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   OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90   

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https://dejure.org/1990,17793
OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90 (https://dejure.org/1990,17793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.1990 - 5 U 83/90 (https://dejure.org/1990,17793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 5 U 83/90 (https://dejure.org/1990,17793)
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  • BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56

    Schiffsmotor als wesentlicher Bestandteil

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26/225-229-), wonach die §§ 94 Abs. 2, 946 BGB auf im Schiffsregister eingetragene Schiffe entsprechend anwendbar sind (ebenso: Palandt-Heinrichs, 49. Aufl., § 94 BGB, Anm. 3a; Prüßmann-Rabe, ,Seehandelsrecht', 2. Aufl., § 478 HGB, Anm. C 1; Prause Das Recht des Schiffskredits', 2. Aufl., Anm. zu § 4 Schiffsregistergesetz; Schaps-Abraham Das Deutsche Seerecht', 3. Aufl., Band II, § 478 HGB, Anm. 3) .

    Dieser Zweck - die Schaffung klarer aus dem Grundbuch ersichtlicher Rechtsverhältnisse - würde teilweise gefährdet werden, wenn die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (wesentliche Bestandteile im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB) Gegenstand besonderer, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Rechte sein könnten (vgl. BGHZ 26/225-228-).

    Für das Einfügen' im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB kommt es auf die Festigkeit der Verbindung nicht an (RGZ 150/27); BGHZ 26/225-229-).

  • BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55

    Schleppermotoren - §§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.1990 - 5 U 83/90
    Vielmehr ist das volkswirtschaftliche Interesse an der Einheit der als Bestandteil eingeführten Sache und der Hauptsache gegenüber dem die Trennung fordernden privatwirtschaftlichen Interesse abzuwägen (BGHZ 18/226-232-).
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