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   OLG Hamm, 18.05.2016 - 27 W 144/15   

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https://dejure.org/2016,27840
OLG Hamm, 18.05.2016 - 27 W 144/15 (https://dejure.org/2016,27840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2016 - 27 W 144/15 (https://dejure.org/2016,27840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 27 W 144/15 (https://dejure.org/2016,27840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht einer GmbH zur Aufnahme aller Gesellschafter einer beteiligten BGB -Gesellschaft in die Gesellschafterliste; Entscheidung des Registergerichts bei unvollständiger Gesellschafterliste

  • rechtsportal.de

    Pflicht einer GmbH zur Aufnahme aller Gesellschafter einer beteiligten BGB -Gesellschaft in die Gesellschafterliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die GbR als Gesellschafterin einer GmbH

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 22.11.2010 - 20 W 333/10

    Zu den Prüfpflichten des Amtsgerichts bei der Aufnahme einer Gesellschafterliste

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2016 - 27 W 144/15
    Über seinen Wortlaut hinaus erfasst § 384 Abs. 4 FamFG dabei nach herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, auch die - hier in Rede stehende - Aufnahme einer bei dem Handelsregister zur Aufnahme in den Registerordner eingereichten Gesellschafterliste (OLG Frankfurt, GmbHR 2011, 198 Rn. 22 ff. m.w.N. zur Rspr., zit. n. juris; Nedden-Boeger in: Schulte-Bunert/Weinreich, Kommentar zum FamFG, 4. Auflage 2014, § 382 Rn. 13a; Bumiller/Harders/Schwamb, Kommentar zum FamFG, 11. Auflage 2015, § 382 Rn. 15; a.A. Heinemann in Keidel, Kommentar zum FamFG, 18. Auflage 2014, § 382 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 24.05.2016 - 27 W 27/16

    Handelsregister; Gesellschafterliste; GmbH; GbR als Gesellschafter; Aufnahme in

    Der Senat schließt sich der zuerst genannten Auffassung an und hält die für eine Analogie erforderliche Voraussetzung einer planwidrigen Regelungslücke für erfüllt (so bereits Senat, Beschluss vom 10.05.2016, 27 W 144/15).
  • KG, 25.09.2018 - 22 W 94/16

    Handelsregister: Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste in den Registerordner

    Das Amtsgericht konnte auch im Wege der Zwischenverfügung entscheiden, denn über seinen Wortlaut hinaus erfasst § 382 Abs. 4 FamFG auch die Aufnahme einer bei dem Handelsregister zur Aufnahme in den Registerordner eingereichten Liste der Gesellschafter (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 27 W 144/15 -, Rn. 2, juris; Kammergericht, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 25 W 25/11 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2010 - 20 W 333/10 -, Rn. 22, juris; Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 382Rn. 19; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 382 Rn. 11).
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