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   OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09   

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https://dejure.org/2009,7310
OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09 (https://dejure.org/2009,7310)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09 (https://dejure.org/2009,7310)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2009 - 3 Ss OWi 94/09 (https://dejure.org/2009,7310)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit und zum Toleranzabzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeits- und Abstandsmessung durch Nachfahren innerhalb geschlossener Ortschaften

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 2 a

  • bussgeldsiegen.de

    Nächtliche Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren - Sicherheitsabschlag

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 2a
    Geschwindigkeits- und Abstandsmessung durch Nachfahren innerhalb geschlossener Ortschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lübbecke - 9 OWi 40/08
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 31.08.2006 - 2 Ss OWi 297/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung durch Nachfahren; Sicherheitsabschlag;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09
    Der angesetzte Sicherheitsabschlag von 20 % bei der Messung durch Nachfahren mit nicht justiertem und nicht geeichtem Tachometer ist angemessen und entspricht der Rechtsprechung des OLG Hamm (zu vgl. Beschluss vom 31.08.2006 - 2 Ss OWi 297/06).

    Der Umstand, dass sich der Abstand aber noch vergrößerte, reicht aber aus, um bei dem vom Zeugen abgelesenen Tachowert von 140 km/h unter unter Abzug des Toleranzwertes von 20% (OLG Celle NZV 2005, 158; OLG Hamm Beschl. v. 31.08.2006 - 2 Ss OWi 297/06) die Mindesthöhe des Geschwindigkeitsverstoßes festzustellen.

  • OLG Köln, 05.09.1997 - Ss 490/97
    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09
    Dass der Zeuge durch die Messung mit dem Privatfahrzeug möglicherweise gegen innerdienstliche Vorschriften verstoßen hat, ändert daran nichts, da es bei der Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen nur darum geht, wie korrekt und verlässlich sie in der Sache erfolgt ist (vgl. OLG Köln NZV 1997, 529).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09
    Einen Ausnahmefall für das Absehen von dem Fahrverbot können zwar Härten ganz außergewöhnlicher Art und eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher Umstände (zu vgl. BGHSt 38, 125) begründen.
  • OLG Hamm, 15.12.2005 - 2 Ss OWi 844/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messung; Nachfahren Nachtzeit; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09
    Die entsprechende Forderung solcher Feststellungen im Beschluss des OLG Hamm vom 15.12.2005 (2 Ss OWi 844/05) bezogen sich auf einen Fall, in dem der Abstand der beiden Fahrzeuge gleichbleibend und dazu noch größer gewesen war.
  • OLG Celle, 25.10.2004 - 222 Ss 81/04

    Sicherheitsabschlag bei einer durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09
    Der Umstand, dass sich der Abstand aber noch vergrößerte, reicht aber aus, um bei dem vom Zeugen abgelesenen Tachowert von 140 km/h unter unter Abzug des Toleranzwertes von 20% (OLG Celle NZV 2005, 158; OLG Hamm Beschl. v. 31.08.2006 - 2 Ss OWi 297/06) die Mindesthöhe des Geschwindigkeitsverstoßes festzustellen.
  • OLG Hamm, 10.03.2017 - 4 RBs 94/17

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren; nichtgeeichter Tacho; Feststellungen;

    Bei in Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführter Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten, insbesondere zum Abstand der Fahrzeuge und zur Sicht- und Beleuchtungssituation vor Ort erforderlich (KG Berlin a.a.O.; OLG Celle a.a.O.; vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09 - juris; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 3 StVO Rdn. 56b).

    Soweit die Festlegung von Mindestmessstrecken auf behördlichen Richtlinien (wie von der Verteidigung vorgetragen) beruht, sind diese jedenfalls für das Gericht nicht bindend (Art. 20 Abs. 3; 97 Abs. 1 GG), sondern dieses hat sich nach den Grundsätzen der §§ 71 Abs. 1 OWiG, 261 StPO eine Überzeugung zu bilden, wobei ein Verstoß gegen interne Richtlinien kein Beweisverwertungsverbot begründet (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09; NZV 1997, 529).

  • BayObLG, 18.06.2020 - 201 ObOWi 739/20

    Nichtstandardisierte Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

    Dies gilt auch dann, worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist, wenn ein Privatfahrzeug bei der Nachfahrmessung Verwendung findet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2009 - 3 Ss OWi 94/09 bei juris).
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