Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.08.2015 - I-24 U 76/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Forderungen aus einer Honorarschlussrechnung auf Grundlage eines Ingenieurvertrags; Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter Erbringung von Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung; Umfang des Schadensnachweises des (Wider-)Klägers im Rahmen der ...
- ra.de
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Schadensersatz ohne nachgewiesene Pflichtverletzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Schadensersatz ohne nachgewiesene Pflichtverletzung! (IBR 2018, 153)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 26.04.2013 - 17 O 97/11
- OLG Hamm, 18.08.2015 - I-24 U 76/13
- BGH, 05.07.2017 - VII ZR 236/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2015 - 24 U 76/13
Gleichwohl ist jedenfalls bei Feststellungsanträgen, die Sach- oder Vermögensschäden zum Gegenstand haben, erforderlich, dass die Entstehung eines zu ersetzenden Schadens wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 1991, 2707;… siehe auch: BeckOK/Bacher, ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 256 Rn. 34), wobei es genügt, wenn nach den Erfahrungen des Lebens der Eintritt des Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten steht (vgl. BGH GRUR 1972, 180; OLG Karlsruhe NZV 1998, 412). - OLG Karlsruhe, 24.03.1998 - U 4/97
Schadensersatzanspruch für Schäden aufgrund eines Explosionsunfalls; Mit einer …
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2015 - 24 U 76/13
Gleichwohl ist jedenfalls bei Feststellungsanträgen, die Sach- oder Vermögensschäden zum Gegenstand haben, erforderlich, dass die Entstehung eines zu ersetzenden Schadens wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 1991, 2707;… siehe auch: BeckOK/Bacher, ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 256 Rn. 34), wobei es genügt, wenn nach den Erfahrungen des Lebens der Eintritt des Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten steht (vgl. BGH GRUR 1972, 180; OLG Karlsruhe NZV 1998, 412). - BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2015 - 24 U 76/13
Gleichwohl ist jedenfalls bei Feststellungsanträgen, die Sach- oder Vermögensschäden zum Gegenstand haben, erforderlich, dass die Entstehung eines zu ersetzenden Schadens wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 1991, 2707;… siehe auch: BeckOK/Bacher, ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 256 Rn. 34), wobei es genügt, wenn nach den Erfahrungen des Lebens der Eintritt des Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten steht (vgl. BGH GRUR 1972, 180; OLG Karlsruhe NZV 1998, 412).
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2015 - 24 U 76/13
Voraussetzung ist allerdings, dass zumindest eine Möglichkeit für den Eintritt eines (weiteren) Schadens, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen, besteht, wobei an die Prognose keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601; BGH NJW 2001, 1431;… siehe allgemein hierzu: Kniffka/Koeble-Sacher, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, 15. Teil Rn. 19). - BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2015 - 24 U 76/13
Überdies wäre der Beklagte auch nicht dazu verpflichtet gewesen, nach Ankündigung des Widerklageantrags zu 3) mit Schriftsatz vom 28.12.2012 nach einer im Laufe des vorliegenden Rechtsstreits - jedenfalls ganz überwiegend - möglichen Bezifferung des Schadens auf eine Leistungsklage überzugehen (vgl. hierzu: BGH NJW-RR 2004, 79). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2015 - 24 U 76/13
Voraussetzung ist allerdings, dass zumindest eine Möglichkeit für den Eintritt eines (weiteren) Schadens, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen, besteht, wobei an die Prognose keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601; BGH NJW 2001, 1431;… siehe allgemein hierzu: Kniffka/Koeble-Sacher, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2014, 15. Teil Rn. 19).
- OLG Hamm, 14.10.2019 - 17 U 78/18
Akquisition oder Ingenieurvertrag?
Im Verfahren LG Bielefeld, Az: 17 O 97/11 (zugleich OLG Hamm, Az: 24 U 76/13) hat der hiesige Kläger unter anderem widerklagend die Feststellung beantragt, dass die hiesige Beklagte ihm gegenüber für Schäden einzustehen habe, die dadurch entstehen, dass er Sonderwünsche nicht abrechnen könne.Das Urteil des hiesigen 24. Zivilsenats vom 18.08.2015, Az: 24 U 76/13 (Vorinstanz LG Bielefeld, Az: 17 O 97/11) hatte als Widerklageantrag zu 1) die Feststellung der Einstandspflicht der hiesigen Beklagten für die fehlende Abrechnungsmöglichkeit von Sonderwunschaufträgen zum Gegenstand.