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   OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02   

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OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02 (https://dejure.org/2003,19401)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2003 - 20 U 229/02 (https://dejure.org/2003,19401)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 20 U 229/02 (https://dejure.org/2003,19401)
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  • BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97

    Begriff des Unfallschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
    Ein Betriebsschaden wird demgegenüber verneint, wenn ein Kfz, sei es auch durch einen Betriebsschaden bedingt, umstürzt und dadurch beim Sturz in einen Abgrund oder durch einen Aufprall bzw. ein Aufschlagen beschädigt wird (vgl. BGH VersR 1998, 179; OLG Nürnberg VersR 1997, 1480).
  • BGH, 23.10.1968 - IV ZR 515/68

    Begriff des Betriebsschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
    Sodann fallen hierunter nach der Rechtsprechung des BGH (in VersR 1969, 32; vgl. m.w.N. Stiefel/Hofmann, a.a.O., Rn. 74) solche Schadensereignisse, mit deren Eintritt stets zu rechnen ist und die deshalb vorausschauend in die Betriebskostenkalkulation aufgenommen werden müssen.
  • BGH, 26.09.2001 - IV ZR 220/00

    Inanspruchnahme der Beamtenklausel in der BUZ durch einen Soldaten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
    Der Versicherer hat für die Erklärungen seines Agenten im Wege der Erfüllungshaftung einzustehen, sofern der Versicherungsnehmer auf deren Richtigkeit vertraut hat und ihm kein erhebliches eigenes Mitverschulden an seinem Irrtum trifft (BGH VersR 1989, 948; NVersZ 2002, 64; Senat VersR 1983, 1047; r+s 1997, 280).
  • OLG Hamm, 20.12.1996 - 20 U 139/96

    Vertrauenshaftung aufgrund Deckungssage durch den Versicherungsagenten in der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
    Der Versicherer hat für die Erklärungen seines Agenten im Wege der Erfüllungshaftung einzustehen, sofern der Versicherungsnehmer auf deren Richtigkeit vertraut hat und ihm kein erhebliches eigenes Mitverschulden an seinem Irrtum trifft (BGH VersR 1989, 948; NVersZ 2002, 64; Senat VersR 1983, 1047; r+s 1997, 280).
  • BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88

    Verkehrsunfall in Nord-Zypern

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
    Der Versicherer hat für die Erklärungen seines Agenten im Wege der Erfüllungshaftung einzustehen, sofern der Versicherungsnehmer auf deren Richtigkeit vertraut hat und ihm kein erhebliches eigenes Mitverschulden an seinem Irrtum trifft (BGH VersR 1989, 948; NVersZ 2002, 64; Senat VersR 1983, 1047; r+s 1997, 280).
  • OLG Nürnberg, 28.11.1996 - 8 U 2337/96

    Begriff des Betriebsschadens in der Kraftfahrtversicherung; Umstürzen eines mit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2003 - 20 U 229/02
    Ein Betriebsschaden wird demgegenüber verneint, wenn ein Kfz, sei es auch durch einen Betriebsschaden bedingt, umstürzt und dadurch beim Sturz in einen Abgrund oder durch einen Aufprall bzw. ein Aufschlagen beschädigt wird (vgl. BGH VersR 1998, 179; OLG Nürnberg VersR 1997, 1480).
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