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   OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02   

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https://dejure.org/2004,13257
OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02 (https://dejure.org/2004,13257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2004 - 9 W 41/02 (https://dejure.org/2004,13257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 9 W 41/02 (https://dejure.org/2004,13257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254
    Sturz eines Fußgängers über eine mit 10 cm Bodenabstand durchhängende Absperrkette L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer bei schlechten Lichtverhältnissen nur bedingt sichtbaren Absperrkette; Überwiegendes Mitverschulden eines Fußgängers wegen schneller Fortbewegung

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 4 O 84/02
  • OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1259
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Verkehrssicherungspflichtige solche - aber auch nur solche - Gefahrenquellen beseitigen oder zumindest vor ihnen warnen muss, die von den Verkehrsteilnehmern auch bei Anwendung der von ihnen zu erwartenden Eigensorgfalt nicht ohne weiteres erkannt oder nicht ohne weiteres bewältigt werden können (BGH VersR 1979, 1055).
  • BGH, 19.01.1965 - VI ZR 235/63

    Berücksichtigungsfähige Umstände bei der Bestimmung des Inhalts und des Umfangs

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02
    Jedoch ist der Sicherungspflichtige gehalten, auch solche Gefahren in sein Schutzprogramm einzubeziehen, mit denen Verkehrsteilnehmer bei bestimmungs widriger Nutzung in Berührung kommen, sofern diese Nutzung nicht fernliegt (BGH VersR 1965, 515 ; 1978, 561; 1989, 155 ; RGRK/Steffen 12. Aufl. 1989, Rn. 163, 217 zu § 823 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02
    Jedoch ist der Sicherungspflichtige gehalten, auch solche Gefahren in sein Schutzprogramm einzubeziehen, mit denen Verkehrsteilnehmer bei bestimmungs widriger Nutzung in Berührung kommen, sofern diese Nutzung nicht fernliegt (BGH VersR 1965, 515 ; 1978, 561; 1989, 155 ; RGRK/Steffen 12. Aufl. 1989, Rn. 163, 217 zu § 823 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.12.1998 - 9 U 103/98
    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2004 - 9 W 41/02
    Diese Erwartungen werden im Wesentlichen durch das äußere Erscheinungsbild der Gefahrenquelle und ihrer Umgebung sowie die erkennbare Verkehrsbedeutung und Verkehrsbestimmung des Unfallbereichs geprägt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urt. v. 04.12.1998 - 9 U 103/98 = OLGR 1999, 135).
  • OVG Saarland, 04.07.2003 - 2 W 48/03
    So hat der Antragsgegner nicht über negative Erfahrungen mit einem von derselben Szene durchgeführten Aufzug vom 28.9.2002 berichtet, der von den Verwaltungsgerichten zugelassen wurde (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 27.9.2002 - 9 W 41/02 -).
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