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   OLG Hamm, 18.09.2008 - I-24 U 48/07   

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https://dejure.org/2008,23066
OLG Hamm, 18.09.2008 - I-24 U 48/07 (https://dejure.org/2008,23066)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2008 - I-24 U 48/07 (https://dejure.org/2008,23066)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2008 - I-24 U 48/07 (https://dejure.org/2008,23066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadenersatzansprüche aus einem durch eine Kaminexpolsion entstandenen Brand durch einen Gebäudeversicherer aus übergegangenem Recht; Fehlerhafter Einbau einer Pellets-Heizungsanlage als Grund für die Inanspruchnahme der nach dem Brand regulierenden ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafter Einbau einer Heizungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Funktionaler Mangelbegriff im Heizungsbau! (IBR 2010, 557)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 2123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 17.03.1994 - 5 U 1436/93

    Ersatz für fehlerhaften Kachelofen durch Dritthandwerker

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 24 U 48/07
    Auch insoweit trifft ihn die Pflicht, zu prüfen, ob das Gebäude geeignet ist, sein Werk aufzunehmen und die Herstellung einer funktionstüchtigen Heizungsanlage zu gewährleisten (vgl. zur Hinweispflicht des Kachelofenbauers auf mangelbehaftete Pläne des Bauherrn OLG Koblenz NJW-RR 1995, 655; vgl. auch Werner/ Pastor Rdnr.1519,1520).

    Angesichts der mit der Installation einer Heizungsanlage verbundenen Gefahren - die sich hier auch verwirklicht haben - und des offensichtlich ungenügenden Wissenstandes des Zeugen F vermag der Senat auch unter Berücksichtigung von § 43 Abs. 7 BauO NW eine Ausnahme von der Überprüfungs- und Hinweispflicht der Beklagten zu 1) nicht zu bejahen (vgl. zur mangelnden Entlastung bei Freigabe durch den Schornsteinfeger auch OLG Koblenz NJW-RR 1995, 655).

    Die Heizungsanlage stellt als fest eingebaute und zur Beheizung des Hauses notwendige Einrichtung einen Bestandteil eines Bauwerks dar, so dass eine fünfjährige Verjährungsfrist maßgeblich ist (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1995, 655).

  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 24 U 48/07
    In den dem gesetzlichen Leitbild des Werkvertrags entsprechenden Fällen, in denen seitens des Bestellers zur Verfügung gestellte Sachen verwendet werden müssen und in denen der Unternehmer deshalb nicht schon durch die Auswahl der benötigten Materialien auf deren Beschaffenheit Einfluss nehmen und deren Eignung sicherstellen kann, hat dies zur Folge, dass der Unternehmer vom Besteller gelieferte Teile, die er zu ver- oder bearbeiten hat, nicht unbesehen verwenden darf (BGH NZBau 2000, 196).
  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 340/83

    AGB: Ausschluß der Haftung für entferntere Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 24 U 48/07
    Die Vorschrift betrifft vor allem die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher auch vertraut und auch vertrauen darf (vgl. Heinrichs in Palandt § 307 BGB Rdnr.33; vgl. auch BGH NJW-RR 1986, 271; BGH NJW 1993, 335).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 24 U 48/07
    Der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nämlich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll (vgl. BGH NJW 2008, 511).
  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 24 U 48/07
    Die Vorschrift betrifft vor allem die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher auch vertraut und auch vertrauen darf (vgl. Heinrichs in Palandt § 307 BGB Rdnr.33; vgl. auch BGH NJW-RR 1986, 271; BGH NJW 1993, 335).
  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93

    Prüfungspflicht des Fachunternehmens bei Anlagenbaukomponenten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2008 - 24 U 48/07
    Die Hinweispflicht des Unternehmers findet ihre Grundlage in dem größeren Fachwissen, auf das der Besteller beim Abschluss eines Werkvertrags in der Regel setzt und dessen Einsatz zu seinen Gunsten er nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben erwarten darf (vgl. BGH NJW-RR 1996, 789).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2014 - 23 U 120/13

    Tenorierung bei Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen und

    Denn für die tatsächlichen Voraussetzungen der Frage, ob der Auftragnehmer überhaupt eine Prüfungs- und Hinweispflicht hat, ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig (OLG Hamm, Urt. v. 18.09.2008 - 24 U 48/07, BauR 2010, 2123; Weyer, in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 4. Auflage, B § 13 Rz. 106).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14

    Werkvertrag: Mängelhaftung eines Unternehmers für Wärme-und Kältetechnik für eine

    Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ist deswegen auch anzunehmen, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck der Herstellung eines Werkes nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 18. September 2008 - 24 U 48/07 -, juris, Rn. 53).
  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 24 U 55/21

    Hinweispflicht; Aufklärungspflicht; Beweiswürdigung; unvollständiger

    Die vereinbarte Beschaffenheit erschöpft sich zwar nicht in dem durch Auslegung zu ermittelnden Leistungssoll, also dem vertraglich festgeschriebenen Leistungsumfang, der durch die vereinbarte Vergütung abgegolten wird; vielmehr wird die Leistungsvereinbarung der Parteien von der Herstellungspflicht des Werkunternehmers überlagert, dem Auftraggeber ein dem Vertragszweck gerecht werdendes, funktionstaugliches Werk zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil 08.11.2007 - VII ZR 183/05, NJW 2008, 511; Senat, Urteil 18.09.2008 - 24 U 48/07, BeckRS 2010, 15039; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18, NJW 2019, 83; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2017 - 8 U 141/14, BeckRS 2017, 151196; OLG Köln, Urteil vom 29.12.2016 - 7 U 131/15, BauR 2017, 1386).
  • OLG Naumburg, 13.09.2012 - 4 U 98/11

    Installation eines Kachelofens: Vorausgehende Prüfungspflichten des Ofenbauers;

    Der Beklagte hatte vor der Installation des Kachelofens aber zu überprüfen, ob der zum Anschluss des Ofens vorgesehene Schornsteinzug auch zum Betrieb eines Kachelofens objektiv geeignet ist, d. h. die heißen Rauchgase gefahrlos ins Freie abführen kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. September 2008, Az.: 24 U 48/07, zitiert nach juris ).
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