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   OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl. 168/15   

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OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl. 168/15 (https://dejure.org/2016,2158)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2016 - 2 Ausl. 168/15 (https://dejure.org/2016,2158)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 2 Ausl. 168/15 (https://dejure.org/2016,2158)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Auslieferung nach Italien bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung; Zulässigkeit; Strafvollstreckung; lebenslange Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    Auslieferung nach Italien bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina gilt kein grenzüberschreitendes Verbot der Doppelbestrafung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auslieferung von bosnischem Kriegsverbrecher: Grenzüberschreitende Doppelbestrafung nicht verboten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina gilt kein grenzüberschreitendes Verbot der Doppelbestrafung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15
    Auch ist ein Doppelbestrafungsverbot mit grenzüberschreitender Wirkung keine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 S. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.2011, 2 BvR 148/11,NJW 2012, 1202; vom 4.12.2007, BVerfGK 13,7 und vom 31.03.1987, BVerfGE 75, 1).

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl BVerfGE 50, 205; 75, 1).

    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl BVerfGE 75, 1; 108, 129).

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15
    Als unerträglich hart oder unmenschlich kann die dem Verfolgten in der Republik Italien drohende lebenslange Freiheitsstrafe oder auch eine zeitige Freiheitsstrafe von bis zu 30 Jahren angesichts der Schwere der ihm zu Last gelegten Straftaten (u.a.Mord) nicht angesehen werden (vgl BVerfG Beschluss vom 6. Juli 2005, BverfGE 113, 154).

    Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzuges gehört es, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder die Freiheit zu erlangen (vgl BVerfGE 45, 187; 113, 154).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15
    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwersten Rechtsgutverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens grundsätzlich vereinbar (vgl BVerfGE 45, 187; 64, 261).

    Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzuges gehört es, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder die Freiheit zu erlangen (vgl BVerfGE 45, 187; 113, 154).

  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11

    Doppelbestrafungsverbot (europäisches, transnationales); gesetzlicher Richter;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15
    Auch ist ein Doppelbestrafungsverbot mit grenzüberschreitender Wirkung keine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 S. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.2011, 2 BvR 148/11,NJW 2012, 1202; vom 4.12.2007, BVerfGK 13,7 und vom 31.03.1987, BVerfGE 75, 1).
  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15
    Es gebietet damit zugleich, insbesondere im Rechtshilfeverkehr, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und - Anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl BVerGE, aaO; Beschluss vom 20.11.14, WM 2015, 65), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15
    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwersten Rechtsgutverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens grundsätzlich vereinbar (vgl BVerfGE 45, 187; 64, 261).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06

    Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15
    Auch ist ein Doppelbestrafungsverbot mit grenzüberschreitender Wirkung keine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 S. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.2011, 2 BvR 148/11,NJW 2012, 1202; vom 4.12.2007, BVerfGK 13,7 und vom 31.03.1987, BVerfGE 75, 1).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl BVerfGE 50, 205; 75, 1).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15
    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl BVerfGE 75, 1; 108, 129).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Auch würde gemäß Art. 138 des italienischen Strafgesetzbuches die im Ausland wegen derselben Taten verbüßte Strafhaft einschließlich der Untersuchungshaft im Rahmen der Strafvollstreckung von der durch ein italienisches Gericht festgesetzten Strafe zwingend abgezogen, so dass der Verfolgte hieraus keinen Nachteil zu gewähren hätte (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2016 - III-2 Ausl 168/15 -, juris).
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