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   OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6339
OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08 (https://dejure.org/2009,6339)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2009 - 4 U 179/08 (https://dejure.org/2009,6339)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2009 - 4 U 179/08 (https://dejure.org/2009,6339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § ... 3; ; UWG § 3 Abs. 2 n.F.; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 7 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Keine E-Mail-Werbung ohne Einverständnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung belästigender Werbung durch E-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ungefragte E-Mail-Werbung für Versicherungen wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerwünschte E-Mail-Werbung für Versicherungen unzulässig

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Werbung für Versicherungs-Policen an Autohäuser ist Spam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08
    Für Fälle von Verkaufsangeboten seien die Grundsätze der BGH-Entscheidung nach dem Senatsurteil in der Sache 4 U 150/08 gerade nicht anwendbar.

    Ob das Angebot dabei für den Betrieb geeignet oder sogar besonders günstig ist, kann aus Sicht des Adressaten, der sich gezwungenermaßen mit der Sendung beschäftigen muss, keine entscheidende Rolle spielen (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 2008 -4 U 150/08).

  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07

    Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender e-mail-Werbung; Ausräumung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08
    Das gilt noch unabhängig davon, dass auch eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung immer dann noch hinzunehmen sein kann, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes in Bezug auf eine bestimmte Werbemethode erforderlich erscheint (vgl. Senat WRP 2008, 254, 256 -Lust auf Werbung m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08
    Gerade eine für unzulässig gehaltene geschäftliche Handlung stellt aber -auch schon in einem einzigen Fall (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 820) - wegen des belästigenden Eingriffs in den Gewerbebetrieb und des Nachahmungseffekts eine solche spürbare Beeinträchtigung dar.
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08
    Eine mutmaßliche Einwilligung wegen der besonderen Abstimmung des Angebotes auf die Interessen und Bedürfnisse des angeschriebenen Autohauses, die die Beklagte in erster Instanz angesprochen hat, würde im Fall der Werbung mit elektronischer Post genauso wenig wie im Fall der Telefaxwerbung genügen (vgl. BGH GRUR 2007, 164, 165 -Telefax-Werbung II; Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 -4 U 89/07).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08
    f) Ist die Werbung mit elektronischer Post als Wettbewerbshandlung unlauter gewesen, so ist nach altem Recht nicht mehr gesondert zu prüfen gewesen, ob das Verhalten geeignet war, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer nicht nur unerheblich im Sinne von § 3 UWG a.F. zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 2007, 607, 609 -Telefonwerbung für Individualverträge).
  • OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07

    Wettbewerbswidrige Versendung elektronischer Werbung an Mitbewerber

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08
    Eine mutmaßliche Einwilligung wegen der besonderen Abstimmung des Angebotes auf die Interessen und Bedürfnisse des angeschriebenen Autohauses, die die Beklagte in erster Instanz angesprochen hat, würde im Fall der Werbung mit elektronischer Post genauso wenig wie im Fall der Telefaxwerbung genügen (vgl. BGH GRUR 2007, 164, 165 -Telefax-Werbung II; Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 -4 U 89/07).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 75/06

    Faxanfrage im Autohandel

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08
    Zwar mag das Autohaus damit sein konkludentes Einverständnis erklärt haben, dass potentielle Kunden die dadurch möglich gewordene elektronische Post insbesondere für Kaufanfragen nutzen, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens beziehen (vgl. BGH WRP 2008, 1328 -Faxanfrage im Autohandel).
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