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   OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09   

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OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09 (https://dejure.org/2010,5677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.2010 - 31 U 86/09 (https://dejure.org/2010,5677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 2010 - 31 U 86/09 (https://dejure.org/2010,5677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Risikohinweise, Prognoseberechnung, Beratungspflichten bei Übergabe eines Fondsprospektes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Risikohinweise, Prognoseberechnung, Beratungspflichten bei Übergabe eines Fondsprospektes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer Fondsbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer Fondsbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung einer Bank beim Scheitern einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

Verfahrensgang

  • LG Essen - 6 O 129/08
  • OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 195/09

    Treuhändervermittelte finanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Widerlegung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    Der BGH hat in einer Vielzahl von Entscheidungen, zuletzt durch Urteil vom 23.02.2010 (XI ZR 195/09), ausgeführt, dass für die Beurteilung der Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliege, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen sei, d.h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liege und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezwecke oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund stehe und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse gehe.

    Verträge, die eine Fonds-GbR einem Nichtgesellschafter unter Beachtung der Grundsätze der Selbstorganschaft überträgt, fallen jedoch ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsberatungsgesetzes, weil auch diese ihrem Inhalt nach im Schwerpunkt nicht auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, sondern auf Wahrung wirtschaftlicher Interessen gerichtet sind (vgl. BGH Urteile vom 23.02.2009, XI ZR 195/09 und vom 12.01.2010, XI ZR 37/09-iuris-), ganz abgesehen davon, dass die Vollmachtserteilung zu Handlungen im Namen der Kläger von der Bevollmächtigung durch die GbR nicht berührt wird.

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.; BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 263/07, zitiert bei iuris).

    Dass hinsichtlich der Zinsüberzahlungen ein Rückforderungsanspruch besteht, ist - soweit ersichtlich - gleichfalls in der Literatur nicht in Frage gestellt worden (vgl. BGH, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.).

  • OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08

    Verbraucherdarlehensaufnahme zur Finanzierung eines treuhandvermittelten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    Zwar hat das OLG München in seiner Entscheidung vom 12.01.2010 (5 U 5237/08-iuris) hinsichtlich einer vergleichbaren Vollmachtserteilung die Auffassung vertreten, ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz sei zu bejahen.

    ( vgl. II ZR 140/03 vom 21.03.2005 mit weiteren Nachweisen; a.A. OLG München, Urteil vom 12.01.2010, 5 U 5237/08-iuris-).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.; BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 263/07, zitiert bei iuris).

    Ob die Kläger aus der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände die rechtlich zutreffenden Schlüsse gezogen haben, namentlich erkannten oder erkennen mussten, dass eine Gesamtbetragsangabe bis zum Ende der Zinsbindungsfrist - zudem ohne Einschluss der Restschuld - einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Ziff. 1b S. 2 VerbrKrG a.F. begründet und sie damit Zinszahlungen über 4 % nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB zurückfordern konnten, ist demgegenüber unerheblich (vgl. BGH, WM 2008, 1346 ff.; BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 263/07, zitiert bei iuris).

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07

    Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.; BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 263/07, zitiert bei iuris).

    Dass hinsichtlich der Zinsüberzahlungen ein Rückforderungsanspruch besteht, ist - soweit ersichtlich - gleichfalls in der Literatur nicht in Frage gestellt worden (vgl. BGH, XI ZR 504/07, WM 2009, 61 ff.).

  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    Die Bank muss sich im Rahmen eines verbundenen Geschäfts eine das Anlagegeschäft betreffende arglistige Täuschung des Vermittlers nach der Wertung des § 123 Abs. 2 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH, BGHZ 167, 239, 249, WM 2006, 1066, WM 2007, 200 f.; WM 2007, 1367 f ., WM 2009, 2366 f.) Die wirtschaftliche Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds in Form eine BGB-Gesellschaft einerseits und der Abschluss des Kreditvertrages über die zur teilweisen Finanzierung der Einlage erforderlichen Beträge andererseits stellen ein verbundenes Geschäft i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 VerbrKrG dar, wenn der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises diente und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.

    Die Grundsätze der Haftung aufgrund eines institutionalisierten Zusammenwirkens gelten auch bei einem verbundenen Geschäft, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter die arglistige Täuschung begangen haben (vgl. BGH, 21. November 2006, XI ZR 347/05 = WM 2007, 200 = NJW 2007, 1127, a.A. OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009, 27 U 104/07-iuris-).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 12).

    Dabei darf auch eine optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851; Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798 und V ZR 70/07, WM 2008, 1837).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    Zu einem Totalverlust des Anlagebetrages kann es erst dann kommen, wenn die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft den Wert der Immobilie vollständig aufzehren(vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08, iuris, der eine Hinweispflicht bzgl. eines Totalverlustes auch im Prospekt eines teilweise auf Fremdkapitalbasis finanzierten Fonds verneint.).

    Der Bundesgerichtshof hat dazu in seiner Entscheidung vom 27.10.2009 XI ZR 337/08 ausgeführt, dass zu den Umständen, über die der Prospekt ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln hat, zwar auch die für die Anlageentscheidung wesentlichen Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjekts gehören.

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    Der BGH hat bereits in seinem Urteil vom 18.12.2001 (XI ZR 156/01, BGHZ 149, 302 ff.) entschieden, dass ein endfälliger Verbraucherkreditvertrag mit Tilgungsaussetzung, der bei Fälligkeit mittels einer zwischenzeitlich angesparten Kapitallebensversicherung u.a. getilgt werden soll, unter die Regelung des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b) S. 2 VerbrKrG a.F. fällt und damit ein fiktiver Gesamtbetrag für die gesamte Laufzeit des Darlehens anzugeben ist.
  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2010 - 31 U 86/09
    Verträge, die eine Fonds-GbR einem Nichtgesellschafter unter Beachtung der Grundsätze der Selbstorganschaft überträgt, fallen jedoch ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsberatungsgesetzes, weil auch diese ihrem Inhalt nach im Schwerpunkt nicht auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, sondern auf Wahrung wirtschaftlicher Interessen gerichtet sind (vgl. BGH Urteile vom 23.02.2009, XI ZR 195/09 und vom 12.01.2010, XI ZR 37/09-iuris-), ganz abgesehen davon, dass die Vollmachtserteilung zu Handlungen im Namen der Kläger von der Bevollmächtigung durch die GbR nicht berührt wird.
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 05.06.2007 - XI ZR 348/05

    Rückforderungsdurchgriff des Anlegers gegenüber der finanzierenden Bank

  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 104/07

    Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 70/07

    Zum Beratungsfehler eines Verkäufers bei defizitärer Entwicklung eines Mietpools

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 71/07

    Beitritt zum Mietpool - Aufklärungspflichten des Verkäufers

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 126/85

    Bank - Aufklärungspflicht - Darlehen - Risiken

  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

  • OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Annahme eines Darlehensvertrages zur

    Nach diesen Grundsätzen führt der fehlerhafte Beitritt zu einer Gesellschaft nicht zu dessen Unwirksamkeit ex tunc, sondern nur zu einem in die Zukunft wirkenden Kündigungsrecht des Gesellschafters ex nunc gegenüber der Gesellschaft, aus dem sich dann ein Abfindungsanspruch gegenüber der Gesellschaft ergeben kann (OLG Hamm, Urteil vom 19.04.2010 - 31 U 86/09, Juris Rz. 89).
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