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   OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16   

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https://dejure.org/2016,58982
OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16 (https://dejure.org/2016,58982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.2016 - 20 U 48/16 (https://dejure.org/2016,58982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 2016 - 20 U 48/16 (https://dejure.org/2016,58982)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100; AHB Nr. 1.1; AHB Nr. 4.1; BGB § 93; BGB § 94; BGB § 95; BGB § 946; BGB § 947; BGB § 1004
    Keine Deckungspflicht für Schaden an einem Ableitungsrohr im Grundstück des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht einer kommunalen Haftpflichtversicherung für Schäden eines Abwasserrohrs durch eine Baumwurzel

  • rechtsportal.de

    BGB § 677 ; BGB § 683 ; BGB § 94 Abs. 1 S. 1
    Eintrittspflicht einer kommunalen Haftpflichtversicherung für Schäden eines Abwasserrohrs durch eine Baumwurzel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintrittspflicht einer kommunalen Haftpflichtversicherung für Schäden eines Abwasserrohrs durch eine Baumwurzel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht: Kommunale Haftpflichtversicherungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 811
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60

    Versorgungsleitungen in Bundesstraßen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Die feste Verbindung mit dem Grundstück ergibt sich im Übrigen daraus, dass das Rohr im Erdreich nicht nur abgelegt war, sondern das Erdreich aufgefüllt und verdichtet wurde (Fotos Bl. 56; vgl. auch OLG München, Urteil vom 07. Juni 1994 - 25 U 2311/94 -, Rn. 7, juris; BGHZ 37, 353, Juris-Rn. 15; OLGR Köln 2005, 114, Juris-Rn. 21; OLGR Düsseldorf 2003, 5; OLGR Frankfurt 1998, 65; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2015, 946, Juris-Rn. 8).

    Die nachträgliche Begründung eines Scheinbestandteils (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.1962 - V ZR 175/60 - Rn. 15 ff., juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 05.07.2012 - 13 K 524/11 - Rn. 64 ff., juris) ergibt sich insbesondere nicht aus dem mit der Berufung vorgelegten Vertrag, mit dem die Klägerin das Eigentum an der Y-Straße von der K erworben hat.

    Diese Rechtsprechung subsumiert die von Versorgungsunternehmen vorgenommene Verlegung von Versorgungsleitungen über fremde Grundstücke unter § 95 Abs. 1 BGB und nimmt so an, dass die Leitungen nicht Bestandteile der Belegenheitsgrundstücke seien, sondern als Zubehör des jeweiligen Werksgrundstücks im Eigentum des Versorgungsträgers stünden (vgl. nur RGZ 83, 67, 70 f; RGZ 87, 43, 50 ff.; BGHZ 37, 353, Juris-Rn. 12; BGHZ 138, 266, Juris-Rn. 27).

    Denn die Zuordnung von Versorgungsleitungen zum Werksgrundstück beruht auf der allgemeinen Verkehrsauffassung, wonach solche Leitungen dem wirtschaftlichen Zweck des Versorgungswerks zu dienen bestimmt sind, der in Frage gestellt wäre, wenn das Eigentum an den Leitungen, welches regelmäßig über eine Vielzahl von fremden Grundstücken führt, nicht allein in der Hand des Versorgungsträgers läge (RGZ 87, 43, 50 ff.; BGHZ 37, 353, Juris-Rn. 13).

  • RG, 02.06.1915 - V 19/15

    Elektrizitätswerk. Bestandteil. Zubehör.

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Diese Rechtsprechung subsumiert die von Versorgungsunternehmen vorgenommene Verlegung von Versorgungsleitungen über fremde Grundstücke unter § 95 Abs. 1 BGB und nimmt so an, dass die Leitungen nicht Bestandteile der Belegenheitsgrundstücke seien, sondern als Zubehör des jeweiligen Werksgrundstücks im Eigentum des Versorgungsträgers stünden (vgl. nur RGZ 83, 67, 70 f; RGZ 87, 43, 50 ff.; BGHZ 37, 353, Juris-Rn. 12; BGHZ 138, 266, Juris-Rn. 27).

    Denn die Zuordnung von Versorgungsleitungen zum Werksgrundstück beruht auf der allgemeinen Verkehrsauffassung, wonach solche Leitungen dem wirtschaftlichen Zweck des Versorgungswerks zu dienen bestimmt sind, der in Frage gestellt wäre, wenn das Eigentum an den Leitungen, welches regelmäßig über eine Vielzahl von fremden Grundstücken führt, nicht allein in der Hand des Versorgungsträgers läge (RGZ 87, 43, 50 ff.; BGHZ 37, 353, Juris-Rn. 13).

