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   OLG Hamm, 18.11.2010 - I-27 U 26/10   

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https://dejure.org/2010,26495
OLG Hamm, 18.11.2010 - I-27 U 26/10 (https://dejure.org/2010,26495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2010 - I-27 U 26/10 (https://dejure.org/2010,26495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2010 - I-27 U 26/10 (https://dejure.org/2010,26495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Genehmigung von Lastschriften für Steuerzahlungen einer Organgesellschaft für den Organträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 129; InsO § 38 ,; InsO § 39
    Anfechtbarkeit der Genehmigung von Lastschriften für Steuerzahlungen einer Organgesellschaft für den Organträger; Begriff des Insolvenzgläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 14.12.2005 - 2 U 89/05

    Rückzahlungsanspruch des Insolventverwalters nach erklärter Anfechtung ;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    Auf die steuerrechtliche Entstehung der Forderung im Sinne von § 38 AO, also die vollständige Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, kommt es im Insolvenzverfahren ebenso wenig an wie auf deren Fälligkeit (OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2005, ZInsO 2006, 1329; Uhlenbruck - Sinz, InsO, a.a.O., § 38 Rn. 67).

    Die Organgesellschaft ihrerseits haftet nach §§ 73, 219 AO subsidiär für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist (OLG Köln ZInsO 2006, 1329).

    Nur der Schuldrechtsorganismus, der die Grundlage des Anspruchs bildet, und nicht schon die Forderung selbst braucht vor Verfahrenseröffnung entstanden zu sein (OLG Köln ZInsO 2006, 1329 m.w.N.).

    Die Finanzbehörde kann bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des nachrangig Haftenden ihre Haftungsforderung als aufschiebend bedingt anmelden, und es wird die Quote nur für den Ausfallbetrag berechnet (OLG Köln ZInsO 2006, 1329 m.w.N.).

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    Der Zinsanspruch besteht nach §§ 143 Abs. 1 S. 2 InsO, 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 288 Abs. 1 BGB in der geltend gemachten Höhe ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH NJW-RR 2007, 557).
  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    (2) In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die Anfechtung des Insolvenzverwalters des Schuldners von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber dem Sozialversicherungsträger der Anfechtung des Insolvenzverwalters des zahlenden Dritten gegen den Sozialversicherungsträger vorgeht (BGH NJW 2008, 655).
  • BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05

    Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2009, 3362) nicht von Bedeutung, dass die Zahlungen überwiegend aus dem eingeräumten Kreditrahmen und zum geringen Teil aus einer Überschreitung dieses Rahmens erfolgt sind.
  • OLG Nürnberg, 09.03.2009 - 4 U 2506/08

    Insolvenzverfahren: Anfechtung von Umsatzsteuerzahlungen auf die Steuerschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    Dieser Auffassung hat sich auch das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Beschluss vom 09.03.2009 (OLG Nürnberg ZInsO 2010, 207) angeschlossen.
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 121/06

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen im Anweisungsverhältnis; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 29.11.2007 (BGH NJW 2008, 1067) ausgeführt, dass bei zwei Anfechtungsansprüchen, die gleichstufig nebeneinander stehen, eine Gesamtschuld gem. § 426 I BGB vorliegt.
  • BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98

    Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    (1) Soweit der Bundesgerichtshof in einem Anweisungsfall (Schuldner weist Dritten an, an Gläubiger zu zahlen) eine Gesamtschuld zwischen dem Dritten und dem Schuldner ablehnt, fehlt es bereits an einer Rechtshandlung gegenüber dem Dritten, so dass nur die Leistung an den Empfänger angefochten werden konnte (BGH NJW 1999, 3636).
  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 27.08.1975 (BFHE 117, 176) - damals noch zur Konkursordnung - ausgeführt, dass es für die "Begründung" einer Forderung im Sinne des § 3 Abs. 1 KO genüge, dass bei Eröffnung des Konkurses das der späteren Forderung zugrunde liegende Grundverhältnis, welches die Grundlage des späteren Anspruches bildet, bereits gegeben und deshalb im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens bereits ein "Grund" für die spätere Entstehung des Anspruchs gelegt sei.
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 244/91

    Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis zwischen Steuerschuldner und

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    Das Oberlandesgericht Köln hat in dem vorgenannten Beschluss vom 14.12.2005 zutreffend ausgeführt, dass Organträger und Organgesellschaft gem. § 44 AO auch dann als Gesamtschuldner haften, wenn die Finanzbehörde den einen als Steuerschuldner, den anderen dagegen als Haftungsschuldner in Anspruch nehmen kann (BGH BB 1993, 22).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZR 473/00

    Anfechtbarkeit der Befriedigung einer fremden Schuld

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2010 - 27 U 26/10
    Denn anfechtungsrechtlich ist bei der Tilgung einer fremden Schuld regelmäßig von einer Rechtshandlung des Tilgenden auszugehen (BGH NJW-RR 2004, 983).
  • BFH, 23.09.2009 - VII R 43/08

    Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06

    Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz

  • BFH, 15.10.1996 - VII R 46/96

    Der Haftungsanspruch entsteht unabhängig vom Erlaß des Haftungsbescheids

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