Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen aus einer Vollkaskoversicherung wegen eines Schadensereignisses in Bezug auf einen mitversicherten Sattelauflieger; Bloße Betriebsschäden nach dem Bedingungswerk als Unfallschäden
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 29.10.2002 - 2 O 296/02
- OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97
Begriff des Unfallschadens
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
Ein Betriebsschaden wird demgegenüber verneint, wenn ein Kfz, sei es auch durch einen Betriebsschaden bedingt, umstürzt und dadurch beim Sturz in einen Abgrund oder durch einen Aufprall bzw. ein Aufschlagen beschädigt wird (vgl. BGH VersR 1998, 179; OLG Nürnberg VersR 1997, 1480). - BGH, 23.10.1968 - IV ZR 515/68
Begriff des Betriebsschadens
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
Sodann fallen hierunter nach der Rechtsprechung des BGH (in VersR 1969, 32;… vgl. m.w.N. Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rn. 74) solche Schadensereignisse, mit deren Eintritt stets zu rechnen ist und die deshalb vorausschauend in die Betriebskostenkalkulation aufgenommen werden müssen. - BGH, 26.09.2001 - IV ZR 220/00
Inanspruchnahme der Beamtenklausel in der BUZ durch einen Soldaten
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
Der Versicherer hat für die Erklärungen seines Agenten im Wege der Erfüllungshaftung einzustehen, sofern der Versicherungsnehmer auf deren Richtigkeit vertraut hat und ihm kein erhebliches eigenes Mitverschulden an seinem Irrtum trifft (BGH VersR 1989, 948; NVersZ 2002, 64; Senat VersR 1983, 1047; r+s 1997, 280).
- OLG Hamm, 20.12.1996 - 20 U 139/96
Vertrauenshaftung aufgrund Deckungssage durch den Versicherungsagenten in der …
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
Der Versicherer hat für die Erklärungen seines Agenten im Wege der Erfüllungshaftung einzustehen, sofern der Versicherungsnehmer auf deren Richtigkeit vertraut hat und ihm kein erhebliches eigenes Mitverschulden an seinem Irrtum trifft (BGH VersR 1989, 948; NVersZ 2002, 64; Senat VersR 1983, 1047; r+s 1997, 280). - BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88
Verkehrsunfall in Nord-Zypern
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
Der Versicherer hat für die Erklärungen seines Agenten im Wege der Erfüllungshaftung einzustehen, sofern der Versicherungsnehmer auf deren Richtigkeit vertraut hat und ihm kein erhebliches eigenes Mitverschulden an seinem Irrtum trifft (BGH VersR 1989, 948; NVersZ 2002, 64; Senat VersR 1983, 1047; r+s 1997, 280). - OLG Nürnberg, 28.11.1996 - 8 U 2337/96
Begriff des Betriebsschadens in der Kraftfahrtversicherung; Umstürzen eines mit …
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
Ein Betriebsschaden wird demgegenüber verneint, wenn ein Kfz, sei es auch durch einen Betriebsschaden bedingt, umstürzt und dadurch beim Sturz in einen Abgrund oder durch einen Aufprall bzw. ein Aufschlagen beschädigt wird (vgl. BGH VersR 1998, 179; OLG Nürnberg VersR 1997, 1480).