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   OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07   

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OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07 (https://dejure.org/2008,5155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2008 - 15 VA 13/07 (https://dejure.org/2008,5155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 15 VA 13/07 (https://dejure.org/2008,5155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines Vertreters der Presse zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als gebührenbefreiter Nutzer; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumnis durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    HGB § 9 Abs. 1; ; JVKostO § 8; ; LandespresseG (NRW) § 4 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als gebührenbefreiter Nutzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 122
  • Rpfleger 2008, 367
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).

    Das gilt auch dann, wenn die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (BGH NJW-RR 2004, 1714, 1715; NJW 1993, 3206).

    Der Anwalt muss grundsätzlich umfassende Gesetzeskenntnisse haben, insbesondere das richtige Rechtsmittel gegen die ergangene Entscheidung kennen, er muss jedoch nicht klüger sein als die bundesweit für dieses Verfahren zuständige Justizbehörde und die erteilte Rechtsmittelbelehrung überprüfen (Vgl. BGH NJW 1993, 3206 für die Rechtsmitteleinlegung beim falschen Gericht).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zur Information versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie eröffnete Rolle wirksam wahrzunehmen (BVerfGE 50, 234, 240).

    Daraus hat das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Informationsquelle oder Informanten (BVerfGE 20, 162, 176; 36, 193, 204), aber auch den Zugang zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen abgeleitet (BVerfGE 50, 234, 240).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).

    Das Gericht kann von Amts wegen die Wiedereinsetzung gewähren, wenn die Verfahrenshandlung nachgeholt wurde - was hier durch den als Antrag nach § 23 EGGVG auszulegenden Widerspruch geschehen ist - und das Vorliegen der Voraussetzungen offenkundig oder zumindest aktenkundig ist (BGH NJW-RR 2004, 408 und NJW-RR 2000, 1590).

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    Demgegenüber erfordert Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht, dass die Pressefreiheit ein unmittelbares subjektives Recht auf Erteiluing von Informationen gegen Behörden begründet (BVerwGE 70, 310, 311; OVG Münster NJW 1995, 2741, 2742; von Mangold/ Klein/ Strack - Starck, 5. Aufl., GG, Art. 5 Rdnr 78, 79; von Münch/ Kunig - Wendt, GG, 5. Aufl., Art. 5 Rdnr 35; Maunz/ Dürig - Herzog, Stand 1982, Art. 5 Rdnr 137; Jarras/ Pieroth, GG, 9. Aufl., Art. 5 Rdnr 31; a.A. BK - Degenhart, GG, Art. 5 Rdnr 314 Mindeststandard an Information).

    Die Pressefreiheit lässt sich auch ohne Einräumen eines derartigen subjektiven Rechts verwirklichen (BVerwGE 70, 310, 314, 315).

  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 294/04

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen ein in der Rechtsform der GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    Dies führt aufgrund des objektivrechtlichen Gehalts der Pressefreiheit zu einer Berücksichtigung dieses Interesses bei der Auslegung der Reichweite des Einsichtsrechts (BVerfG a.a.O., BGH NJW 2005, 1720, 1721 zu § 4 LandespresseG NW; KG NJW-2002, 223 zu § 12 GBO).
  • BVerwG, 10.12.1971 - VII C 45.69
    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    Da potentieller Herausgeber von Presseerzeugnissen jeder sein könnte und damit dem Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unterliegt (BVerwGE 39, 159, 164), ließe sich ein solcher Anspruch in keiner Weise begrenzen (von Münch/ Kunig, a.a.O., Art. 5 Rdnr 35; von Mangold/ Klein/ Starck, a.a.O., Art. 5 Rdnr 77 - 79).
  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90

    Bewirkung von Zustellungen im Parteiprozeß nach Mandatsniederlegung durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    Das Gericht kann von Amts wegen die Wiedereinsetzung gewähren, wenn die Verfahrenshandlung nachgeholt wurde - was hier durch den als Antrag nach § 23 EGGVG auszulegenden Widerspruch geschehen ist - und das Vorliegen der Voraussetzungen offenkundig oder zumindest aktenkundig ist (BGH NJW-RR 2004, 408 und NJW-RR 2000, 1590).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 592/80

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • VG Arnsberg, 12.12.2006 - 11 K 2574/06

    Keine Gebühren für Auskünfte an die Presse

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07
    Eine ausdrückliche Regelung der Kosten enthält diese Norm nicht und zwar auch nicht in Abs. 2. Das VG Arnsberg (Beschluss vom 12.12.2006 - 11 K 2574/06) hat daraus den Schluss gezogen, dass Verwaltungsgebühren für die Erteilung von Auskünften kommunaler Behörden nicht auf der Grundlage einer Satzung erhoben werden können, da dadurch eine explizit ausgeschlossene zusätzliche Hürde gegenüber der Inanspruchnahme des presserechtlichen Auskunftsanspruchs errichtet werde.
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91

    Verwerfung der Berufung wegen eines Mangels der gesetzlichen Form - Zustellung

  • BGH, 25.11.2003 - VIII ZB 122/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 2875/92
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