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   OLG Hamm, 19.04.2016 - 26 U 199/15   

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https://dejure.org/2016,10494
OLG Hamm, 19.04.2016 - 26 U 199/15 (https://dejure.org/2016,10494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.2016 - 26 U 199/15 (https://dejure.org/2016,10494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 2016 - 26 U 199/15 (https://dejure.org/2016,10494)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über alternative Methoden der Anästhesie

  • rabüro.de

    Zur Zahnarzthaftung bei unzureichender Aufklärung über alternative Anästhesiemethoden

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 630 d; BGB § 630 e; BGB § 823; BGB § 253
    Pflicht des Zahnarzts zur Aufklärung über Behandlungsalternative bei Leitungsanästhesie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§: 280, 630d, 630e, 823, 253 II BGB
    Zahnarzt; Aufklärungspflicht; Infiltrations- oder Leitungsanästhesie; echte Behandlungsalternative; intraligamentäre Anästhesie

  • rechtsportal.de

    §§: 280, 630d, 630e, 823, 253 II BGB
    Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über alternative Methoden der Anästhesie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Intraligamentäre Anästhesie kann eine echte Behandlungsalternative zur Leitungsanästhesie sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Intraligamentäre Anästhesie kann eine echte Behandlungsalternative zur Leitungsanästhesie sein

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung eines Zahnarztes wegen unvollständiger Aufklärung über verschiedene Anästhesiemöglichkeiten

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Alternativaufklärung beim Zahnarzt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    (Zahn-)Ärzte müssen auch die Behandlungsalternativen erläutern

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 100 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Zahnärzte | Keine Aufklärung über Alternative einer intraligamentären Anästhesie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2016 - 26 U 199/15
    Gibt es allerdings mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. etwa das BGH-Urteil v. 15.02.2005 - VI ZR 313/03 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.10).
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2016 - 26 U 199/15
    Um eine derartige echte Behandlungsalternative hat es sich für den vorliegenden Fall - Behandlung eines Angstpatienten im Jahre 2013 (vgl. Martis Winkhart , Arzthaftungsrecht, 4. Auflage, Anm. A 1112b; zum Stand des Jahres 2007 das Urteil des OLG Hamm vom 29.10.2010 - I-3 U 169/09 - ; Jurisveröffentlichung unter Rz.28) - bei der intraligamentäre Anästhesie gehandelt.
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