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   OLG Hamm, 18.06.2019 - I-4 U 18/19   

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https://dejure.org/2019,20879
OLG Hamm, 18.06.2019 - I-4 U 18/19 (https://dejure.org/2019,20879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2019 - I-4 U 18/19 (https://dejure.org/2019,20879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - I-4 U 18/19 (https://dejure.org/2019,20879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Supermarkt darf auch nicht indirekt für verschreibungspflichtige Medikamente werben

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Holländischer Supermarkt darf in Deutschland nicht für Rx werben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.05.2011 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19
    Für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird dieser weite Werbungsbegriff durch den Zweck der Richtlinie 2001/83 bestätigt, der darin besteht, einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, und der in Anbetracht der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, zu denen ein Fehlgebrauch oder ein Überverbrauch solcher Arzneimittel führen kann, ein Verbot der Werbung für diese Arzneimittel rechtfertigt (EuGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - C-316/09 Rn. 28 bis 30 - MSD Sharp & Dohme/Merckle ).

    Die beanstandete (Zeitungs-)Anzeige, mit der der Verbraucher ohne weitere Zwischenschritte konfrontiert wird - und allein mit diesem Aspekt zur Abgrenzung einer als "Pull-Dienst" verfügbaren Mitteilung ohne Werbecharakter von einer solchen als "Push-Dienst" verfügbaren mit Werbecharakter beschäftigen sich die vom Landgericht zitierten Ausführungen des EuGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - C-316/09 MSD Sharp& Dohme/Merckle -, verfolgt zweifelsohne dieses Ziel.

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19
    Von Bedeutung sind insoweit - abgesehen von direkten Hinweisen auf namentlich genannte oder sonst unzweideutig kenntlich gemachte Arzneimittel - die Gestaltung der Werbung, der Zusammenhang, in dem sie steht, der Name des werbenden Unternehmens und inhaltliche Hinweise, wie etwa die Beschreibung eines Indikationsgebietes und der Sinn verwendeter Begriffe (BGH WRP 2019, 187, 189 - Versandapotheke ; WRP 2009, 1385, 1387- DeguSmiles & more ; WRP 1993, 473, 474 - Pharma-Werbespot ).

    - und genau dem will das Heilmittelwerbegesetz mit der Einbeziehung produktbezogener Werbung in seinen Geltungsbereich entgegenwirken (vgl. BGH WRP 1993, 473, 474 - Pharma-Werbespot ).

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19
    Von Bedeutung sind insoweit - abgesehen von direkten Hinweisen auf namentlich genannte oder sonst unzweideutig kenntlich gemachte Arzneimittel - die Gestaltung der Werbung, der Zusammenhang, in dem sie steht, der Name des werbenden Unternehmens und inhaltliche Hinweise, wie etwa die Beschreibung eines Indikationsgebietes und der Sinn verwendeter Begriffe (BGH WRP 2019, 187, 189 - Versandapotheke ; WRP 2009, 1385, 1387- DeguSmiles & more ; WRP 1993, 473, 474 - Pharma-Werbespot ).

    Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 HWG untersagt nicht allein die Werbung für ein einzelnes Produkt, geschweige denn nur eine solche für ein klar als verschreibungspflichtig dargestelltes Arzneimittel (BGH WRP 2019, 187, 189 - Versandapotheke ).

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19
    Damit kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte als ausländischer Versandhändler der Arzneimittelpreisbindung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG i.V.m. § 3 AMPreisV zuwiderhandelt - und dies bedürfte ohnehin noch weiterer Feststellungen (vgl. BGH WRP 2017, 694 - Freunde werben Freunde ).
  • OLG München, 15.03.2012 - 29 U 3438/11

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit eines Arzneimittellieferservice

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19
    Unbeantwortet bleiben kann auch, ob die Beklagte mit ihrer Werbung gegen § 43 Abs. 1 S. 1 AMG verstößt, was zweifelhaft ist (vgl. OLG München, Urteil vom 15. März 2012 - 29 U 3438/11 -, Rn. 55, juris) - und selbst der Kläger scheint ausweislich der Berufungsbegründung für den Regelungsbereich des HWG hiervon nicht überzeugt zu sein.
  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19
    Die in Rede stehende Anzeige stellt einen Verstoß gegen die - i.S.d. Art. 36 AEUV zum Schutze von Gesundheit und Leben gerechtfertigte (vgl. zu dieser Thematik EuGH, Urt. v. 19.10.2016 - C-148/15 Rz. 28ff. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ) - Vorschrift des § 10 Abs. 1 HWG, in der es u.a. wie folgt heißt:.
  • LG Dortmund, 04.12.2018 - 25 O 301/18
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19
    Sie beantragt deshalb, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 04.12.2018, Az.: LG Dortmund - 25 O 301/18 -, I. die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, wie nachstehend abgebildet für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu werben:.
  • OLG Hamm, 05.11.2019 - 4 U 11/19

    Anspruch auf Unterlassung einer Printwerbung

    Die Höhe der Pauschale ist angemessen, Einwendungen hiergegen hat die Beklagte nicht erhoben (vgl. auch Urteil des Senats vom 18.06.2019 - 4 U 18/19 - Medikamentenmonat und vom 16.08.2018 - I-4 U 79/17, 4 U 79/17 - Zum Biker in acht Tagen, Bikerweek; OLG München Urteil vom 22.03.2019 - 6 U 3026/17).
  • LG Regensburg, 23.06.2020 - 1 HKO 2585/19

    Unzulässige Werbung für ein Gewinnspiel mit Brillen als Preis

    Von Bedeutung sind insoweit - abgesehen von direkten Hinweisen auf namentlich genannte oder sonst unzweideutig kenntlich gemachte Arzneimittel - die Gestaltung der Werbung, der Zusammenhang, in dem sie steht, der Name des werbenden Unternehmens und inhaltliche Hinweise, wie etwa die Beschreibung eines Indikationsgebiets und der Sinn verwendeter Begriffe (vgl. OLG Hamm WRP 2019, 1371-1375).
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