  • VG Düsseldorf, 25.02.2015 - 5 K 7702/14

    Kostenersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Dass die Anschlussleitungen gemäß § 2 Nr. 6 lit. b der Satzung nicht zur öffentlichen Abwasseranlage gehören, betrifft nicht die Eigentumsfrage, sondern ist nur für Fragen des öffentlichen Abwasserrechts relevant (vgl. etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015 - 5 K 7702/14).

    Dies kommt - vorbehaltlich der kommunalen Kostenregelung - in Betracht, weil die Klägerin als Eigentümerin des (angeblich) schädigenden Baumes und damit als Störerin möglicherweise gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verpflichtet war, die durch den Wurzeleinwuchs des von ihr gehaltenen Baumes bedingten Gebrauchsbeeinträchtigungen am Grundstück der Anlieger zu beseitigen (vgl. dazu VG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015 - 5 K 7702/14 -, Rn. 93, juris, zur Reparatur einer auf städtischen Grund verlaufenden Anschlussleitung, die durch Wurzeleinwuchs geschädigt war; allg. zum Störungsbeseitigungsanspruch BGH, Urteil vom 07.03.1986 - V ZR 92/85 - , Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 01.12.1988 - V ZR 26/88 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 346/89 - Rn. 9, juris; BGH, Urteil 21.10.1994 - V ZR 12/94 -, Rn. 6, juris - jeweils aber zur Beseitigung von Wurzeleinwuchs in die Leitung des Anliegers).

  • BGH, 20.09.1968 - V ZR 55/66
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Die spätere Trennung muss also schon zur Zeit der Verbindung beabsichtigt gewesen sein, auch wenn sie erst nach Jahren erfolgen soll (BeckOK BGB/Fritzsche BGB § 95 Rn. 4-9, beck-online; BGH, NJW 1968, 2331, Juris-Rn. 9).

    Derartige Leitungen führen im Regelfall nicht über eine Vielzahl von fremden Grundstücken, so dass ein unüberschaubares Nebeneinander von Eigentumsrechten an der Leitung nicht zu befürchten ist (so auch BGH, Urteil vom 20.09.1968 - V ZR 55/66 - Rn. 11).

  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 12/94

    Zum Anspruch des Eigentümers auf Erstattung von Kosten, die ihm durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Dies kommt - vorbehaltlich der kommunalen Kostenregelung - in Betracht, weil die Klägerin als Eigentümerin des (angeblich) schädigenden Baumes und damit als Störerin möglicherweise gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verpflichtet war, die durch den Wurzeleinwuchs des von ihr gehaltenen Baumes bedingten Gebrauchsbeeinträchtigungen am Grundstück der Anlieger zu beseitigen (vgl. dazu VG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015 - 5 K 7702/14 -, Rn. 93, juris, zur Reparatur einer auf städtischen Grund verlaufenden Anschlussleitung, die durch Wurzeleinwuchs geschädigt war; allg. zum Störungsbeseitigungsanspruch BGH, Urteil vom 07.03.1986 - V ZR 92/85 - , Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 01.12.1988 - V ZR 26/88 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 346/89 - Rn. 9, juris; BGH, Urteil 21.10.1994 - V ZR 12/94 -, Rn. 6, juris - jeweils aber zur Beseitigung von Wurzeleinwuchs in die Leitung des Anliegers).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89

    Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Dies kommt - vorbehaltlich der kommunalen Kostenregelung - in Betracht, weil die Klägerin als Eigentümerin des (angeblich) schädigenden Baumes und damit als Störerin möglicherweise gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verpflichtet war, die durch den Wurzeleinwuchs des von ihr gehaltenen Baumes bedingten Gebrauchsbeeinträchtigungen am Grundstück der Anlieger zu beseitigen (vgl. dazu VG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015 - 5 K 7702/14 -, Rn. 93, juris, zur Reparatur einer auf städtischen Grund verlaufenden Anschlussleitung, die durch Wurzeleinwuchs geschädigt war; allg. zum Störungsbeseitigungsanspruch BGH, Urteil vom 07.03.1986 - V ZR 92/85 - , Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 01.12.1988 - V ZR 26/88 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 346/89 - Rn. 9, juris; BGH, Urteil 21.10.1994 - V ZR 12/94 -, Rn. 6, juris - jeweils aber zur Beseitigung von Wurzeleinwuchs in die Leitung des Anliegers).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Gegenstände, die für die Nutzung des Gebäudes erforderlich sind, sind hingegen nicht ohne weiteres wesentliche Bestandteile desselben, sondern allenfalls dann, wenn sie in das Gebäude selbst eingebaut sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1970 - V ZR 71/67 -, BGHZ 53, 324-327, Rn. 9 - BGH, Urteil vom 15. November 1989 - IVa ZR 212/88 - betrifft nur die Frage des Einschlusses in eine Gebäudeversicherung).
  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 26/88

