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   OLG Hamm, 18.12.2006 - 3 Ss 549/06   

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https://dejure.org/2006,13221
OLG Hamm, 18.12.2006 - 3 Ss 549/06 (https://dejure.org/2006,13221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2006 - 3 Ss 549/06 (https://dejure.org/2006,13221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 3 Ss 549/06 (https://dejure.org/2006,13221)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund der Durchführung einer gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

  • Judicialis

    StGB § 224

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224
    Körperverletzung; gefährliche; das Leben gefährdende Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 10 Ds 62/06
  • OLG Hamm, 18.12.2006 - 3 Ss 549/06
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.08.1995 - 5 Ss 272/95
    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2006 - 3 Ss 549/06
    Ob eine Körperverletzung lebensgefährdend ist, kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, also unter Berücksichtigung der individuellen Schädlichkeit der Einwirkung gegen den Körper des Verletzten beurteilt werden (vgl. OLG Düsseldorf JZ 1995, 908; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., Rdnr. 12, 12 a zu § 224 m.w.N.).

    Zu Recht weist die Revision unter Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11.08.1995 (JZ 95, 908) darauf hin, dass zwar ein wuchtig gegen den Kopf des Verletzten geführter Kopfstoß lebensgefährdend sein kann, insbesondere wenn er gegen die Schläfe oder so heftig geführt wird, dass es zu einem Schädelbruch oder zu Gehirnblutungen kommen kann.

  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92

    Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des §

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2006 - 3 Ss 549/06
    Dabei braucht die Behandlung im Einzelfall das Leben nicht konkret gefährdet zu haben; es genügt, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls dazu geeignet ist (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., BGHSt StV 1993, 26; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 11.06.2008 - 2 Ss 60/08

    gefährliche Körperverletzung; Kopfstoß; minderer schwerer Fall; Strafmilderung;

    Zwar hat der Tatrichter in diesem Fall Feststellungen dazu zu treffen, dass der Kopfstoß im Hinblick auf die Wucht und die genaue Art der eingetretenen Verletzungen von einer entsprechenden Gefährlichkeit gewesen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2006 - 3 Ss 549/06).

    Soweit die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.12.2006 - 3 Ss 549/06 - abweichend hierzu auch darauf abzustellen scheint, dass sich die Gefährlichkeit der Handlung auch in dem eingetretenen Verletzungserfolg niedergeschlagen haben müsse und dementsprechend ein Kopfstoß, der die Nase nur im unteren Bereich des Nasenbeins trifft, den Tatbestand nicht erfüllen soll, wird dies auch in Anbetracht des Umstandes, dass das Ausmaß der konkreten Verletzungen ungeachtet der Gefährlichkeit der Handlung an sich in einer Vielzahl der Fälle auch von Zufälligkeiten bestimmt sein dürfte, dem Normcharakter als Eignungsdelikt (Fischer, a.a.O., Rdnr. 12) nicht ohne weiteres gerecht.

  • LG Essen, 19.01.2021 - 64 KLs 9/20

    Gefährliche Körperverletzung

    Erforderlich sind jedoch Feststellungen dazu, dass der Kopfstoß von einer entsprechenden Gefährlichkeit gewesen ist, insbesondere im Hinblick auf die Wucht und die genaue Art der eingetretenen Verletzungen (OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2006 - 3 Ss 549/06, juris).
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