Verwender" (BGff NJW 81, 1511).
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1983 - 20 U 174/82
    Denn ein Zinsschaden von 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz entspricht auch in der Möbelbranche möglicherweise dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, wobei es gleichgültig is t, ob infolge des Zahlungsverzuges des Käufers der Verkäufer Bankkredit in Anspruch nehmen muß oder - bei guter eigener Kapitalausstattung - gehindert ist, anderweitig Geld gewinnbringend anzulegen (BGH NJW 82, 331, 332).
  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 201/79

    Haftung eines Bürgen bei fehlender Identität zwischen der Hauptschuld und der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1983 - 20 U 174/82
    Ähnlich wie bei Wettbewerbsverstößen besteht auch bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unzulässige Klauseln enthalten, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH NJW 80, 2412 f = BB 81, 2118 f).
  • OLG Hamburg, 10.06.1981 - 5 U 78/81

    Geltendmachung AGB-rechtlicher Unterlassungsansprüche durch Verbraucherverband;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1983 - 20 U 174/82
    Andererseits Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.genügt es, daß der nicht rechtskundige Ve rtragspartner des Verwenders nach der Fassung der Bestimmung davon ausgehen muß, daß er sich auf einen im Einzelfall wesentlich niedrigeren Schaden nicht mehr berufen könne (OLG· Hamburg, NJW 81, 2420; ähnlich OLG Stuttgart, NJW 81, 1105, 1106).
  • BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21

    Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen

    Der Verstoß gegen das Verständlichkeitsgebot bewirkt auch im Geschäftsverkehr mit Unternehmern eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners, denn die Klausel ist nach dem anzulegenden generellen Maßstab aufgrund ihrer Intransparenz geeignet, den Vertragspartner, der als Unternehmer (§§ 14, 310 Abs. 1 Satz 1 BGB) nicht zugleich Kaufmannseigenschaft (§ 38 Abs. 1 ZPO) haben muss, in seiner Rechtsdurchsetzung nachteilig zu beeinflussen und von der Durchsetzung seiner Rechte abzuhalten (ebenso OLG Hamm, Urt. v. 18. Februar 1983, 20 U 174/82, DB 1983, 1304 [juris Rn. 92] zu einer Gerichtsstandsklausel mit dem Zusatz "soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht").
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