    Störereigenschaft einer Gemeinde bei Eindringen von Baumwurzeln in eine

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Dies kommt - vorbehaltlich der kommunalen Kostenregelung - in Betracht, weil die Klägerin als Eigentümerin des (angeblich) schädigenden Baumes und damit als Störerin möglicherweise gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verpflichtet war, die durch den Wurzeleinwuchs des von ihr gehaltenen Baumes bedingten Gebrauchsbeeinträchtigungen am Grundstück der Anlieger zu beseitigen (vgl. dazu VG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015 - 5 K 7702/14 -, Rn. 93, juris, zur Reparatur einer auf städtischen Grund verlaufenden Anschlussleitung, die durch Wurzeleinwuchs geschädigt war; allg. zum Störungsbeseitigungsanspruch BGH, Urteil vom 07.03.1986 - V ZR 92/85 - , Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 01.12.1988 - V ZR 26/88 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 346/89 - Rn. 9, juris; BGH, Urteil 21.10.1994 - V ZR 12/94 -, Rn. 6, juris - jeweils aber zur Beseitigung von Wurzeleinwuchs in die Leitung des Anliegers).
  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85

    Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Dies kommt - vorbehaltlich der kommunalen Kostenregelung - in Betracht, weil die Klägerin als Eigentümerin des (angeblich) schädigenden Baumes und damit als Störerin möglicherweise gemäß § 1004 Abs. 1 BGB verpflichtet war, die durch den Wurzeleinwuchs des von ihr gehaltenen Baumes bedingten Gebrauchsbeeinträchtigungen am Grundstück der Anlieger zu beseitigen (vgl. dazu VG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015 - 5 K 7702/14 -, Rn. 93, juris, zur Reparatur einer auf städtischen Grund verlaufenden Anschlussleitung, die durch Wurzeleinwuchs geschädigt war; allg. zum Störungsbeseitigungsanspruch BGH, Urteil vom 07.03.1986 - V ZR 92/85 - , Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 01.12.1988 - V ZR 26/88 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 346/89 - Rn. 9, juris; BGH, Urteil 21.10.1994 - V ZR 12/94 -, Rn. 6, juris - jeweils aber zur Beseitigung von Wurzeleinwuchs in die Leitung des Anliegers).
  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
    Ein solcher Anspruch ist aber, wie vor dem Senat erörtert, nur dann und nur soweit als "versicherter" Schadensersatzanspruch im Sinne des Nr. 1.1 AHB anzusehen, wie ein Sachschaden vorliegt und der Anspruch die gleiche wiederherstellende Wirkung hat wie ein auf Naturalrestitution gerichteter Schadensersatzanspruch (BGH, Urteil vom 08. Dezember 1999 - IV ZR 40/99 -, Rn. 12, 15 ff., 21, juris).
  • BGH, 15.11.1989 - IVa ZR 212/88

    Umfang der Gebäudeversicherung

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95

    Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 10.02.1978 - V ZR 33/76
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 149/83

    Herausgabeanspruch bezüglich einer Glocke in der Zwangsversteigerung des

  • RG, 08.07.1913 - VII 213/13

    Reichsstempel von Grundstücksübertragungen

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

  • OLG München, 07.06.1994 - 25 U 2311/94

    Tatbestandskonkurrenz zwischen Gewährleistungsanspruch und Anspruch aus

  • OLG Hamm, 21.03.2007 - 20 U 29/06

    Verweigerung der Schadensdeckung durch die Haftpflichtversicherung

  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 154/81

    Voraussetzungen für einen Sachschaden - Leistungspflicht der

  • OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 1 U 134/95

    Anspruch auf Beseitigung des Kanals

  • OLG Frankfurt, 23.10.1992 - 24 U 164/91

    Eigentumsverhältnisse am unterirdisch verlegten Kabelnetz einer

  • OLG Hamm, 25.01.2012 - 20 U 120/11

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers für die Verletzung von

  • VG Gelsenkirchen, 05.07.2012 - 13 K 524/11

    Entwässerungsgebühren; Fremdleistungsentgelt; Nutzungsentgelt; Konzessionsabgabe;

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 5 U 20/14

    Betrieblicher Versicherungsschutz gegen Verunreinigungsschäden bei Öltransport

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