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   OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04   

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https://dejure.org/2005,7578
OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04 (https://dejure.org/2005,7578)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2005 - 20 U 186/04 (https://dejure.org/2005,7578)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 20 U 186/04 (https://dejure.org/2005,7578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers; Verpflichtung zur Offenbarung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens

  • Judicialis

    VVG § 6 III; ; VVG § 33 Abs. II; ; AKB § 5; ; AKB § 5 Abs. 4; ; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autounfall: Falsche Angaben in der Schadensanzeige kosten nicht den Versicherungsschutz, wenn der Versicherer schon Bescheid weiß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7
    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Aufklärungspflichtverletzung: Leistungsfreiheit des VR setzt Aufklärungsinteresse voraus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Folge der Leistungsfreiheit wegen einer Verletzung der Auskunftspflicht nur solange gerechtfertigt, wie der Versicherer selbst noch keine Kenntnis der erfragten Umstände besitzt (Senat, Urt.v. 21.03.1990 - 20 U 207/89 NJW-RR 1990, 1310; Urt.v. 12.02.1992 - 20 U 89/91 - r+s 1993, 442 [443]).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04
    Richtig ist zwar der Ansatz des Landgerichts, daß § 33 Abs. 11 VVG auf die Aufklärungspflicht nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar ist (so schon BGH, Urt.v. 24.06.1981 - IV a ZR 133/80 - VersR 1982, 182).
  • OLG Hamm, 21.03.1990 - 20 U 207/89
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Folge der Leistungsfreiheit wegen einer Verletzung der Auskunftspflicht nur solange gerechtfertigt, wie der Versicherer selbst noch keine Kenntnis der erfragten Umstände besitzt (Senat, Urt.v. 21.03.1990 - 20 U 207/89 NJW-RR 1990, 1310; Urt.v. 12.02.1992 - 20 U 89/91 - r+s 1993, 442 [443]).
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