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   OLG Hamm, 19.04.2010 - I-31 U 79/09   

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https://dejure.org/2010,4589
OLG Hamm, 19.04.2010 - I-31 U 79/09 (https://dejure.org/2010,4589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.2010 - I-31 U 79/09 (https://dejure.org/2010,4589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 2010 - I-31 U 79/09 (https://dejure.org/2010,4589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen der Finanzierung eines steuersparenden Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen der Finanzierung eines steuersparenden Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07

    Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.; BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 263/07, zitiert bei iuris).

    Dass hinsichtlich der Zinsüberzahlungen ein Rückforderungsanspruch besteht, ist - soweit ersichtlich - gleichfalls in der Literatur nicht in Frage gestellt worden (vgl. BGH, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.; BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 263/07, zitiert bei iuris).

    Dass hinsichtlich der Zinsüberzahlungen ein Rückforderungsanspruch besteht, ist - soweit ersichtlich - gleichfalls in der Literatur nicht in Frage gestellt worden (vgl. BGH, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.; BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 263/07, zitiert bei iuris).

    Ob die Klägerin aus der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände die rechtlich zutreffenden Schlüsse gezogen habt, namentlich erkannte oder erkennen musste, dass eine Gesamtbetragsangabe bis zum Ende der Zinsbindungsfrist - zudem ohne Einschluss der Restschuld - einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Ziff. 1b S. 2 VerbrKrG a.F. begründet und sie damit Zinszahlungen über 4 % nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB zurückfordern konnte, ist demgegenüber unerheblich (vgl. BGH, WM 2008, 1346 ff.; BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 263/07, zitiert bei iuris).

  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 195/09

    Treuhändervermittelte finanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Widerlegung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    Der BGH hat in einer Vielzahl von Entscheidungen, zuletzt durch Urteil vom 23.02.2010 (XI ZR 195/09), ausgeführt, dass für die Beurteilung der Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliege, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen sei, d.h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liege und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezwecke oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund stehe und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse gehe.

    Verträge, die eine Fonds-GbR einem Nichtgesellschafter unter Beachtung der Grundsätze der Selbstorganschaft überträgt, fallen jedoch ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsberatungsgesetzes, weil auch diese ihrem Inhalt nach im Schwerpunkt nicht auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, sondern auf Wahrung wirtschaftlicher Interessen gerichtet sind (vgl. BGH Urteile vom 23.02.2009, XI ZR 195/09 und vom 12.01.2010, XI ZR 37/09-iuris-), ganz abgesehen davon, dass die Vollmachtserteilung zu Handlungen im Namen der Kläger von der Bevollmächtigung durch die GbR nicht berührt wird.

  • OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08

    Verbraucherdarlehensaufnahme zur Finanzierung eines treuhandvermittelten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    Zwar hat das OLG München in seiner Entscheidung vom 12.01.2010 (5 U 5237/08-iuris) hinsichtlich einer vergleichbaren Vollmachtserteilung die Auffassung vertreten, ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz sei zu bejahen.

    ( vgl. II ZR 140/03 vom 21.03.2005 mit weiteren Nachweisen; a.A. OLG München, Urteil vom 12.01.2010, 5 U 5237/08-iuris-).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    Zu einem Totalverlust des Anlagebetrages kann es erst dann kommen, wenn die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft den Wert der Immobilie vollständig aufzehren(vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08, iuris, der eine Hinweispflicht bzgl. eines Totalverlustes auch im Prospekt eines teilweise auf Fremdkapitalbasis finanzierten Fonds verneint.).

    Der Bundesgerichtshof hat dazu in seiner Entscheidung vom 27.10.2009 XI ZR 337/08 ausgeführt, dass zu den Umständen, über die der Prospekt ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln hat, zwar auch die für die Anlageentscheidung wesentlichen Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjekts gehören.

  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    3) Die Beklagte haftet auch nicht aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen eines ihr zurechenbaren Aufklärungsverschuldens durch den Vermittler X. Die Bank muss sich im Rahmen eines verbundenen Geschäfts eine das Anlagegeschäft betreffende arglistige Täuschung des Vermittlers nach der Wertung des § 123 Abs. 2 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH, BGHZ 167, 239, 249, WM 2006, 1066, WM 2007, 200 f.; WM 2007, 1367 f ., WM 2009, 2366 f.) Die wirtschaftliche Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds in Form eine BGB-Gesellschaft einerseits und der Abschluss des Kreditvertrages über die zur teilweisen Finanzierung der Einlage erforderlichen Beträge andererseits stellen ein verbundenes Geschäft i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 VerbrKrG dar, wenn der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises diente und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.

    Die Grundsätze der Haftung aufgrund eines institutionalisierten Zusammenwirkens gelten auch bei einem verbundenen Geschäft, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter die arglistige Täuschung begangen haben (vgl. BGH, 21. November 2006, XI ZR 347/05 = WM 2007, 200 = NJW 2007, 1127, a.A. OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009, 27 U 104/07-iuris-).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 12).

    Dabei darf auch eine optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851; Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798 und V ZR 70/07, WM 2008, 1837).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    Die Verjährung läuft nur dann nicht, wenn selbst ein rechtskundiger Dritter die Rechtslage nicht mehr überblickt und Gefahr läuft, auch unter größten Anstrengungen die falschen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, NJW 1999, 2041, 2041; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2007, S. 30 UA).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 79/09
    Der BGH hat bereits in seinem Urteil vom 18.12.2001 (XI ZR 156/01, BGHZ 149, 302 ff.) entschieden, dass ein endfälliger Verbraucherkreditvertrag mit Tilgungsaussetzung, der bei Fälligkeit mittels einer zwischenzeitlich angesparten Kapitallebensversicherung u.a. getilgt werden soll, unter die Regelung des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b) S. 2 VerbrKrG a.F. fällt und damit ein fiktiver Gesamtbetrag für die gesamte Laufzeit des Darlehens anzugeben ist.
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

  • BGH, 05.06.2007 - XI ZR 348/05

    Rückforderungsdurchgriff des Anlegers gegenüber der finanzierenden Bank

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 70/07

    Zum Beratungsfehler eines Verkäufers bei defizitärer Entwicklung eines Mietpools

  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 104/07

    Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 71/07

    Beitritt zum Mietpool - Aufklärungspflichten des Verkäufers

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 126/85

    Bank - Aufklärungspflicht - Darlehen - Risiken

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

  • LG Essen, 07.05.2009 - 6 O 113/08

    Ablauf einer Widerrufsfrist spätestens ein Jahr nach Abgabe der auf den Abschluss

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

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